Brandstetter schickt Erbrechts-Reform in Begutachtung

 

erstellt am
23. 03. 15
11.00 MEZ

Erleichterung für Familienbetriebe und Berücksichtigung von Pflegeleistungen
Wien (bmj) - Am 20.03. ging die Erbrechts-Reform in die sechswöchige Begutachtungsfrist: „Gerade bei dem Thema ‚Erbrecht‘ kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den engsten Angehörigen. Um in dieser ohnehin bereits heiklen Situation Rechtssicherheit garantieren zu können, braucht es ein klares und modernes Erbrecht, das für jeden verständlich ist“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Das Bundesministerium für Justiz hat nun einen umfassenden Entwurf ausgearbeitet, der Neuerungen in insgesamt 7 Hauptstücken des ABGB vorsieht. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Modernisierung im Sinne der Familien und der Familienbetriebe. Darüber hinaus sollen Pflegeleistungen schon in Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden.

Erleichterung für Familien und Unternehmen durch Stundung des Pflichtteils
Bei Betriebsübergaben spielt das Erbrecht eine wesentliche Rolle. Hier braucht es vor allem im Bereich des Pflichtteilsrechts eine Anpassung. Bislang muss ein Erbe die Pflichtteilsberechtigten sofort auszahlen, was oft dazu führt, dass Familienbetriebe zerschlagen werden. Das wird nun geändert: Familienmitglieder, die einen Betrieb übernehmen, können künftig den Pflichtteilsberechtigten ihre Anteile auch in Raten auszahlen oder stunden lassen. „Mit dieser neuen Regelung unterstützen wir vor allem Familien und mittelständische Unternehmen“, so Bundesminister Brandstetter.

Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Verlassenschaftsverfahren
In unserer stets älter werdenden Gesellschaft rückt das Thema Pflege immer weiter in den Mittelpunkt. Daher sollen Personen, die sich aufopfernd um einen kranken Verwandten kümmern, im Erbfall berücksichtigt werden. „Denn jeder weiß, wie viel Zeit und Kraft die private Pflege kostet“, begründet Minister Brandstetter diese Neuerung.

„Mit dem Entwurf ist es uns gelungen, das Recht des Erbens an die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen“, freut sich Brandstetter. „Dabei haben wir versucht, die bislang komplizierten Bestimmungen für jeden Bürger lesbar, greifbar und vor allem nachvollziehbar darzustellen.“

 

 

 

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