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Allianz gegen Hinkley Point wird durch immer |
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Appell: Auch Verbund, Landesenergieversorger und die großen Stadtwerke
sollen sich beteiligen Neben den Mitgliedstaaten, entsteht die zweite Möglichkeit zur Klage den direkten Mitbewerbern am Energiemarkt, nämlich den Energieversorgern - sofern eine direkte Betroffenheit nachgewiesen werden kann. Britische EVUs bereiten schon eine Klage vor. Nun wird aber auch eine Betroffenheit für den Energiemarkt am europäischen Festland belegt - deutsche Unternehmen und jetzt der erste österreichische Energieversorger, nämlich die Ökostrom AG, nutzen dies für ihre Klagen. LR Anschober: "Der Nachweis für eine direkte Betroffenheit liegt mit einer von Greenpeace Energy beauftragten Studie vor, die belegt, dass Milliardensubventionen für Hinkley Point auch Konsequenzen für den deutschen - und damit auch den österreichischen - Strommarkt hätten. Diese direkte Betroffenheit nutzt nun die Ökostrom AG als erstes österreichisches Energieunternehmen für eine Klage gegen die AKW-Subventions-Entscheidung. Ich appelliere nun an die großen EVUs in Österreich, diesen Schritt ebenfalls zu tun, mit ihren Klagen den Widerstand gegen diese Kommissions-Entscheidung mit wettbewerbsverzerrenden Inhalten aufzutreten. Je breiter die Allianz wird, desto besser!" Die österreichische Nichtigkeitsklage hat zwar formalrechtlich keine aufschiebende Wirkung, bis zum Vorliegen einer Entscheidung des EuGH etwa 2017 wird jedoch, angesichts der drohenden negativen EuGH-Entscheidung, das Risiko einer Bautätigkeit nicht in Kauf genommen werden. Eine mehrjährige Verzögerung ist damit wahrscheinlich. LR Anschober: "Unserer Klage wird international eine hohe Erfolgschance gegeben. Mit dem Urteil des Europäischen
Gerichts wird die Entscheidung fallen für eine Renaissance der Atomkraft in Europa oder für den Einstieg
in einen gesamteuropäischen Atomausstieg." |
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Die Nachrichten-Rubrik "Österreich,
Europa und die Welt" |
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