?Leistungs- und Förderstipendien 2015 genehmigt - Unterstützung für Studierende
an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten - 2014 an rund 11.300 Personen vergeben
Wien (bmwfw) - ?"Wir wollen den Studienerfolg der Studierenden unterstützen und belohnen. Daher
investieren wir wieder rund 9,6 Millionen Euro in die Förderung exzellenter Leistungen an den Hochschulen",
sagt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich der soeben erlassenen Verordnung für die
Leistungs- und Förderstipendien 2015. Diese Stipendien, die an den einzelnen Institutionen vergeben werden,
sind ein zusätzlicher Anreiz für Studierende mit hervorragenden Studienleistungen an Universitäten,
Fachhochschulen, Theologischen Lehranstalten und Privatuniversitäten. Ausbezahlt werden mindestens 750 Euro,
die Obergrenze beträgt 1.500 Euro pro Jahr. Im Studienjahr 2013/14 wurden in Summe 10.746 Leistungs- und 526
Förderstipendien vergeben.
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in Prüfungen, Vorlesungen und
Abschlussarbeiten und werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Zuerkennung sind unter
anderem die Einhaltung der Mindestdauer des jeweiligen Studienabschnittes sowie ein Notendurchschnitt von nicht
schlechter als 2,0 (wobei die einzelnen Institutionen strengere Regeln festlegen dürfen).
Förderstipendien werden jeweils im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger
wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten, vor allem als Finanzierungsunterstützung von Master-
und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan müssen die Studierenden
auch mindestens ein Gutachten einer Lehrperson vorlegen, das der Arbeit auf Grund der bisherigen Studienleistungen
überdurchschnittliche Qualitätsaussicht bescheinigt.
"Beide Stipendienarten sind ein Anreiz für exzellente Leistungen während des Studiums und daher
sind die Qualitätskriterien entsprechend hoch angesetzt. Umso erfreulicher ist, dass jährlich mehr als
11.000 Personen von diesen Förderungen profitieren", so Mitterlehner. Die Verteilung der Stipendien auf
die einzelnen Hochschulinstitutionen erfolgt nach der Zahl der Studienabschlüsse im vorangegangenen Studienjahr
(1.10.2013 bis 30.9.2014).
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