Kurz: Kein Kontakt zu Entführern des Österreichers

 

erstellt am
11. 03. 15
11.00 MEZ

Lage in Libyen überschattet Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses
Kein Parteienkonsens über Einsatz in Zentralafrikanischer Republik
Wien (pk) - Nach wie vor gibt es kein Lebenszeichen des in Libyen von IS-Terroristen entführten Österreichers. Außenminister Sebastian Kurz zeigte sich in der Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses am 10.03. besorgt über die Situation und teilte den Abgeordneten überdies mit, dass auch keinerlei Kontaktaufnahme seitens der Entführer besteht, sodass sich die Frage nach einem allfälligen Lösegeld gar nicht stelle.

Die Bedrohung durch den Terror war Thema einer aktuellen Aussprache, in deren Verlauf auch über den Ukraine-Konflikt diskutiert wurde. Hier bekräftigte Kurz einmal mehr die Forderung Österreichs nach einer Verhandlungslösung mit Russland und wandte sich gegen eine Ausweitung der Sanktionen zum jetzigen Zeitpunkt. Informationen über aktuelle außenpolitische Entwicklungen wie etwa die EU-Erweiterung konnten die Abgeordneten auch der Jahresvorschau der Europäischen Union auf dem Gebiet der Außen- und Europapolitik entnehmen, die der Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS zur Kenntnis nahm.

Darüber hinaus befassten sich die Abgeordneten mit einer Reihe von bilateralen Abkommen und internationalen Verträgen. So erhielt ein Passabkommen mit Deutschland, das Erleichterungen bei Passanträgen von AuslandsösterreicherInnen in Deutschland bringt, einhellige Genehmigung. Grünes Licht erteilte der Ausschuss auch einer Änderung des Vertrags über das Zentrum für Migrationspolitikentwicklung, das der in Wien ansässigen Institution nun die Errichtung eines internes Steuersystems ermöglicht. Auf Basis eines einstimmigen Beschlusses wird Österreich darüber hinaus einen Einspruch gegen den Beitritt Burundis zum Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung erheben. Bei der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen wiederum wird Österreich seinen Vorbehalt zurückziehen – auch darüber bestand im Ausschuss breiter Konsens.

Einstimmigkeit erzielten die Abgeordneten zudem über einen Antrag der Regierungsparteien, der der UN-Mission in der Westsahara die Beobachtung der Menschenrechtslage ermöglichen will. Das Engagement Österreichs auf Freilassung des saudischen Bloggers Raif Badawi und dessen Anwalts Waleed Abulkhair wiederum erfuhr durch einen einstimmig angenommenen Antrag nach § 27 GOG Rückenwind. Zustimmung erhielt auch der gemeinsam von Grünen, SPÖ und ÖVP präsentierte Vorstoß für eine nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie. Ein Antrag der FPÖ betreffend Selbstbestimmungsrecht für Südtirol wurde dem Unterausschuss für Südtirol zugewiesen. Auf Vertagung entschied der Ausschuss schließlich bezüglich eines Grünen-Antrags auf Ratifikation des 3. Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Entführungsfall in Libyen: Weder Lebenszeichen noch Lösegeldforderungen
Wie Außenminister Kurz dem Ausschuss berichtete, arbeitet der gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium und dem Innenministerium eingesetzte Krisenstab intensiv mit jenen Ländern, insbesondere mit Tschechien, zusammen, die ebenfalls vom Entführungsfall in Libyen betroffen sind. Auch die USA wurden um Unterstützung gebeten, zumal ja alle europäischen Botschaften aus dem Land abgezogen wurden und auch Österreich über keine Beamte mehr vor Ort verfügt. Bei den Entführern handelt es sich aller Voraussicht nach um dieselbe IS-Gruppe, die die koptischen Christen ermordet hatte, was, so Kurz, Anlass zu Besorgnis gebe. Auf die Frage des NEOS-Abgeordneten Christoph Vavrik, ob Lösegeld gefordert werde, betonte der Außenminister, es bestehe keinerlei Kontaktaufnahme seitens der Entführer, auch habe man noch kein Lebenszeichen der Opfer erhalten. Kurz bekräftigte der Team-Stronach-Mandatarin Jessi Lintl gegenüber die seit 2011 bestehende Reisewarnung des Außenministeriums für Libyen und den dringenden Aufruf aus dem Sommer 2014, das Land zu verlassen. Trotz dieser höchsten Warnstufe befinden sich immer noch Österreicher in Libyen. Das Ministerium versuche nun, mit diesen Personen in Kontakt zu treten und sie zur Ausreise zu bewegen.

