Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung liegt als Entwurf vor
Wien (rk) - Der neue Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung zeigt, wie BürgerInnenbeteiligung
sinnvoll organisiert werden kann und gibt klare Vorgaben, wann ein Beteiligungsverfahren zum Einsatz kommen muss.
Erstmals wurden 5 Kriterien festgelegt, im Rahmen derer sich die Wiener Stadtentwicklung künftig zu BürgerInnenbeteiligung
verpflichtet. Darüber hinaus wird der AdressatInnen-Kreis für Partizipation definiert. Und: Der Masterplan
legt fest, dass ein möglichst früher Zeitpunkt für Beteiligung vorzusehen ist und ein direkter Austausch
erfolgen soll.
Das wesentliche Fundament einer partizipativen Stadtentwicklung ist die frühzeitige, direkte und klare Kommunikation.
Dieses durchzieht als Grundhaltung alle im Masterplan genannten Vorhaben und Maßnahmen. Basierend auf dieser
Grundhaltung geht es darum, die Kommunikation zwischen Bevölkerung, Verwaltung, Politik und Projektwerbenden
bei städtebaulichen Vorhaben zu verbessern und so tragfähige Stadtentwicklungsprojekte transparent umzusetzen.
Der Masterplan ergänzt hier die bereits bestehende formale Beteiligung, wie sie in der Wiener Bauordnung in
Form der öffentlichen Auflage festgelegt ist, mit informellen Formen der Mitsprache, wofür eigene Kriterien
entwickelt wurden.
Zentrales Element des Masterplans bilden 5 Kriterien, bei denen künftig immer ein Partizipationsprozess stattfinden
wird. Beteiligung muss erfolgen, wenn
- mindestens 300 Wohneinheiten bzw. 30.000 m2 Bruttogeschoßfläche geplant
sind
- es sich um den Bau von Hochhäusern handelt
- das Vorhaben in der Kernzone des Weltkulturerbes geplant ist
- Grünland in Bauland umgewidmet werden soll
- es ein SUP-pflichtiges städtebauliches Vorhaben ist (SUP: strategische Umweltprüfung)
Der Masterplan definiert auch jenen Personenkreis, die mit der Beteiligung erreicht und zur Mitsprache angeregt
werden soll: Das sind die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Nachbarschaft im Umkreis von 500 Metern, lokale
Akteurinnen und Akteure (etwa Vereine, Organisationen, Betriebe) sowie künftige Bewohnerinnen und Bewohner.
Für eine hohe Qualität der Beteiligung bei städtebaulichen Vorhaben sorgt eine standardisierte Vorgangsweise.
Dabei wird erstmals auch vorgeschrieben, dass ein Prozessteam die Ergebnisse der Beteiligung auswertet und weitergibt.
Anschließend folgt die Rückmeldung an die Bevölkerung, damit transparent sichergestellt wird, wie
die Ergebnisse der Beteiligung in die Stadtentwicklung einfließen. Zudem zeigt der Masterplan den Verlauf
eines prototypischen städtebaulichen Vorhabens "von der Idee bis zur Flächenwidmung" und empfiehlt
hier die jeweils passenden Methoden zum richtigen Zeitpunkt.
Das Prozessteam (bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Planungsabteilungen) organisiert
parallel zu diesen Beteiligungsphasen die Vorbereitung, Planung, Begleitung sowie Dokumentation und Reflexion des
Partizipationsverfahrens.
Der Masterplan Partizipation liegt derzeit als Entwurf vor. Nach der öffentlichen Diskussion soll er fertiggestellt
und der Wiener Stadtentwicklungskommission vorgelegt werden. Im Laufe der kommenden Jahre wird der Masterplan auf
seine Praxistauglichkeit überprüft und laufend weiterentwickelt.
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