Neuregelung ermöglicht Nachholen des Pflichtschulabschlusses, Zeugnisüberreichung
durch Landeshauptmann Hans Niessl
Eisenstadt (blms) - Die Burgenländischen Volkshochschulen bieten seit 2007 Jugendlichen ab 16 Jahren
und Erwachsenen ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen.
2013 wurde mit dem Pflichtschulabschlussgesetz ein neues erwachsenengerechtes Modell eingeführt. Diese ermöglicht
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nun das Nachholen des Pflichtschulabschlusses – eine Kombination aus NMS-Abschluss
und Abschluss des Polytechnikums. Der Vorteil: Für die Absolventinnen und Absolventen erweitern sich in Folge
die beruflichen Möglichkeiten. Das neue Gesetz sieht auch das Modul „Berufsorientierung“ vor. Das neue Pflichtschulabschlusszeugnis
bescheinigt auch den positiven Abschluss der 9. Schulstufe, damit können die AbsolventInnen in weitere Ausbildungen
einsteigen. Am 26,03, übergab Landeshauptmann Hans Niessl acht Absolventinnen und Absolventen des ersten Eisenstädter
VHS-Lehrgangs zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses nach dem neuen Gesetz 2013 die Abschlusszeugnisse, eine
Absolventin erhielt ihr Teilabschlusszeugnis. Ziel der VHS ist Integration durch Bildung. Landeshauptmann Hans
Niessl gratulierte den Absolventen herzlich zu ihrem Erfolg.
In einem rund eineinhaòlbjährigen Lehrgang werden sieben Kompetenzfelder unterrichtet und geprüft,
wo neben den allgemeinbildenden Inhalten auch Berufsorientierung einen hohen Stellenwert hat. Eine Prüfung
wird an einer Neuen Mittelschule abgelegt alle anderen bei den Burgenländischen Volkshochschulen. Zuständige
Prüfungsschule für die Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer in Eisenstadt ist die NMS Rosental.
Die Vorbereitungslehrgänge zum Pflichtschulabschluss bei den Burgenländischen Volkshochschulen werden
im Rahmen einer 15a Vereinbarung von Land und Bund gefördert und können daher für die TeilnehmerInnen
kostenlos angeboten werden.
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