22. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik
Wien (pk) – Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Nur einen Tag nach der offiziellen
Einrichtung des Ausschusses traten die Abgeordneten unter dem Vorsitz von Nationalratspräsidentin Doris Bures
am 26.02. zur konstituierenden Sitzung zusammen, um Ausschussfunktionen zu wählen und erste technische Beschlüsse
zu fassen. Sobald die ersten angeforderten Akten im Parlament eingelangt sind, können die ParlamentarierInnen
dann mit der eigentlichen Arbeit beginnen.
Untersuchen wird der Hypo-U-Ausschuss drei Themenblöcke. So wird es zunächst um die Jahre 2000-2008,
also den Zeitraum vor der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria gehen. Die Abgeordneten wollen unter anderem klären,
ob die spätere Schieflage der Bank schon damals absehbar war und den Aufsichtsbehörden Versäumnisse
anzulasten sind. Im zweiten Untersuchungsabschnitt werden dann die öffentlichen Finanzhilfen für die
Bank ab dem Jahr 2008 sowie die Notverstaatlichung im Dezember 2009 unter die Lupe genommen. Schließlich
stehen im dritten Untersuchungsabschnitt das Krisenmanagement der Regierung nach der Notverstaatlichung und die
letztendlich erfolgte Errichtung der Abwicklungseinheit HETA auf dem Prüfstand. Insgesamt enthält der
von FPÖ, Grünen und NEOS formulierte Untersuchungsgegenstand 52 einzelne Prüfkapitel.
Erste Aktenanforderungen sind bereits auf dem Weg zu den Adressaten: Gemäß dem vom Geschäftsordnungsausschuss
des Nationalrats gefassten "grundsätzlichen Beweisbeschluss" müssen insgesamt 24 Stellen Akten
und sonstige Unterlagen an das Parlament liefern, angefangen vom E-Mail-Verkehr bis hin zur handschriftlichen Notiz.
Neben sämtlichen Ministerien sind das die Finanzprokuratur, die Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Rechnungshof,
die Kärntner Landesregierung, der Kärntner Landtag, der Landesrechnungshof Kärnten, der Fiskalrat,
die Österreichische Nationalbank, die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die Finanzmarktbeteiligungs-AG
(FIMBAG) und die Landesholding Kärnten. Die Übermittlung der Akten und Unterlagen hat binnen vier Wochen
zu erfolgen.
Dem Ausschuss gehören insgesamt 18 Abgeordnete an: Kai Jan Krainer, Karin Greiner, Hermann Krist, Philip Kucher,
Maximilian Unterrainer (alle SPÖ), Gabriele Tamandl, Brigitte Jank, Gabriel Obernosterer, Johannes Rauch,
Georg Strasser (alle ÖVP), Elmar Podgorschek, Gernot Darmann, Christian Hafenecker, Walter Rauch (alle FPÖ),
Werner Kogler, Ruperta Lichtenecker (beide G), Robert Lugar (T) und Rainer Hable (N). Außerdem hat der Untersuchungsausschuss
18 Ersatzmitglieder.
Geleitet wird der Hypo-Untersuchungsausschuss gemäß den neuen Regeln für U-Ausschüsse von
Nationalratspräsidentin Doris Bures. Sie kann sich gegebenenfalls durch ihre beiden Amtskollegen Karlheinz
Kopf und Norbert Hofer vertreten lassen. Vorsitzende-Stellvertreter sind die Abgeordneten Harald Troch (S), Werner
Amon (V) und Walter Rosenkranz (F). Als SchriftführerInnen wurden heute Gabriel Obernosterer (V), Maximilian
Unterrainer (S) und Elmar Podgorschek (F) gewählt.
Bereits letzte Woche im Geschäftsordnungsausschuss fixiert wurde die Person des Verfahrensrichters: der ehemalige
Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck Walter Pilgermair wird die Nationalratspräsidentin bei der
Vorsitzführung unterstützen und die Erstbefragung der Auskunftspersonen durchführen. Als Verfahrensanwalt
wird der Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt Bruno Binder darauf achten, dass die Rechte der Auskunftspersonen
gewahrt werden.
Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist der 22. U-Ausschuss in der Zweiten Republik und der erste nach den neuen Verfahrensregeln.
Seit Anfang dieses Jahres können Untersuchungsausschüsse auch ohne Mehrheitsbeschlusses im Nationalrat
eingesetzt werden. Der letzte U-Ausschuss tagte zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012 und befasste sich mit diversen
Korruptionsvorwürfen, etwa rund um den Buwog-Verkauf und die Telekom.
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