Bregenz (vlk) – In der vergangenen Woche wurden die Amtlichen Wahlunterlagen an jede
wahlberechtigte Person versendet. Diese beinhalten den Amtlichen Wahlausweis, den Stimmzettel sowie Informationen
rund um die Gemeindewahlen und zur Möglichkeit der Wahl mit Wahlkarte.
Auf dem Amtlichen Wahlausweis sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit
sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Dieser Abschnitt, gemeinsam mit einem
Identitätsnachweis und dem Stimmzettel, sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da er
eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde darstellt.
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. Die Wahllokale in den
Vorarlberger Gemeinden öffnen in der Regel zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und
13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale in Vorarlberg sind auf den Internetseiten des Landes unter
www.vorarlberg.at/wahlen zu finden.
Stimmzettel: Wählerwille muss klar erkennbar sein
Besteht in der Gemeinde die Möglichkeit der Bürgermeister-Direktwahl, so sind auf einem Stück
Papier zwei Amtliche Stimmzettel aufgedruckt. Die beiden Wahlen werden getrennt voneinander gewertet. Die wahlberechtigte
Person kann durch Ankreuzen von "JA" bei nur einer Bürgermeister-Kandidatin bzw. einem Bürgermeister-Kandidaten
oder bei mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern durch Anbringen eines Kreuzes oder eines sonstigen unmissverständlichen
Zeichens neben dem entsprechenden Namen die Stimme abgeben.
Die wahlwerbende Person kann die gewünschte Partei auf dem Stimmzettel durch ein Kreuz oder ein anderes unmissverständliches
Zeichen kenntlich machen. Weiters kann die wahlwerbenden Personen dieser Partei bis zu fünf Vorzugsstimmen
geben. Zu diesen zählt auch ein allenfalls beigefügter freier Wahlwerber. Einer Person können höchstens
zwei Vorzugsstimmen gegeben werden.
In 16 Vorarlberger Gemeinden findet ein Wahlverfahren in Ermangelung von Wahlvor-schlägen (sogenannte Mehrheitswahlen)
statt, weil kein Wahlvorschlag eingebracht wurde. Hier kann die wahlberechtigte Person jeder in ihrer Gemeinde
wählbaren Person eine Stimme geben. In Summe können doppelt so viele Personen in den Stimmzettel eingetragen
werden, als Gemeindevertreter zu wählen sind. Diese Personen sind so klar zu bezeichnen, dass keine Verwechslung
mit anderen Personen möglich ist.
Vorzugsstimmen haben mehr Gewicht
Im Frühjahr 2014 hat der Vorarlberger Landtag ein Demokratiepaket zur Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts
beschlossen. Auf Grund des dadurch novellierten Gemeinde-wahlgesetzes kommt den Vorzugsstimmen nun stärkeres
Gewicht zu.
Wahl-Hotline des Landes
Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige
Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden
auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen.
Weitere Informationen sind unter http://www.vorarlberg.at/wahlen
abrufbar.
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