Gesetzesvorschlag verhindert "Fleckerlteppich" bei GVO-Regeln
Brüssel/Wien (bmlfuw) - Die österreichischen Felder bleiben auch in Zukunft gentechnikfrei. Das
wird rechtlich gleich doppelt abgesichert. Bundesminister Andrä Rupprechter hat am 20.03. einen Gesetzesentwurf
in Begutachtung geschickt, mit dem der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Österreich verboten werden kann. Für
Anbau-Verbote sind in Österreich grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Das neue Rahmengesetz
soll ein einheitliches Vorgehen aller Länder garantieren.
"Das von der EU-beschlossene Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von Genpflanzen ist ein Meilenstein, der es
möglich macht, dass Österreichs Felder gentechnikfrei bleiben. Jetzt geht es um die rechtliche Umsetzung
in Österreich. Mit dem gesetzlichen Anbau-Verbot gehen wir auf Nummer sicher. Damit schaffen wir Sicherheit
für Bauern und Konsumenten", betont Minister Rupprechter.
Die neue EU-Regelung sieht zwei Optionen für Anbaueinschränkungen/-verbote der Mitgliedsstaaten vor:
Einerseits kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens Einspruch erhoben werden. Dies wird mit der Novelle zum Gentechnikgesetz
umgesetzt, an einem entsprechenden Gesetz arbeitet das Gesundheitsministerium. Darüber hinaus kann ein Mitgliedsstaat
den Anbau von GVO untersagen, wodurch letzte Schlupflöcher, die im Zulassungsverfahren bleiben, geschlossen
werden. Dies wird mit dem "Gentechnik Anbauverbots-Rahmengesetz" erreicht.
Der Gesetzesentwurf des BMLFUW erfüllt damit zwei Zwecke: Erstens wird die EU-Richtlinie vollständig
umgesetzt und zweitens ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer bei der Erlassung von Anbau-Verboten sichergestellt
und ein "Fleckerlteppich" bei der Umsetzung verhindert.
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