EU-Justizbarometer 2015: Österreich zählt zu den EU-Staaten mit der schnellsten Verfahrensdauer
im Zivilrecht und liegt auch im Bereich "E-Justice" im europäischen Spitzenfeld
Wien (bmj) - Österreich hat in puncto Effizienz eines der besten Justizsysteme in der EU und belegt
bei der raschen Abhandlung von strittigen Zivil- und Handelssachen erneut Rang vier. Nur in Luxemburg, Litauen
und Estland werden Zivil-Verfahren noch rascher abgewickelt. Auch beim Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie,
wie zum Beispiel im Bereich der elektronischen Kommunikation zwischen den gerichtlichen Behörden und den Parteien,
zählt Österreichs Justiz zu den Spitzenreitern. Das bestätigt das aktuelle EU-Justizbarometer der
Europäischen Kommission, das jährlich Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justizsysteme
in den EU-Mitgliedsstaaten erhebt.
"Ich freue mich, dass sich die österreichische Justiz besonders bei der Verfahrensdauer in Zivilverfahren
erneut gesteigert hat und damit zu den schnellsten vier Ländern der EU zählt. Auch bei der Entwicklung
innovativer Lösungen befindet sich die österreichische Justiz im europäischen Spitzenfeld",
freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter über die heute veröffentlichten Ergebnisse.
Gleichzeitig sieht Brandstetter Verbesserungsbedarf bei der Verfahrensdauer von komplexen Wirtschaft- und Korruptionscausen.
Mit der Umsetzung des StPO-Pakets, das mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, hat Brandstetter bereits
einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Mit dieser Reform führte er unter anderem
ein dreijähriges Zeitlimit für staatsanwaltliche Ermittlungen ein.
Das EU Justizbarometer ist ein Informationsinstrument, das die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Erreichung einer
effektiven und wirksamen Justiz unterstützt. Dies soll durch die Bereitstellung objektiver und vergleichbarer
Daten über Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justizsysteme sämtlicher Mitgliedstaaten
erreicht werden und umfasst die Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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