Erleichterung für Familienbetriebe und Berücksichtigung von Pflegeleistungen
Wien (bmj) - Am 20.03. ging die Erbrechts-Reform in die sechswöchige Begutachtungsfrist: „Gerade bei
dem Thema ‚Erbrecht‘ kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den engsten Angehörigen. Um in dieser
ohnehin bereits heiklen Situation Rechtssicherheit garantieren zu können, braucht es ein klares und modernes
Erbrecht, das für jeden verständlich ist“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Das Bundesministerium für Justiz hat nun einen umfassenden Entwurf ausgearbeitet, der Neuerungen in insgesamt
7 Hauptstücken des ABGB vorsieht. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Modernisierung im Sinne der Familien
und der Familienbetriebe. Darüber hinaus sollen Pflegeleistungen schon in Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt
werden.
Erleichterung für Familien und Unternehmen durch Stundung des Pflichtteils
Bei Betriebsübergaben spielt das Erbrecht eine wesentliche Rolle. Hier braucht es vor allem im Bereich des
Pflichtteilsrechts eine Anpassung. Bislang muss ein Erbe die Pflichtteilsberechtigten sofort auszahlen, was oft
dazu führt, dass Familienbetriebe zerschlagen werden. Das wird nun geändert: Familienmitglieder, die
einen Betrieb übernehmen, können künftig den Pflichtteilsberechtigten ihre Anteile auch in Raten
auszahlen oder stunden lassen. „Mit dieser neuen Regelung unterstützen wir vor allem Familien und mittelständische
Unternehmen“, so Bundesminister Brandstetter.
Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Verlassenschaftsverfahren
In unserer stets älter werdenden Gesellschaft rückt das Thema Pflege immer weiter in den Mittelpunkt.
Daher sollen Personen, die sich aufopfernd um einen kranken Verwandten kümmern, im Erbfall berücksichtigt
werden. „Denn jeder weiß, wie viel Zeit und Kraft die private Pflege kostet“, begründet Minister Brandstetter
diese Neuerung.
„Mit dem Entwurf ist es uns gelungen, das Recht des Erbens an die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen“,
freut sich Brandstetter. „Dabei haben wir versucht, die bislang komplizierten Bestimmungen für jeden Bürger
lesbar, greifbar und vor allem nachvollziehbar darzustellen.“
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