Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz,
 Abkommen mit der Ukraine

 

erstellt am
24. 02. 15
11.00 MEZ

Regierung schlägt Änderungen im Meldegesetz, im Passgesetz und im Waffengesetz vor
Wien (pk) – Die Regierung hat dem Nationalrat unter dem Titel Sicherheitsverwaltungs- Anpassungsgesetz 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit der verschiedene Änderungen im Meldegesetz, im Passgesetz und im Waffengesetz vorgenommen werden.

Mit der Novellierung des Meldegesetzes will die Regierung Frauen und Kinder, die von familiärer Gewalt betroffen sind, besser schützen. Wer in einem Frauenhaus oder eine Notwohnung untergebracht ist, soll sich künftig nicht mehr zwingend am neuen Wohnsitz anmelden müssen, sondern alternativ die Möglichkeit haben, die Adresse der Betreuungseinrichtung anzugeben. Damit soll es gewalttätigen Familienangehörigen erschwert werden, die Betroffenen aufzuspüren. Außerdem ist – für statistische Zwecke – vorgesehen, bei Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben künftig auch das Herkunftsland der Gäste samt Postleitzahl zu erfassen. In Bezug auf die Beauskunftung von Nebenwohnsitzen an berechtigte Personen werden Klarstellungen vorgenommen, bei aufwändigen Recherchen kann ein Kostenersatz verlangt werden.

Die Passbehörden sollen laut Gesetzentwurf künftig informiert werden, wenn ein Gericht die Abnahme des Reisepasses eines Kindes angeordnet hat, etwa weil Gefahr besteht, dass dieses im Zuge eines Obsorgestreits ins Ausland gebracht wird. Dadurch will das Innenministerium verhindern, dass ein Elternteil unter Vorgabe eines Verlusts oder Diebstahls des Dokuments ein neues Reisedokument für das Kind erhält und mit diesem dann ins Ausland reist.

Mit der Novellierung des Waffengesetzes kommt die Regierung jenen Personen entgegen, die es trotz Registrierungspflicht verabsäumt haben, Schusswaffen der Kategorie C und D, also etwa Jagdwaffen, registrieren zu lassen. Sie müssen künftig keine Verwaltungsstrafe zahlen, wenn sie freiwillig und bevor die Behörde von ihrem Verschulden erfährt, die Registrierung nachholen.

Außerdem sind einige administrative Erleichterungen vorgesehen. So soll es künftig etwa möglich sein, Notaren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren Daten aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) zu übermitteln sowie Waffenregisterbescheinigungen mittels Bürgerkarte zu beantragen und ausgestellt zu bekommen, sobald entsprechende technische Möglichkeiten vorhanden sind. Überdies wird klargestellt, dass eine Registrierung im ZWR immer auf eine natürliche Person zu erfolgen hat, auch wenn es sich um Waffen eines Vereins und nicht um persönliche Waffen handelt. Die Übertragung der Verantwortlichkeit für derartige Waffen kann gebündelt erfolgen.

Schließlich werden mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 die Kompetenzen des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an die neuen Geheimhaltungsvorschriften für dem Parlament übermittelte sensible Dokumente, etwa im Rahmen von Untersuchungsausschüssen, angepasst.

Österreich und Ukraine wollen polizeiliche Zusammenarbeit vertiefen
Ein von der österreichischen Regierung mit dem Ministerkabinett der Ukraine abgeschlossenes Abkommen zielt darauf ab, die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu vertiefen. Damit soll, wie es in den Erläuterungen heißt, ein wirksamer Beitrag zur Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus, geleistet werden. Als explizite Bereiche werden etwa Schlepperei, Menschenhandel, Kinderpornographie, Computer- und Wirtschaftskriminalität sowie Drogen- und Waffenhandel angeführt. Vorgesehen ist unter anderem ein Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die gegenseitige Unterstützung bei Personen- und Sachenfahndungen. Neben der Festlegung der zuständigen Behörden und einer Auflistung verschiedener Formen der Zusammenarbeit enthält das Abkommen auch umfangreiche Datenschutzbestimmungen, etwa was die Löschung und Richtigstellung falscher Daten betrifft.

 

 

 

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