Oppositionsanträge zu den Themen Maßnahmenvollzug, Kindesentführung, Leistungsschutz,
Vorratsdaten und Versicherungsvertreter
Wien (pk) - Die Opposition hat eine Reihe von Anträgen zu Justizthemen eingebracht. So fordern die
NEOS eine Reform des Maßnahmenvollzugs unter Berücksichtigung der Vorschläge der diesbezüglichen
Expertenkommission und drängen weiters auf den Abschluss von bilateralen Staatsverträgen zur Durchsetzungen
von Rückführungen bei internationalen Kindesentziehungen. Von den NEOS kommt überdies ein klares
Nein zu einem Leistungsschutzrecht und zu einem neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung. Die FPÖ wiederum
fordert eine Klarstellung im Handelsvertretergesetz, nachdem der OGH bestimmte Provisionsvereinbarungen für
sittenwidrig erklärt hatte.
Maßnahmenvollzug: NEOS drängen auf Umsetzung der Expertenvorschläge
Dringenden Reformbedarf beim Maßnahmenvollzug ortet Beate Meinl-Reisinger (N). Steigende Zahlen von Insassen,
längere Anhaltedauer, aber auch die zersplitterte Kompetenzlage zeigen für die Justizsprecherin der NEOS,
dass die aus den Siebzigerjahren stammende Rechtslage mit der geänderten Praxis nicht mehr Schritt halten
kann. Sie drängt in einem Entschließungsantrag (893/A(E)) auf einen Gesetzesentwurf, der die Vorschläge
der Expertenkommission für eine Reform des Maßnahmenvollzugs berücksichtigt und dabei vor allem
auch das Gesundheitsministerium einbindet. Ziel des neuen Gesetzes sollte jedenfalls die Resozialisierung sein.
Konkret fordert Meinl-Reisinger zudem eine Nachschärfung der für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug
relevanten Anlasstat, dies etwa durch Anhebung des Strafandrohungsausmaßes. Unabdingbar ist für die
NEOS weiters die enge Kooperation der Ressorts Justiz, Soziales und Gesundheit zur Strategieplanung, Bereitstellung
von Infrastruktur und Budgetierung für den Maßnahmenvollzug, wobei Meinl-Reisinger aber auch die Länder
beim Ausbau der Nachbetreuungseinrichtungen in die Pflicht nehmen will. Im Raum stehen weiters die Forderungen
nach verbindlichen Qualitätsstandards für Gutachten sowie einer strengeren Trennung von Häftlingen
und im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen. Geht es nach den NEOS, dann soll es für den Maßnahmenvollzug
in Zukunft auch einen eigenen Beauftragten in der Generaldirektion für den Strafvollzug sowie einen "Patientenanwalt"
mit Berichtspflicht an den Nationalrat geben.
Kindesentführung: NEOS fordern zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Durchsetzung von Rückführungen
NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak weist auf die wachsende Zahl von internationalen Kindesentziehungen durch einen
Elternteil hin und gibt zu bedenken, nicht alle Staaten hätten das Haager Übereinkommen über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung unterzeichnet, das eine unverzügliche Rückführung
ermöglicht. In einem Entschließungsantrag (931/A(E)) appelliert er deshalb an die Bundesregierung, mit
jenen Staaten, die nicht Vertragspartner des Haager Übereinkommens sind, gesonderte Vereinbarungen zur rechtlichen
Durchsetzbarkeit von Rückführungen abzuschließen.
Vorbehalte der NEOS gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Schwere Bedenken meldet NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm gegen ein auf EU-Ebene diskutiertes Leistungsschutzrecht
für Presseverlage an. Erfahrungen aus Deutschland, wo es ein derartiges Gesetz bereits gibt, hätten gezeigt,
dass damit keinerlei Mehrwert verbunden ist, In der Praxis müssten nun Presseverlage, wenn sie weiterhin auf
der Trefferliste der Suchmaschine mit kurzen Textauszügen, den so genannten Snippets, angezeigt werden wollen,
erhöhten bürokratischen Aufwand betreiben und Gratislizenzen vergeben. Kleinere Suchmaschinenbetreiber
würden benachteiligt, da sie im Gegensatz zum großen Konkurrenten Google nicht auf Gratislizenzen hoffen
können. Die Bestimmungen schaffen letztlich Eintrittsbarrieren für Online-Dienste, warnt Alm und spricht
von einem Rückschritt und drohenden Schäden für Internet und Journalismus. In einem Entschließungsantrag
(951/A(E)) ruft er die Bundesregierung nun auf, sich auf europäischer Ebene klar gegen ein Leistungsschutzrecht
auszusprechen und auch innerstaatlich ein solches Gesetzesvorhaben nicht zu verfolgen.
NEOS gegen neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung
Nikolaus Alm von den NEOS erinnert in einem Entschließungsantrag (956/A(E)) an die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung
durch den Europäischen Gerichtshof und durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof und sieht dadurch
die Grundrechtsbedenken seiner Fraktion bestätigt. Die EU-Kommission plane zwar derzeit keinen neuen Entwurf,
prüfe aber, inwieweit es in den Mitgliedstaaten Unterstützung für ein derartiges Vorhaben gibt.
Vor diesem Hintergrund sieht Alm nun die Bundesregierung aufgefordert, Farbe zu bekennen und eine Neuauflage weder
auf EU-Ebene noch in Österreich zu verfolgen. Gleichlautende Anträge der NEOS zum Thema Vorratsdatenspeicherung
liegen auch dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie sowie dem Menschenrechtsausschuss
vor.
FPÖ will Klarstellung im Handelsvertretergesetz
Nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofs sind Vereinbarungen mit einem Versicherungsvertreter sittenwidrig,
die bei unbegründeter Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der
Beendigung bereits verdienten, aber noch durch die Ausführung der vermittelten Versicherungsverträge
bedingten Vermittlungsprovisionen in Gestalt von Folgeprovisionen vorsehen. FPÖ-Abgeordneter Bernhard Themessl
fordert nun in einem Initiativantrag (967/A) eine entsprechende Anpassung des Handelsvertretergesetzes an diese
Entscheidung.
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