Service wird laufend optimiert
Wien (patentamt) - Um Anmelder/innen den Zugang zum Gewerblichen Rechtsschutz zu erleichtern, haben wir
für Sie die Möglichkeit geschaffen, nationale Marken-, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen online
durchzuführen. Auch EP- und PCT-Anmeldungen können auf diesem Weg eingereicht werden. Die Tools stehen
auf der Website des Patentamts unter "Online Services" zur Verfügung und werden zunehmend stärker
genutzt. 2014 wurden bereits die Hälfte aller Marken- und Patentanmeldungen online angemeldet.
Die Online-Markenanmeldung ist denkbar einfach. Über ein Web-basiertes Formular können Sie von jedem
PC mit Internetanschluss Ihre Wort-, Bild- oder Wortbildmarke anmelden.
Der nächste Schritt wird die Erleichterung Ihrer Markenanmeldung im Ausland. So ist Online-Filing beim ÖPA
auch für internationale Marken geplant, das Ihnen voraussichtlich nächstes Jahr zur Verfügung steht.
Auch für Patente oder Gebrauchsmuster bietet das Patentamt eine elektronische Einreichmöglichkeit an.
Dafür - entsprechend den internationalen Vertraulichkeits- und Sicherheitsstandards - sind jedoch gewisse
Voraussetzungen notwendig: Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie eine Smartcard und
eine Registrierung. Auch hier ist die Abwicklung einfach: Als Anmelder/in erhalten Sie das komplette Client-Paket
für die Online-Einreichung - es enthält die Smartcard, das Smartcard-Lesegerät, die Gemalto-Software
für das Smartcard-Lesegerät und die Software für die Online-Einreichung - kostenlos über die
Website des Europäischen Patentamtes.
Danach müssen Sie Ihre Smartcard nur noch im Österreichischen Patentamt registrieren (einfach über
die Website), um die Vorzüge des Online-Filings nutzen zu können. Dazu muss die Smartcard bereits aktiv,
das heißt im Kartenlesegerät und mit dem PC verbunden sein. Die Registrierung können Sie in Deutsch
oder Englisch durchführen.
Seit 1. Jänner 2015 kann auch die Veröffentlichung der Übersetzung und Übernahme der Vertretung
von Europäischen Patenten online durchgeführt werden. Auch mit diesen Online-Formularen steht nach dem
Anmeldeprozess die Möglichkeit zur Verfügung, per eps-Überweisung oder Kreditkarte zu bezahlen.
Zu laufenden Verfahren können alle Nachtragseinreichungen, wie etwa Änderungen Ihres Schutzbegehrens,
geänderte Beschreibungen oder weitere/geänderte Figuren online übermittelt werden. Auch für
Nachträge zu ursprünglich auf Papier eingereichten Anmeldungen kann dieser Service genutzt werden. Kurz:
Bis zur Erteilung des Patentes oder der Registrierung des Gebrauchsmusters können Sie das gesamte Verfahren
online abwickeln. Danach können Einreichungen (z.B. Übertragungen, Pfandrechte oder Lizenzen) derzeit
nur in Papierform gemacht werden.
Um einem oft gestellten Wunsch nachzukommen, hat das Patentamt auch die elektronische Zustellung in Planung. Zukünftig
werden Sie Ihre Zustellstücke in einem sicheren - digitalen - Postkasten in Empfang nehmen können. Schriftstücke
in diesem Postkasten werden sowohl den Zustellbestimmungen als auch den Kriterien der notwendigen Sicherheit und
Vertraulichkeit entsprechen, die mit einer Zustellung per E-Mail nicht gegeben wären.
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