Straßburg (europarl) - Das Parlament hat am 10.03. die Regeln zur Schaffung Europäischer langfristiger
Investmentfonds (European Long-term Investment Funds - ELTIFs) angenommen. Durch diese werden langfristige Projekte,
die einen Beitrag zu Infrastruktur- oder Forschungsvorhaben leisten sollen, außerhalb des Bankenwesens finanziert.
Damit begegnet man der Zurückhaltung vieler Banken, kleinen Unternehmen oder Forschungsprojekten mit offenem
Ausgang Kredite zu gewähren.
Durch ELTIFs sollen auch Realwirtschaft und Gesellschaft profitieren. "Ich freue mich sehr, heute ein leistungsfähiges
neues Instrument auf den Weg zu bringen, das nicht nur einen wichtigen Impuls für die Finanzierung langfristiger
Investitionen setzt, wie der Plan von Kommissionspräsident Juncker, sondern auch den Aufbau der Kapitalmarkt-Union
unterstützt. Investitionslücken und die Finanzkrise stellen uns vor die Herausforderung, gleichzeitig
der Maximierung des Wirtschaftswachstums, der Erhöhung der Finanzstabilität, der Beseitigung von Hindernissen
für grenzüberschreitende Investitionen, der Gewährleistung des Verbraucherschutzes und der Stärkung
des Wettbewerbs gerecht zu werden", sagte der Berichterstatter Alain Lamassoure (EVP, FR).
Die geänderte Verordnung wurde mit 546 zu 93 Stimmen angenommen, bei 28 Enthaltungen.
ELTIFs: Ziele und Struktur
Rentenverwalter, Versicherungsunternehmen, professionelle Investoren und Kleinanleger, die langfristig mindestens
10.000 Euro in ein oder mehrere Projekte in ihrem eigenen oder einem anderen Land investieren, sollen sich durch
ELTIFs einen stetigen Einnahmenstrom verschaffen können. Die privaten Investitionen in diese Fonds sollen
letztlich auch die Realwirtschaft in Europa ankurbeln, indem sie Ergebnisse in den Bereichen Infrastruktur, Maschinen
und Anlagen, Bildung und Forschung sowie langfristiges Wachstum für KMU hervorbringen.
Um langfristige und stabile Erträge zu garantieren, müssen ELTIFs in einem speziellen Verfahren zugelassen
werden, eine geregelte Struktur aufweisen und die harmonisierten Vorschriften befolgen. Zusätzlich fügte
das Parlament noch Regelungen hinzu, die sicherstellen sollen, dass nicht in spekulative Anlagen investiert wird
und Kleinanleger ausreichend informiert und geschützt werden.
Sonderregelungen für Kleinanleger
ELTIF-Investoren sind langfristig verpflichtet, da sie nicht in der Lage sind, ihr Kapital leicht wieder zurückziehen
zu können. Um aber insbesondere Kleinanleger zu schützen, einigten sich die Verhandlungspartner auf spezielle
Rücknahmeregelungen. Nach diesen soll aus ELTIFs, die über ausreichend liquide Mittel verfügen,
auf Ansuchen den Investoren Geld zurückerstattet werden.
Die nächsten Schritte
Nach der Abstimmung im Plenum müssen die Regeln, welche von den Mitgliedstaaten bereits informell angenommen
wurden, noch vom Rat formell bestätigt werden. Schließlich sollen sie sechs Monate nach ihrer Annahme
in Kraft reten.
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