Gertrude Aubauer, Johannes Jarolim und Dagmar Belakowitsch-Jenewein präsentieren Bericht
mit 51 Empfehlungen
Wien (pk – Von einer großen Willenskundgebung des Parlaments und einem guten Tag für den Parlamentarismus
sprach ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer am 03.03. bei der Präsentation des Berichts der Enquetekommission
zum Thema "Würde am Ende des Lebens" im Parlament. Das einstimmige Votum der Abgeordneten sei ein
Auftrag, die Empfehlungen nun rasch umzusetzen, meinte die Obfrau der Enquetekommission übereinstimmend mit
ihren beiden Stellvertretern Johannes Jarolim (S) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F). Die Arbeit der Enquetekommission
sei auch eine Premiere in Sachen Bürgerbeteiligung gewesen, unterstrich Aubauer und erinnerte daran, dass
rund 700 Bürgerinnen und Bürger Anliegen an das Parlament herangetragen haben. Das Papier zielt vor allem
darauf ab, die Hospiz- und Palliativmedizin auszubauen und zudem den Zugang zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
einfacher und kostengünstiger zu gestalten.
Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung: Jeweils 18 Mio. € in den ersten beiden Jahren des Stufenplans
Hospiz- und Palliativversorgung soll für jeden erreichbar und leistbar sein, unabhängig vom sozialen
Status und der Region, lautet der Grundsatz des Berichts. Konkret fordert die Enquetekommission einen Stufenplan
für den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin und geht dabei für die erste Etappe von einem Finanzbedarf
von jeweils rund 18 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich zum Status Quo aus. Die mobile Hospiz- und
Palliativversorgung soll einerseits von den Krankenanstalten und andererseits aus den Mitteln der Pflegefinanzierung
finanziert werden, für die Finanzierung der stationären Hospizversorgung ist hingegen an einen zweckgewidmeten
Sondertopf im Pflegefonds gedacht. Die stationäre Palliativversorgung in Krankenanstalten wiederum soll, geht
es nach den Empfehlungen der Enquetekommission, im bestehenden System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung
ausfinanziert werden. Zur Unterstützung und Begleitung der Umsetzung des Stufenplans soll ein österreichweiter,
unabhängiger Hospiz- und Palliativkoordinator eingesetzt werden, der einmal jährlich dem Parlament Bericht
erstattet. Großen Wert legt die Kommission auch auf eine spezifische palliativmedizinische Ausbildung der
Ärzte und auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Krankenanstalten und den Hausärzten.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollen attraktiver und leichter zugänglich werden
Das Papier reagiert auch auf den Umstand, dass nur 4 % der Bevölkerung eine Patientenverfügung abgeschlossen
haben, mit der für die Zukunft bestimmte medizinische Behandlungen abgelehnt werden können. Die Empfehlungen
der Enquetekommission laufen zunächst auf bessere Information hinaus, wobei es überdies darum geht, die
Patientenverfügung leichter zugänglich und kostengünstiger zu machen. Letzteres soll vor allem durch
Einbindung der Patientenanwaltschaften ermöglicht werden, im Raum steht aber auch der Vorschlag einer Finanzierung
im Wege der Sozialversicherung. Die Patientenverfügung soll jedenfalls auf der E-Card ersichtlich sein. Vereinfachen
und attraktivieren wollen die Abgeordneten auch die Vorsorgevollmacht, mit der bestimmt wird, wer Entscheidungen
treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sämtliche Überlegungen im Zusammenhang
mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind dabei von dem Grundsatz getragen, der Selbstbestimmung zum
Durchbruch zu verhelfen.
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