Neu im Justizausschuss

 

erstellt am
27. 02. 15
11.00 MEZ

Oppositionsanträge zu den Themen Maßnahmenvollzug, Kindesentführung, Leistungsschutz, Vorratsdaten und Versicherungsvertreter
Wien (pk) - Die Opposition hat eine Reihe von Anträgen zu Justizthemen eingebracht. So fordern die NEOS eine Reform des Maßnahmenvollzugs unter Berücksichtigung der Vorschläge der diesbezüglichen Expertenkommission und drängen weiters auf den Abschluss von bilateralen Staatsverträgen zur Durchsetzungen von Rückführungen bei internationalen Kindesentziehungen. Von den NEOS kommt überdies ein klares Nein zu einem Leistungsschutzrecht und zu einem neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung. Die FPÖ wiederum fordert eine Klarstellung im Handelsvertretergesetz, nachdem der OGH bestimmte Provisionsvereinbarungen für sittenwidrig erklärt hatte.

Maßnahmenvollzug: NEOS drängen auf Umsetzung der Expertenvorschläge
Dringenden Reformbedarf beim Maßnahmenvollzug ortet Beate Meinl-Reisinger (N). Steigende Zahlen von Insassen, längere Anhaltedauer, aber auch die zersplitterte Kompetenzlage zeigen für die Justizsprecherin der NEOS, dass die aus den Siebzigerjahren stammende Rechtslage mit der geänderten Praxis nicht mehr Schritt halten kann. Sie drängt in einem Entschließungsantrag (893/A(E)) auf einen Gesetzesentwurf, der die Vorschläge der Expertenkommission für eine Reform des Maßnahmenvollzugs berücksichtigt und dabei vor allem auch das Gesundheitsministerium einbindet. Ziel des neuen Gesetzes sollte jedenfalls die Resozialisierung sein.

Konkret fordert Meinl-Reisinger zudem eine Nachschärfung der für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug relevanten Anlasstat, dies etwa durch Anhebung des Strafandrohungsausmaßes. Unabdingbar ist für die NEOS weiters die enge Kooperation der Ressorts Justiz, Soziales und Gesundheit zur Strategieplanung, Bereitstellung von Infrastruktur und Budgetierung für den Maßnahmenvollzug, wobei Meinl-Reisinger aber auch die Länder beim Ausbau der Nachbetreuungseinrichtungen in die Pflicht nehmen will. Im Raum stehen weiters die Forderungen nach verbindlichen Qualitätsstandards für Gutachten sowie einer strengeren Trennung von Häftlingen und im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen. Geht es nach den NEOS, dann soll es für den Maßnahmenvollzug in Zukunft auch einen eigenen Beauftragten in der Generaldirektion für den Strafvollzug sowie einen "Patientenanwalt" mit Berichtspflicht an den Nationalrat geben.

Kindesentführung: NEOS fordern zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Durchsetzung von Rückführungen
NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak weist auf die wachsende Zahl von internationalen Kindesentziehungen durch einen Elternteil hin und gibt zu bedenken, nicht alle Staaten hätten das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung unterzeichnet, das eine unverzügliche Rückführung ermöglicht. In einem Entschließungsantrag (931/A(E)) appelliert er deshalb an die Bundesregierung, mit jenen Staaten, die nicht Vertragspartner des Haager Übereinkommens sind, gesonderte Vereinbarungen zur rechtlichen Durchsetzbarkeit von Rückführungen abzuschließen.

Vorbehalte der NEOS gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Schwere Bedenken meldet NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm gegen ein auf EU-Ebene diskutiertes Leistungsschutzrecht für Presseverlage an. Erfahrungen aus Deutschland, wo es ein derartiges Gesetz bereits gibt, hätten gezeigt, dass damit keinerlei Mehrwert verbunden ist, In der Praxis müssten nun Presseverlage, wenn sie weiterhin auf der Trefferliste der Suchmaschine mit kurzen Textauszügen, den so genannten Snippets, angezeigt werden wollen, erhöhten bürokratischen Aufwand betreiben und Gratislizenzen vergeben. Kleinere Suchmaschinenbetreiber würden benachteiligt, da sie im Gegensatz zum großen Konkurrenten Google nicht auf Gratislizenzen hoffen können. Die Bestimmungen schaffen letztlich Eintrittsbarrieren für Online-Dienste, warnt Alm und spricht von einem Rückschritt und drohenden Schäden für Internet und Journalismus. In einem Entschließungsantrag (951/A(E)) ruft er die Bundesregierung nun auf, sich auf europäischer Ebene klar gegen ein Leistungsschutzrecht auszusprechen und auch innerstaatlich ein solches Gesetzesvorhaben nicht zu verfolgen.

NEOS gegen neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung
Nikolaus Alm von den NEOS erinnert in einem Entschließungsantrag (956/A(E)) an die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof und durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof und sieht dadurch die Grundrechtsbedenken seiner Fraktion bestätigt. Die EU-Kommission plane zwar derzeit keinen neuen Entwurf, prüfe aber, inwieweit es in den Mitgliedstaaten Unterstützung für ein derartiges Vorhaben gibt. Vor diesem Hintergrund sieht Alm nun die Bundesregierung aufgefordert, Farbe zu bekennen und eine Neuauflage weder auf EU-Ebene noch in Österreich zu verfolgen. Gleichlautende Anträge der NEOS zum Thema Vorratsdatenspeicherung liegen auch dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie sowie dem Menschenrechtsausschuss vor.

FPÖ will Klarstellung im Handelsvertretergesetz
Nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofs sind Vereinbarungen mit einem Versicherungsvertreter sittenwidrig, die bei unbegründeter Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, aber noch durch die Ausführung der vermittelten Versicherungsverträge bedingten Vermittlungsprovisionen in Gestalt von Folgeprovisionen vorsehen. FPÖ-Abgeordneter Bernhard Themessl fordert nun in einem Initiativantrag (967/A) eine entsprechende Anpassung des Handelsvertretergesetzes an diese Entscheidung.

 

 

 

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