Kurz: Gegen IS-Terror hilft keine Appeasement-Politik
Was den Terror im Allgemeinen betrifft, bestätigte Kurz die Auffassung von Tanja Windbüchler-Souschill und Alev Korun (beide G), wonach die Bedrohung durch den Zusammenschluss von IS und Boko Haram nun eine neue Dimension erhält. Entschlossenes militärisches Vorgehen sei geboten, da man nicht warten dürfe, bis die Organisation noch größer und noch gefährlicher wird. Nur mit humanitärer Hilfe alleine werde man das Problem sicher nicht lösen können, gab Kurz zu bedenken und rief zu einer realistischen Betrachtungsweise auf. Appeasement-Politik möge da und dort funktionieren, sicher aber nicht im Kampf gegen den IS-Terror, sagte er.

Von SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder auf den Syrien-Konflikt angesprochen stellte Kurz klar, Präsident Assad sei kein Partner der westlichen Welt, im Kampf gegen den IS-Terror stehe man mit ihm aber auf einer Seite. Assad sei ein Faktor in Syrien. Wenn man eine Lösung für den Konflikt finden möchte, dann sei es notwendig, mit allen zu sprechen.

Ausschuss fordert politische Lösung im Ukraine-Konflikt
Unterstützung erhielt Außenminister Kurz bei der Suche nach einer politischen Lösung im Ukraine-Konflikt. In einer Ausschussfeststellung deponieren die Abgeordneten ihre Überzeugung, dass es keine Alternative zum Verhandlungsweg gibt und eine Ausweitung der Sanktionen genauso wenig einen Beitrag zur Deeskalierung leisten könne wie Waffenlieferungen. Der Ausschuss betont vielmehr den Aspekt der Bündnisfreiheit der Ukraine als möglichen Lösungsansatz und ruft zudem zu humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in den umkämpften Gebieten auf. Aus dem breiten Konsens scherten lediglich die NEOS aus, deren Sprecher Christoph Vavrik sich befremdet über die negative Einschätzung in Bezug auf die Sanktionen zeigte und darüber hinaus einer Bündnisfreiheit wenig abgewinnen konnte.

Die Sanktionen gegen Russland seien nicht Selbstzweck, sondern müssten stets im Einklang mit der Entwicklung vor Ort gesehen werden, meinte hingegen Außenminister Kurz, der keine Notwendigkeit sah, derzeit einen Beschluss auf eine Ausdehnung zu fassen. Einen Hoffnungsschimmer bietet nach Ansicht des Ressortleiters das Minsker Abkommen, da zumindest der Abzug der schweren Waffen relativ gut funktioniere. Das Abkommen sei jedenfalls derzeit das einzige Tool, das man zur Verfügung habe, um zu einer Entspannung der Lage zu kommen, pflichtete Kurz auch der SPÖ-Mandatarin Christine Muttonen bei.

Am Rande der Ukraine-Debatte im Ausschuss wurde seitens der Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) und Tanja Windbüchler-Souschill (G) auch Kritik am Beraterjob Michael Spindeleggers in der Ukraine laut. Der ehemalige Außenminister habe als Privatmann einen Auftrag entgegengenommen, stellte Kurz klar und betonte, es handle sich dabei weder um eine Initiative der EU noch um eine Österreichs.

