Firmenzerschlagungen verhindert – Langjährige Forderung zur erleichterten Übertragung
von Familienbetrieben wird umgesetzt
Wien (owk) - Die Wirtschaftskammer begrüßt den am 20.03. durch das Justizministerium veröffentlichten
Entwurf eines Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015. „Damit soll“, so Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung
für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich, „ein langjähriges, besonderes Anliegen der Wirtschaft
hinsichtlich der Unternehmens- übertragung umgesetzt werden.“
Nach geltendem Recht gefährdet das Pflichtteilsrecht die Übernahme von Familienunternehmen, da zur
Zahlung der Pflichtteile häufig das Familienunternehmen zerschlagen werden muss. Neben der Wertvernichtung
durch diese Zerschlagung fallen ihr auch Arbeitsplätze zum Opfer.
Durch die Erbrechtsreform soll der Fortbestand des Unternehmens dadurch gefördert werden, dass unter bestimmten
Voraussetzungen der Pflichtteilsanspruch der anderen Erben für eine bestimmte Zeit teilweise oder ganz gestundet
werden kann. Eine ähnliche Regelung enthält auch das deutsche Erbrecht.
Die Entscheidung über diese Pflichtteilsstundung ist vom Gericht unter Berücksichtigung der Interessen
des Familienmitglieds, das den Betrieb übernimmt, und der Pflichtteilsberechtigten nach Billigkeitsgesichtspunkten
zu treffen.
Justizminister Brandstetter hat hier wirtschaftsrelevanten Punkten dankenswerter Weise wohlausgewogen Rechnung
getragen. „Da das System sehr flexibel ausgestaltet ist, ist sichergestellt, dass Unternehmensnachfolgen unter
bester Berücksichtigung aller Beteiligten gefördert werden“ so Schön.
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