Working Holiday Aufenthalt in Hongkong für Österreicherinnen und Österreicher
im Alter von 18 bis 30 Jahren in Zukunft möglich
Hongkong/Wien (bmeia) - Am 03.03. ist die Gemeinsame Erklärung Österreichs und Hongkongs über
ein "Working Holiday-Programm" in Kraft getreten. "Es ist mir ein großes Anliegen, den Abschluss
solcher Abkommen für junge Menschen voranzutreiben, da sie eine gute Gelegenheit für junge Menschen bieten,
praktische Berufserfahrungen zu sammeln und gleichzeitig andere Länder und ihre Kulturen kennenzulernen. Dieses
Abkommen ermöglicht es, den Horizont durch einen Arbeitsaufenthalt in einer der dynamischsten Städte
Asiens zu erweitern", betonte Außenminister Sebastian Kurz.
Das Abkommen ermöglicht jungen Menschen aus Österreich und Hongkong im Alter von 18 bis 30 Jahren im
Rahmen eines Aufenthalts, die Arbeitswelt und Kultur jeweils näher kennenzulernen. Während dieses Aufenthalts
können junge Österreicher und Österreicherinnen bis zu sechs Monate lang einer entlohnten Beschäftigung
nachgehen, um damit zur Finanzierung ihres Aufenthalts beizutragen.
Interessierte Österreicherinnen und Österreicher können sich auf der Webseite des Hongkonger Einwanderungsbehörde über die Antragsmodalitäten informieren. Ein
Visum für einen Working-Holiday Aufenthalt kann entweder an der chinesischen Botschaft in Wien oder bei der
Hongkonger Einwanderungsbehörde in Hongkong, in das Österreicher und Österreicherinnen bis zu drei
Monate visumsfrei einreisen dürfen, beantragt werden.
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