Die Aussprache ging schließlich in die Behandlung der außenpolitischen Jahresvorschau der EU (III-148 d.B.) über, die einmal mehr das Bekenntnis Brüssels zum Erweiterungsprozess in Richtung Westbalkanländer bekräftigt, aber auch die Bedeutung der Nachbarschaftspolitik und regionaler Partnerschaften hervorhebt. FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner begründete die Ablehnung des Berichts durch seine Fraktion vor allem mit der Skepsis der Freiheitlichen in Bezug auf den Erweiterungsprozess am Westbalkan, wobei er ins Treffen führte, es gebe mit den neuen EU-Mitgliedsstaaten schon genug Probleme. Außenminister Kurz konnte diese Bedenken nicht nachvollziehen und erwiderte, gerade die EU-Perspektive wirke in den Ländern der Region als Reformmotor.

Erleichterungen bei Passanträgen von ÖsterreicherInnen in Deutschland
In Deutschland werden von AuslandsösterreicherInnen im Durchschnitt jährlich 7.000 Anträge auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses gestellt. Bisher mussten sich die AntragstellerInnen an die österreichische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in München wenden, was mit langen Wegstrecken verbunden war und oft ein beträchtliches logistisches Hindernis darstellte. Durch ein vom Ausschuss einstimmig genehmigtes Passabkommen mit Deutschland (293 d.B.) sollen nun die Identitätsfeststellung und die Erfassung der Daten sowie der biometrischen Merkmale auch durch ausgewählte lokale Passbehörden der jeweils anderen Vertragspartei ermöglicht werden. Für die rund 240.000 in Deutschland lebenden ÖsterreicherInnen aber auch für die zahlreichen deutschen StaatsbürgerInnen mit österreichischem Wohnsitz bringt diese Zusammenarbeit der Passbehörden wesentliche Erleichterungen.

Internationales Zentrum für Migrationspolitikentwicklung erhält internes Steuersystem
Gegen die Stimmen der FPÖ genehmigt wurde weiters eine Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) (310.d.B.), durch die diese in Wien ansässige Einrichtung nun ein internes Steuersystem erhält. Konkret bedeutet dies, dass in den für die ICMPD-MitarbeiterInnen geltenden Gehaltstabellen rechnerisch ein gewisser für interne Sozialleistungen der Institution verwendeter Betrag ausgewiesen wird.

Einspruch bei Haager Urkundenübereinkommen, Zurückziehung des Vorbehalts gegen Anti-Diskriminierungs-Konvention
Einstimmig genehmigte der Ausschuss einen Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Burundis zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (373 d.B.), der vor allem mit der hohen Urkundenunsicherheit in dem ostafrikanischen Staat begründet wird.

Zurückgezogen soll hingegen der Vorbehalt Österreichs gegen die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen (489 d.B.) werden, wobei der Entscheidung des Ausschusses ein Beschluss von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und NEOS zugrunde liegt. Das zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention berufene Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW-Komitee) hatte Österreich 2013 aufgefordert, seinen Vorbehalt zurückzuziehen, zumal das angestrebte Schutzniveau nach Ansicht des Komitees bereits gewährleistet sei. Österreich schließt sich dieser Einschätzung nun an und zieht den Vorbehalt als nicht mehr erforderlich zurück.

Westsahara: Ausschuss für Überprüfung der Menschenrechtslage durch UN-Mission MINURSA
Im Zuge der UN-Mission MINURSA in der Westsahara soll auch die Menschenrechtslage überprüft werden können. Der Ausschuss verabschiedete in diesem Sinn einhellig einen Antrag der Regierungsparteien (963/A(E)), in dem die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Reinhold Lopatka an Außenminister Kurz appellieren, sich für eine entsprechende Ausweitung des Mandats der UN-Mission einzusetzen.

Freiheit für Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abulkhair
Nachdem der saudische Blogger Raif Badawi wegen "Beleidigung des Islam" zu 1.000 Peitschenhieben verurteilt wurde, verhängte das Gericht nun gegen seinen Anwalt Waleed Abulkhair eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Auf diesen bislang wenig beachteten Aspekt des Falls Badawi machten die Grünen in einem Entschließungsantrag (907/A(E)) aufmerksam, wobei Menschenrechtssprecherin Tanja Windbüchler-Souschill von einem Alarmsignal sprach und vor der gezielt abschreckenden Wirkung dieses Urteil auf all jene warnte, die sich in Saudi Arabien für Menschenrechte engagieren. Ihre Initiative war Anstoß für einen einstimmig angenommenen Antrag des Ausschusses, in dem alle Parteien an Außenminister Kurz appellieren, sich für die sofortige Freilassung und Amnestierung von Raif Badawi und Waleed Abulkhairs einzusetzen.

