Haslauer: Weitere Impulse für Forschung und Innovation, Investitionen von Tourismusbetrieben
sowie Photovoltaikanlagen auf Betriebsflächen
Salzburg (lk) - "Das Impulspaket 2015 will neben dem Vorziehen von Investitionen der öffentlichen
Hand vor allem die Salzburger Wirtschaft bei zusätzlichen Investitionen unterstützen. Mit der Landes-Investitionszuwachsprämie
senden wir gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Salzburg und den heimischen Banken ein Signal der Zuversicht aus
– es lohnt sich, in den Standort Salzburg, in seine Menschen und ihre Arbeitsplätze und ihre Betriebe zu investieren",
erklärte Wirtschaftsreferent Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 26.03.
Klares Ziel des Konjunkturpakets 2015 ist es, zusätzliche Investitionen der Unternehmen auszulösen. Aus
diesem Grund werden in der Wirtschaftsförderung insgesamt vier Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016
für eine "Investitionszuwachsprämie" bereitgestellt. "Mit dieser Förderungsaktion
sollen bestehende Fördermaßnahmen ergänzt und verstärkt werden. Dieser Schulterschluss von
Land, Wirtschaft und Banken macht rasche Investitionen so attraktiv wie schon lange nicht", erklärte
Haslauer. Das Investitionspaket soll weiters zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur
Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zu Wachstum, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur
Stärkung der regionalen Wertschöpfung beitragen.
Zur Erreichung dieses Förderungszieles ist daher Voraussetzung, dass die zur Förderung beantragten Investitionskosten
zumindest um 100.000 Euro höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten
der vergangenen drei Geschäftsjahre.
Förderungsempfänger können wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche, kleine Unternehmen
aller Branchen (ausgenommen Jungunternehmer/innen) mit weniger als 50 Beschäftigten sein, die Mitglieder der
Wirtschaftskammer Salzburg sind.
Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (z.B. Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen,
Investitionsprojekte zur Herstellung neuer oder verbesserter Produkte), die in einer Betriebsstätte im Bundesland
Salzburg realisiert werden und für die bis spätestens 31. Dezember 2016 ein Förderungsantrag bei
der Förderungsstelle einlangt. Zudem müssen die geförderten Projekte bis spätestens 30. Juni
2017 durchgeführt, bezahlt und gegenüber der Förderungsstelle abgerechnet werden.
Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landes Salzburg unter der Adresse http://www.salzburg.gv.at/investitionszuwachspraemie
zu finden. Der vom Förderungswerber und dessen Steuerberater unterzeichnete Förderungsantrag ist vor
Beginn des Vorhabens beim Land Salzburg, Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/02 Wirtschafts-
und Forschungsförderung, Südtiroler Platz 11, 5020 Salzburg, einzubringen.
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