Wiener Stadtentwicklung gibt sich erstmals
 klare Vorgaben für BürgerInnenbeteiligung

 

erstellt am
25. 02. 15
10.00 MEZ

Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung liegt als Entwurf vor
Wien (rk) - Der neue Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung zeigt, wie BürgerInnenbeteiligung sinnvoll organisiert werden kann und gibt klare Vorgaben, wann ein Beteiligungsverfahren zum Einsatz kommen muss. Erstmals wurden 5 Kriterien festgelegt, im Rahmen derer sich die Wiener Stadtentwicklung künftig zu BürgerInnenbeteiligung verpflichtet. Darüber hinaus wird der AdressatInnen-Kreis für Partizipation definiert. Und: Der Masterplan legt fest, dass ein möglichst früher Zeitpunkt für Beteiligung vorzusehen ist und ein direkter Austausch erfolgen soll.

Das wesentliche Fundament einer partizipativen Stadtentwicklung ist die frühzeitige, direkte und klare Kommunikation. Dieses durchzieht als Grundhaltung alle im Masterplan genannten Vorhaben und Maßnahmen. Basierend auf dieser Grundhaltung geht es darum, die Kommunikation zwischen Bevölkerung, Verwaltung, Politik und Projektwerbenden bei städtebaulichen Vorhaben zu verbessern und so tragfähige Stadtentwicklungsprojekte transparent umzusetzen. Der Masterplan ergänzt hier die bereits bestehende formale Beteiligung, wie sie in der Wiener Bauordnung in Form der öffentlichen Auflage festgelegt ist, mit informellen Formen der Mitsprache, wofür eigene Kriterien entwickelt wurden.

Zentrales Element des Masterplans bilden 5 Kriterien, bei denen künftig immer ein Partizipationsprozess stattfinden wird. Beteiligung muss erfolgen, wenn

  • mindestens 300 Wohneinheiten bzw. 30.000 m2 Bruttogeschoßfläche geplant sind
  • es sich um den Bau von Hochhäusern handelt
  • das Vorhaben in der Kernzone des Weltkulturerbes geplant ist
  • Grünland in Bauland umgewidmet werden soll
  • es ein SUP-pflichtiges städtebauliches Vorhaben ist (SUP: strategische Umweltprüfung)


Der Masterplan definiert auch jenen Personenkreis, die mit der Beteiligung erreicht und zur Mitsprache angeregt werden soll: Das sind die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Nachbarschaft im Umkreis von 500 Metern, lokale Akteurinnen und Akteure (etwa Vereine, Organisationen, Betriebe) sowie künftige Bewohnerinnen und Bewohner.

Für eine hohe Qualität der Beteiligung bei städtebaulichen Vorhaben sorgt eine standardisierte Vorgangsweise. Dabei wird erstmals auch vorgeschrieben, dass ein Prozessteam die Ergebnisse der Beteiligung auswertet und weitergibt. Anschließend folgt die Rückmeldung an die Bevölkerung, damit transparent sichergestellt wird, wie die Ergebnisse der Beteiligung in die Stadtentwicklung einfließen. Zudem zeigt der Masterplan den Verlauf eines prototypischen städtebaulichen Vorhabens "von der Idee bis zur Flächenwidmung" und empfiehlt hier die jeweils passenden Methoden zum richtigen Zeitpunkt.

Das Prozessteam (bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Planungsabteilungen) organisiert parallel zu diesen Beteiligungsphasen die Vorbereitung, Planung, Begleitung sowie Dokumentation und Reflexion des Partizipationsverfahrens.

Der Masterplan Partizipation liegt derzeit als Entwurf vor. Nach der öffentlichen Diskussion soll er fertiggestellt und der Wiener Stadtentwicklungskommission vorgelegt werden. Im Laufe der kommenden Jahre wird der Masterplan auf seine Praxistauglichkeit überprüft und laufend weiterentwickelt.

 

 

 

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