FPÖ pocht auf Selbstbestimmungsrecht für Südtirol
Ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols verlangt die FPÖ von der Bundesregierung. In einem Entschließungsantrag (820/A(E)) kritisiert Südtirol-Sprecher Werner Neubauer diesbezügliche Passagen im Außenpolitischen Bericht als "bestenfalls unklar und zweideutig" und fordert den Außenminister auf, in Zukunft Doppeldeutigkeiten zu vermeiden und Missverständnisse auszuräumen. Klar ist für die FPÖ jedenfalls, dass das Selbstbestimmungsrecht Südtirols auch durch die bestehende Autonomie bis heute nicht verwirklicht ist.

Ausschuss drängt auf nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie
Grüne, SPÖ und ÖVP mahnen in einer gemeinsamer Initiative (818/A(E)) eine nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie ein, wobei die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill (G), Petra Bayr (S) und Franz-Joseph Huainigg (V) vor allem auch an die am 28. Mai 2014 im Parlament abgehaltenen Expertentagung zum Thema "Globale Partnerschaft für Entwicklung" erinnern und nun die Bundesregierung aufrufen, die dabei von VertreterInnen aus Politik und NGOs beigesteuerten Beiträge bei den entsprechenden Programme zu berücksichtigen. Dieser Initiative trat der Ausschuss mit breiter Mehrheit, aber gegen die Stimmen der FPÖ bei.

   

Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte auch Entsendungen zur Beratungsmission der EU in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA) sowie zur OSZE-Beobachtermission in der Ukraine. Während das Engagement in der Ukraine von allen Fraktionen einhellig unterstützt wurde, übten FPÖ und Grüne Kritik am österreichischen Engagement in der Zentralafrikanischen Republik. Die Grünen vermissten einen gesamtstaatlichen Ansatz, der auch humanitäre Hilfe miteinschließt, die FPÖ wiederum kritisierte angesichts der budgetären Situation beim Bundesheer die Kosten des Engagements von rund 600.000 €.

Verteidigungsminister Gerald Klug unterstrich aus seiner Sicht, die Hilfe beim Aufbau eines staatlichen Gewaltmonopols in dem afrikanischen Staat stelle einen gesamtstaatlichen Ansatz und einen solidarischen Beitrag zur internationalen Krisenbewältigung dar. Außerdem wies er auf die steigende Bedeutung des afrikanischen Kontinents für die Sicherheit Europas und damit auch Österreichs hin. Zerfallende Staaten seien Brutstätten des Terrorismus und des Schlepperwesens, warnte er. Er wandte sich mit Nachdruck dagegen, Inlandsaufgaben gegen Auslandsaufgaben des Bundesheeres auszuspielen. Das sicherheitspolitische Verständnis dürfe nicht an den eigenen Staatsgrenzen aufhören, meinte er vor allem in Richtung der FPÖ.

Bei EUMAM RCA handelt es sich um eine militärische Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Österreich entsendet bis zu fünf Angehörige des Bundesheeres, die die Behörden bei der Vorbereitung der anstehenden Reform des Sicherheitssektors unterstützen sollen. Die Aufgaben der Angehörigen des Bundesheeres umfassen vor allem die Beratung und Anleitung der verantwortlichen Militärs beim Aufbau einer modernen, effizienten und rechenschaftspflichtigen Armee. Einsatzort ist die Hauptstadt Bangui. Zudem können weitere fünf Angehörige des Bundesheeres oder sonstige Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie bis zu 20 weitere Angehörige des Bundesheeres für den Einsatz des Lufttransortsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. vom Luftrettungsdienst Aeromedevac bereitgestellt werden. Der Einsatz ist vorerst bis zum 30. April 2016 vorgesehen.

