Bozen (lpa) - Ab April 2015 müssen Unternehmen, Gesellschaften und Freiberufler, die Lieferungen und Dienstleistungen
für die Landesverwaltung oder in deren Auftrag tätigen, ihre Rechnung ausschließlich in elektronischer
Form vorlegen. "Wir kommen mit der Einführung der eRechnung den staatlichen Vorgaben nach", sagt
Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg.
Das Land Südtirol - einschließlich des Bereichs Berufs- und Fachschulen - bezahlt im Jahr rund 70.000
Rechnungen. Schließt man die Landeskörperschaften mit ein, sind es gar 150.000, wobei 30.000 allein
auf das Wohnbauinstitut fallen. Mit 31. März 2015 wird in der öffentlichen Verwaltung ein Kapitel zugeschlagen,
jenes der Rechnungen auf Papier. Angesichts dieses Stichtages ist auch der heutige gesamtstaatliche Digital Day
der elektronischen Rechnung gewidmet. Mit April führt auch das Land Südtirol die elektronische Rechnung
ein, wie vom Ministerialdekret Nr. 55 aus dem Jahr 2013 vorgesehen. Alle bis Ende März ausgefertigten Rechnungen
auf Papier wird die Landesverwaltung bis zum 30. Juni begleichen.
Die Liste der Landesämter und der für die eRechnungen benötigte Kodex der einzelnen Ämter ist
dem digitalisierten gesamtstaatlichen Verzeichnis IPA (Indice delle Pubbliche Amministrazioni - http://www.indicepa.gov.it/) zu entnehmen. "Es handelt sich dabei um eine staatliche Liste
in italienischer Sprache, unsere Ämter werden darin aber in zwei Sprachen angeführt", so Landesrätin
Deeg. Zudem wurde eine eigene Aufstellung von Verwaltungen mit offiziellen Minderheitensprachen vorgesehen.
Was die technische Vorgehensweise angeht, erklärt der Direktor der Landesabteilung für Informationstechnik,
Kurt Pöhl: "Wichtig ist, dass der Dienstleister den entsprechenden Ämterkodex unmissverständlich
in das Empänger-Feld (Codice Destinatario) einträgt. Zudem dürfen die Kennnummern CIG (codice identificativo
gara), die eine Ausschreibung, oder CUP (codice unico di progetto), die ein Projekt bezeichnen, auf der eRechnung
nicht fehlen, ansonsten kann die Landesverwaltung die Rechnung nicht bezahlen." Für die elektronische
Fakturierung ist zudem die digitalen Unterschrift nötig, die laut Gesetz für die Authentizität der
Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes gegenüber der rechnungsempfangenden öffentlichen Verwaltung
bürgt.
Unternehmen und Gesellschaften erhalten von der Handelskammer Bozen Hilfestellung. Sie hat gemeinsam mit den staatlichen
Stellen ein kostenfreies System entwickelt, über das die elektronischen Rechnungen ausgefüllt, verschickt
und aufbewahrt werden können. Auf der Website der Handelskammer Bozen www.handelskammer.bz.it haben die Unternehmen
über das Menü Weitere Dienste -> Buchhaltung -> Elektronische Fakturierung den direkten Zugang
zur Plattform https://fattura-pa.infocamere.it. Bis April will die
Handelskammer den Dienst auch in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.
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