Von AWD bis Zahlscheinentgelt – Erfolgsbilanz 2011-14
Wien (vki) - Der Bereich Recht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) setzt sich für geschädigte
Konsumenten ein und fordert unrechtmäßig kassierte Gelder von Unternehmen zurück. Allein in den
vergangenen vier Jahren konnten so durch Sammelaktionen, Musterprozesse und Verbandsklagen mehr als 55 Millionen
Euro erstritten werden. Neben der direkten Hilfe für Betroffene steht dabei vor allem ein Ziel im Mittelpunkt:
"Wir wollen verhindern, dass systematischer Rechtsbruch zu einem lukrativen Geschäftsmodell wird",
so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Kalkulierte Gesetzesübertretungen dürfen
sich nicht lohnen."
Irreführende Beratung, unzulässige Entgelte oder falsche Zinsberechnung: In Streitfällen zwischen
Unternehmen und Kunden geht es zunächst häufig um kleinere Beträge. So etwa auch im Fall der Zahlscheingebühr,
die von vielen Unternehmen jahrelang unrechtmäßig kassiert wurde. Mehr als 8.000 Betroffene haben sich
im vergangenen Jahr beim VKI gemeldet und das in der Vergangenheit bezahlte Entgelt zurückgefordert. Am Ende
betrug die Gesamtforderung rund 830.000 Euro.
"Das Problem ist, dass es derzeit nur unzureichende Instrumente gibt, um solche Gewinne abzuschöpfen
und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verteilen", erklärt VKI-Jurist Peter Kolba. "Die
überwiegende Mehrheit der Betroffenen, die sich nicht aktiv an Aktionen beteiligt, erhält keine Entschädigung.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Entsprechende Entwürfe für eine geordnete Gruppenklage gibt es ja
bereits. Bei geringen Beträgen, wo sich die Konsumenten kaum aktiv melden, wäre außerdem eine gerichtliche
Abschöpfung des Unrechtsgewinnes zugunsten der klagenden Verbraucherorganisation wünschenswert. Diese
kann dann Beträge verteilen bzw. vom Rest, der nicht abgeholt wird, ihre Arbeit finanzieren."
Eine ausführliche Bilanz über die Sammelaktionen, Musterprozesse und Verbandsklagen des VKI in den Jahren
2011-2014 gibt es ab 26.03.2015 in der Aprilausgabe der VKI-Zeitschrift KONSUMENT und online unter http://www.konsument.at.
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