Regierung schlägt Änderungen im Meldegesetz, im Passgesetz
und im Waffengesetz vor
Wien (pk) – Die Regierung hat dem Nationalrat unter dem Titel Sicherheitsverwaltungs- Anpassungsgesetz 2015
einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit der verschiedene Änderungen im Meldegesetz, im Passgesetz und im Waffengesetz
vorgenommen werden.
Mit der Novellierung des Meldegesetzes will die Regierung Frauen und Kinder, die von familiärer Gewalt betroffen
sind, besser schützen. Wer in einem Frauenhaus oder eine Notwohnung untergebracht ist, soll sich künftig
nicht mehr zwingend am neuen Wohnsitz anmelden müssen, sondern alternativ die Möglichkeit haben, die
Adresse der Betreuungseinrichtung anzugeben. Damit soll es gewalttätigen Familienangehörigen erschwert
werden, die Betroffenen aufzuspüren. Außerdem ist – für statistische Zwecke – vorgesehen, bei Übernachtungen
in Beherbergungsbetrieben künftig auch das Herkunftsland der Gäste samt Postleitzahl zu erfassen. In
Bezug auf die Beauskunftung von Nebenwohnsitzen an berechtigte Personen werden Klarstellungen vorgenommen, bei
aufwändigen Recherchen kann ein Kostenersatz verlangt werden.
Die Passbehörden sollen laut Gesetzentwurf künftig informiert werden, wenn ein Gericht die Abnahme des
Reisepasses eines Kindes angeordnet hat, etwa weil Gefahr besteht, dass dieses im Zuge eines Obsorgestreits ins
Ausland gebracht wird. Dadurch will das Innenministerium verhindern, dass ein Elternteil unter Vorgabe eines Verlusts
oder Diebstahls des Dokuments ein neues Reisedokument für das Kind erhält und mit diesem dann ins Ausland
reist.
Mit der Novellierung des Waffengesetzes kommt die Regierung jenen Personen entgegen, die es trotz Registrierungspflicht
verabsäumt haben, Schusswaffen der Kategorie C und D, also etwa Jagdwaffen, registrieren zu lassen. Sie müssen
künftig keine Verwaltungsstrafe zahlen, wenn sie freiwillig und bevor die Behörde von ihrem Verschulden
erfährt, die Registrierung nachholen.
Außerdem sind einige administrative Erleichterungen vorgesehen. So soll es künftig etwa möglich
sein, Notaren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren Daten aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) zu übermitteln
sowie Waffenregisterbescheinigungen mittels Bürgerkarte zu beantragen und ausgestellt zu bekommen, sobald
entsprechende technische Möglichkeiten vorhanden sind. Überdies wird klargestellt, dass eine Registrierung
im ZWR immer auf eine natürliche Person zu erfolgen hat, auch wenn es sich um Waffen eines Vereins und nicht
um persönliche Waffen handelt. Die Übertragung der Verantwortlichkeit für derartige Waffen kann
gebündelt erfolgen.
Schließlich werden mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 die Kompetenzen des Bundesamts zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an die neuen Geheimhaltungsvorschriften für dem
Parlament übermittelte sensible Dokumente, etwa im Rahmen von Untersuchungsausschüssen, angepasst.
Österreich und Ukraine wollen polizeiliche Zusammenarbeit vertiefen
Ein von der österreichischen Regierung mit dem Ministerkabinett der Ukraine abgeschlossenes Abkommen zielt
darauf ab, die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zu vertiefen. Damit soll, wie es in
den Erläuterungen heißt, ein wirksamer Beitrag zur Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität,
insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus, geleistet werden. Als explizite Bereiche werden
etwa Schlepperei, Menschenhandel, Kinderpornographie, Computer- und Wirtschaftskriminalität sowie Drogen-
und Waffenhandel angeführt. Vorgesehen ist unter anderem ein Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die
gegenseitige Unterstützung bei Personen- und Sachenfahndungen. Neben der Festlegung der zuständigen Behörden
und einer Auflistung verschiedener Formen der Zusammenarbeit enthält das Abkommen auch umfangreiche Datenschutzbestimmungen,
etwa was die Löschung und Richtigstellung falscher Daten betrifft.
|