Dringend notwendige Einführung der privaten Lagerhaltung soll Markt entlasten
Wien (bmlfuw) - „Die Einführung der privaten Lagerhaltung für Schweinefleisch ist die richtige
Reaktion auf die schwierige Marktsituation nach dem Russland-Embargo. Mit dieser Maßnahme kann der Markt
wirksam entlastet werden. Das war dringend notwendig, um weiteren Schaden für die Bauern zu verhindern“, betonte
Bundesminister Andrä Rupprechter zum Beschluss in Brüssel vom 24.02.
Die EU gewährt künftig Lagerkostenzuschüsse für die Einlagerung von Schweinefleisch. Ein entsprechender
Vorschlag der EU-Kommission wurde heute in Brüssel vom Verwaltungsausschuss beschlossen.
Minister Rupprechter hatte im Agrarministerrat wiederholt auf die Einführung der privaten Lagerhaltung gedrängt.
In der Vorwoche kam schließlich Grünes Licht von Agrarkommissar Phil Hogan.
Die Verordnung der EU-Kommission sieht Beihilfen zwischen 210 und 305 Euro für die Einlagerung von Schweinehälften
und verschiedenen Teilstücken vor. Die Mindestlagerdauer beträgt 90 Tage, die maximale Lagerdauer 150
Tage.
Die Abwicklung der Lagerkostenzuschüsse erfolgt in Österreich durch die Agrarmarkt Austria.
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