WKÖ begrüßt Erbrechtsreform

 

erstellt am
23. 03. 15
11.00 MEZ

Firmenzerschlagungen verhindert – Langjährige Forderung zur erleichterten Übertragung von Familienbetrieben wird umgesetzt
Wien (owk) - Die Wirtschaftskammer begrüßt den am 20.03. durch das Justizministerium veröffentlichten Entwurf eines Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015. „Damit soll“, so Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich, „ein langjähriges, besonderes Anliegen der Wirtschaft hinsichtlich der Unternehmens- übertragung umgesetzt werden.“

Nach geltendem Recht gefährdet das Pflichtteilsrecht die Übernahme von Familienunternehmen, da zur Zahlung der Pflichtteile häufig das Familienunternehmen zerschlagen werden muss. Neben der Wertvernichtung durch diese Zerschlagung fallen ihr auch Arbeitsplätze zum Opfer.

Durch die Erbrechtsreform soll der Fortbestand des Unternehmens dadurch gefördert werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Pflichtteilsanspruch der anderen Erben für eine bestimmte Zeit teilweise oder ganz gestundet werden kann. Eine ähnliche Regelung enthält auch das deutsche Erbrecht.

Die Entscheidung über diese Pflichtteilsstundung ist vom Gericht unter Berücksichtigung der Interessen des Familienmitglieds, das den Betrieb übernimmt, und der Pflichtteilsberechtigten nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen.

Justizminister Brandstetter hat hier wirtschaftsrelevanten Punkten dankenswerter Weise wohlausgewogen Rechnung getragen. „Da das System sehr flexibel ausgestaltet ist, ist sichergestellt, dass Unternehmensnachfolgen unter bester Berücksichtigung aller Beteiligten gefördert werden“ so Schön.

 

 

 

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