Im Antrag des Außenministers heißt es dazu, Österreich bekräftige damit seine aktive und solidarische Mitwirkung an der GSVP und sein Engagement bei der Umsetzung der vom Europäischen Rat getroffenen Beschlüsse zur Afrika-Strategie der EU.

Seitens der Grünen bezweifelten die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Wolfgang Zinggl die Sinnhaftigkeit der Mission. Die humanitäre Krise könne nicht allein militärisch gelöst werden, sagte Windbüchler-Souschill. Man brauche ein umfassendes gesamtstaatliches Auslandskonzept, bei dem die militärische und zivile Komponente gleichrangig sind. Zinggl merkte zudem kritisch an, dass die Mission in erster Linie von Frankreich betrieben werde und es sich in Wahrheit um eine französische Mission handle.

Dem schlossen sich auch die freiheitlichen Ausschussmitglieder an. Johannes Hübner konnte keinerlei sicherheitspolitische Interessen Österreichs erkennen, die für einen Einsatz in der Zentralafrikanischen Republik sprächen. Weder Hübner noch der Dritte Präsident des Nationalrats Norbert Hofer zeigten Verständnis für die Kosten den Einsatzes angesichts der aktuellen finanziellen Lage des Bundesheeres.

Anders sah dies Josef Cap (S), der die Notwendigkeit unterstrich, den Menschen vor Ort eine Lebensperspektive zu geben, um wirtschaftliche Migration nach Europa zu verhindern. Er teilte aber die Auffassung, dass man derzeit für die eklatanten Fehler der postkolonialen Struktur zahle, die den Aufbau einer eigenständigen wirtschaftlichen Struktur in den einzelnen Ländern verhindert habe.

Voll hinter dem Einsatz stehen auch die NEOS, wie von Christoph Vavrik betont wurde, und das Team Stronach. Georg Vetter plädierte eindringlich dafür, Solidarität zu leben, auch in Zeiten, wo gespart werden müsse.

Die Entsendung wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Team Stronach und NEOS genehmigt. Ebenso passierte die entsprechende Verordnung über die Befugnisse der entsendeten Personen den Hauptausschuss mehrheitlich.

Beteiligung an Beobachtermission in Ukraine wird aufgestockt
Österreich verlängert auch seine Beteiligung an der Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und stockt sein Kontingent von bisher zehn Angehörigen des Verteidigungsministeriums auf fünfzehn auf. Zusätzlich sollen bis zu zwanzig Angehörige des Bundesheeres beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. vom Luftrettungsdienst Aeromedevac eingesetzt werden können. Auch seitens des Außenministeriums werden Expertinnen und Experten im Rahmen dieser Mission tätig sein. Die Entsendung soll vorerst bis 30. Juni 2016 dauern. Die Ausschussmitglieder folgten mit ihrem Beschluss dem Antrag des Außenministers einstimmig.

Wie der Minister darin betont, gilt für die Mission das Prinzip der Überparteilichkeit und der Transparenz. Aufgabe ist es, in Kooperation mit anderen relevanten internationalen Akteuren wie der UNO und dem Europarat beizutragen, die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine aufrechtzuerhalten, die Prinzipien und Verpflichtungen der OSZE unter dem speziellen Blickwinkel der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu überwachen und zu unterstützen sowie den politischen Dialog zu fördern. Die Mission umfasst rund 500 unbewaffnete zivile Beobachter und Beobachterinnen, das Einsatzgebiet erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet der Ukraine. Sie ist eine der größten je ins Leben gerufenen Missionen der 57 Teilnehmerstaaten der OSZE. Das dem Einsatz zugrunde liegende Mandat wurde im Einvernehmen von allen Teilnehmerstaaten, einschließlich der Russischen Föderation und der Ukraine, erteilt.

Schließlich wurden Wolfgang Gerstl (V) als Mitglied und Gabriele Tamandl (V) einstimmig als Ersatzmitglied des EU-Unterausschusses gewählt. Im Ständigen Unterausschuss ersetzt Waltraud Dietrich (T) Kathrin Nachbaur (T) als Mitglied, Rouven Ertlschweiger (T) wird Ersatzmitglied.

 

 

 

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