Nationalrat legt Förderrahmen des Bundes für Wasserversorgung fest
Wien (pk) - Zu Sitzungsende beschloss der Nationalrat am 25.03. einstimmig eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes,
wodurch 2015 und 2016 jeweils 100 Mio. € an Fördermitteln für die Wasserwirtschaft zur Verfügung
stehen. Investitionen in die Neuerrichtung und Funktionserhaltung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung
sollten damit gesichert sein. Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein Initiativantrag der Regierungsfraktionen.
Obwohl alle Oppositionsparteien die Maßnahme mittrugen, steuerten sie doch einige kritische Kommentare bei.
So wurde etwa beanstandet, dass die Förderungen nicht auf Grundlage einer Regierungsvorlage samt Begutachtungsverfahren
fortgesetzt werden und der Förderrahmen zu gering bemessen sei. Grüne und NEOS erbosten sich vor allem
über die Vertagung zahlreicher Anträge im Umweltausschuss, die seitens der Opposition eingebracht worden
waren; dadurch würden akute Umweltprobleme "schubladisiert", so ihr Vorwurf.
"Gewässerschutz hat in Österreich lange Tradition", erklärte bei der Debatte Bundesministerin
Sophie Karmasin in Vertretung von Umweltminister Andrä Rupprechter. Das Land könne deswegen stolz auf
seine Wasserqualität sein. Die Novelle biete einen hervorragenden Beitrag zum Qualitätserhalt und ermögliche
den Gemeinden nunmehr die Umsetzung zahlreicher startklarer Projekte der Siedlungswasserwirtschaft. Das schaffe
nicht zuletzt neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum, zeigte Karmasin auf.
Erhalt der Siedlungswasserwirtschaft wichtig für Lebensqualität
Die Initiatoren des Antrags auf Beibehaltung des Förderumfangs für die Wasserwirtschaft, Johann Höfinger
(V) und Rudolf Plessl (S), hoben ebenfalls die volkswirtschaftliche und umweltpolitische Bedeutung von Investitionen
in die wasserbauliche Infrastruktur hervor. Parallel zur Fortschreibung des Finanzausgleichs bis 2016 sorge der
Bund durch Förderungen der Siedlungswasserwirtschaft nicht nur im Sinne der Gesundheit und des Umweltschutzes
für die Gewährleistung optimaler Systeme zur Wasserversorgung und –reinigung. Die staatlichen Gelder
würden auch weitere Investitionen in der Bauwirtschaft auslösen, ist Höfinger überzeugt. Plessl
pflichtete bei, man unterstütze damit das "Erfolgsprojekt" Wasserwirtschaft in Österreich,
vor allem die Kommunen als Erhalter profitierten davon.
Keine Selbstverständlichkeit sei der Zugang zu sauberem Wasser, befanden Hannes Weninger (S), Martina Diesner-Wais
(V) und Friedrich Ofenauer (V) mit Blick auf mangelnde Trinkwasserversorgung und unzureichende sanitäre Einrichtungen
an vielen Orten der Welt. Die österreichischen Gemeinden müssten daher bestmöglich beim Erhalt
dieser für die Bevölkerung so wichtigen Ressource unterstützt werden. Dietmar Keck (S) und Klaus
Uwe Feichtinger (S) bekräftigten, die Lebensqualität der BürgerInnen hänge maßgeblich
vom Angebot an gesundem Leitungswasser ab.
Dieser Meinung war auch Susanne Winter (F), allerdings hielt sie das Fördervolumen für zu gering, zumal
gerade beim Hochwasserschutz in Österreich noch viel im Argen liege. Ofenauer meinte dazu, nicht nur in finanzieller,
auch in rechtlicher Hinsicht seien Hochwasserschutzprojekte zu erleichtern. Die Sicherung der heimischen Trinkwasserversorgung
durch die öffentliche Hand war nicht nur Gerhard Schmid (F) ein Anliegen, wobei er vor Privatisierungen in
diesem Bereich als Folge der Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA warnte. Harry Buchmayr (S) und Wolfgang
Pirklhuber (G) sehen gleichermaßen die öffentliche Siedlungswasserwirtschaft durch CETA und TTIP bedroht.
Der Grüne Abgeordnete vermutete überdies, wäre der Novellenentwurf in Form einer Regierungsvorlage
entstanden, hätten ihre Begutachtungen eine weiterführende Diskussion zur Zukunft der Wasserversorgung
bewirkt.
Christiane Brunner (G) und Michael Pock (N) nutzten indes den Debattenteil, ihren Unmut über die zahlreichen
Vertagungen von Oppositionsanträgen im Umweltausschuss kundzutun. Die Weiterbehandlung vieler aktueller Probleme
der Umweltpolitik werde dadurch blockiert, vom Klimaschutz, über die Forcierung gentechnikfreier Futtermittel,
Grenzwerte für Plastik in Fließgewässern, Erhöhung des Mehrweganteils, Bürgerbeteiligung
in Umweltverfahren bis zum Ausstieg aus der Kohle-Verstromung.
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