…stellt die Wasserversorgung in Oberösterreich auf ein sicheres Fundament
Linz (lk) - Oö. Landtag beschließt einstimmig neues Wasserversorgungsgesetz für OÖ:
„Klar-frisch-sauber“ ist der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an unser Trinkwasser. In Umsetzung der
Landesstrategie ‚Zukunft Trinkwasser‘ wurde auch das Oö. Wasserversorgungsgesetz einer Überprüfung
unterzogen und zukunftsweisende Weichenstellungen umgesetzt“, betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
„Die Sicherung der Wasserversorgung in Oberösterreich ist eines der obersten Ziele beim neuen Wasserversorgungsgesetz.
Damit schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsorientierte Trinkwasserversorgung und Rechtssicherheit für
die Gemeinden sowie Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger“, betont Agrar-Landesrat
Max Hiegelsberger. „Wasser ist unser kostbarstes Gut. Die Sicherstellung einer hochqualitativen und nachhaltigen
Versorgung muss daher unser vorrangiges Ziel sein“, so Hiegelsberger weiter.
Vereinfachung und größerer Bürgerfreundlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt. Außerdem werden
die gemeinnützigen Wassergenossenschaften gestärkt, die in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden die
Wasserversorgung in Oberösterreich sichern. „Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreich haben
ein Recht darauf, dass alles getan wird, dass die Wasserversorgung auf dem höchst möglichen Niveau erhalten
bleibt“, ist Hiegelsberger überzeugt.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Neudefinition des Objektbegriffes: Anschlusspflicht besteht für Objekte
innerhalb eines 50m Bereichs zur Gemeinde-Wasserversorgungsanlage. Als Objekt wird nicht mehr die Grundstücksgrenze,
sondern ein konkretes Gebäude bestimmt. Nachteile für Eigentümer/innen großer Grundstücke
werden damit ausgeräumt.
- Ausnahme von der Bezugspflicht: Bei Nachweis für die Eignung des Trinkwassers
besteht für Anschlusspflichtige die Möglichkeit der Eigenversorgung auf fünf Jahre sowie einer Verlängerung
der Ausnahmeregelung für weitere fünf Jahre.
- Möglichkeit der Inanspruchnahme fremder Grundstücke: Wenn es für
die Herstellung einer Anschlussleitung erforderlich ist, kann dem Anschlusspflichtigen ein Zwangsrecht zur Wasserversorgung
eingeräumt werden.
„Mit der heute beschlossenen Novelle kann der gemeinsame und erfolgreiche Weg in Oberösterreich fortgesetzt
werden und eine nachhaltige Wasserversorgung wurde damit auf ein solides Fundament gestellt“, betont Agrar-Landesrat
Max Hiegelsberger.
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