LHStv.in Schaunig: Es geht um Wirtschaftsstandort und Menschen – Grund für Zahlungsstopp
ist, dass HETA unter Bankensanierungsgesetz gestellt wurde
Klagenfurt (lpd) - Der in Kärnten verfügte Zahlungsstopp bei den Ermessensausgaben ist ausschließlich
auf die Entscheidung der Finanzmarktaufsicht, die Hypo-Abbaugesellschaft HETA unter das Bankensanierungsgesetz
zu stellen, zurückzuführen. Das stellt Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 02.04. wiederholt klar.
„Eine rasche Entscheidung des Bundes zur Unterstützung Kärntens ist dringend notwendig“, betont sie und
verweist auf die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch den Zahlungsstopp. Darauf habe man auch den
Finanzminister mehrmals hingewiesen. Es gehe hier um den Wirtschaftsstandort Kärnten aber vor allem auch um
die Kärntnerinnen und Kärntner.
„Solange das Land Kärnten nicht über die entsprechende Finanzierungszusage verfügt, können
Auszahlungen im Ermessensbereich nicht erfolgen. Vorrangig sind Zahlungen zu leisten, für die es eine gesetzliche
bzw. vertragliche Grundlage gibt“, erläutert Schaunig. Klar ist für die Finanzreferentin aber auch, dass
die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und der Hoheitsverwaltung im Mittelpunkt stehen muss.
Die Finanzreferentin führt die Gründe für die schwierige Situation durch den Zahlungsstopp chronologisch
an: Mit Bescheid vom 1. März 2015 hat die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der HETA und den
Gla?ubigern der HETA mitgeteilt, dass alle Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31. Mai 2016 aufgeschoben werden.
Als Reaktion auf dieses Moratorium hat die Agentur Moodys eine Rating-Abstufung des Landes Kärnten vorgenommen.
In der Erklärung wurde von Moodys deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Abstufung eine direkte Folge
des Schrittes ist, den der Bund mit der Umsetzung des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetzes (BaSAG) gesetzt
hat. Gleichzeitig mit der Abstufung bestätige Moodys die gute Performance der Kärntner Landesregierung.
Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Positiv für Kärnten sind auch die robuste laufende Gebarung
der letzten Jahre, moderate direkte Verschuldung und eine solide Liquidität.“
Wie Schaunig weiter ausführt, ist mit dieser Abstufung Kärntens eine Refinanzierung des Landeshaushaltes
auf dem freien Kapitalmarkt derzeit nicht möglich. „In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass sich
Kärnten 2014 noch ohne Probleme am freien Kapitalmarkt refinanzieren konnte“, betont sie. Eine Finanzierung
sei derzeit ausschließlich über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH (ÖBFA)
möglich. Dies betreffe auch die dem Land zugeordneten ausgegliederten Rechtsträger. Bereits seit Jänner
seien das Finanzministerium und die ÖBFA über den Finanzbedarf des Landes Kärnten informiert. Eine
Freigabe der Finanzierung durch den Finanzminister wäre unverzüglich möglich.
„Es ist uns gelungen, in den letzten zwei Jahren rund 128 Mio. Euro so einzusparen, dass es ein Großteil
der Bevölkerung nicht gespürt hat. Durch Steigerung der Effizienz in der Verwaltung und verstärkte
Treffsicherheit bei Förderungen konnte intelligent gespart und trotzdem Raum für investive Maßnahmen
geschaffen werden“, weist die Finanzreferentin hin. Dieser erfolgreiche Weg Kärntens dürfe durch ein
Hinauszögern der Entscheidung des Bundes nicht gefährdet werden. „Das würde auch negative Auswirkungen
auf alle Bundesländer und den Bund haben“, warnt Schaunig.
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