Graz (lk) - Kurz vor den Gemeinderatswahlen wird in wenigen steirischen Gemeinden das Thema der Ortsteilbürgermeister
wieder aktuell. Das obwohl dies bereits im Leitbild zur steirischen Gemeindestrukturreform vor über drei Jahren
klar geregelt wurde. Wo etwa eine neue Gemeinde ihr Gemeindeamt etabliert beziehungsweise ob sie Außenstellen
als Bürgerservice einrichtet, bleibt demnach ausschließlich den Gemeinden überlassen. Ebenso die
Entscheidung ob man Ortsteilbürgermeister einsetzen will oder nicht.
Die Bürgermeister sind und bleiben die ersten und wesentlichsten Ansprechpersonen für die Anliegen der
Gemeindebürger. Auch in zusammengeführten neuen größeren Gemeinden. „Ihr Engagement für
das Gemeinwohl ist unverzichtbar", stellen die Landeshauptleute Franz Voves und Hermann Schützenhöfer
noch einmal deutlich klar. In der neuen Gemeindeordnung wurde klar geregelt, dass zur Herstellung einer engeren
Verbindung zwischen der Bevölkerung und den Organen sowie den Einrichtungen der Gemeinde ein Ortsteilbürgermeister
bestellt werden kann. Diese vertreten weiterhin die Interessen ihres Ortsteiles in der neuen Gemeinde. Gleichzeitig
ersetzen sie die bisherigen Ortsvorsteher.
Der Ortsteilbürgermeister hat den Bürgermeister bei seiner Amtsführung in jenen Angelegenheiten,
die sich auf den Ortsverwaltungsteil beziehen, zu unterstützen. Er hat dem Bürgermeister über die
kommunalen Erfordernisse des Ortsverwaltungsteiles zu berichten und kann Vorschläge erstatten. Der Ortsteilbürgermeister
können mit jenen ortsteilbezogenen Aufgaben betraut werden, die für den Ortsverwaltungsteil von wesentlicher
Bedeutung sind und ist vor jeder Entscheidung oder Beschlussfassung der Gemeindeorgane über Angelegenheiten,
die sich auf den Ortsverwaltungsteil beziehen, mit Ausnahme des behördlichen Aufgabenbereiches, zu hören.
Die Landeshauptleute Voves und Schützenhöfer stehen hinter dieser Entscheidung und halten fest: „Es liegt
ausschließlich im Ermessen der einzelnen autonomen Gemeinden, wie sie in dieser Frage entscheiden."
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