Gemeinsame Initiative von ÖVP-Justizsprecherin Steinacker mit Notaren, Rechtsanwälten
und Seniorenorganisationen
Wien (övp-pk) - Im Rahmen der parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens"
haben ÖVP-Justizsprecherin Abg. Mag. Michaela Steinacker, der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
(ÖRAK) Dr. Rupert Wolff und der Präsident der Österreichischen Notariatskammer Hon.-Prof. Univ.-Doz.
DDr. Ludwig Bittner die Informationsoffensive "Vorsorgeservice" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und StR a.D. Prim. Dr. Elisabeth Pittermann,
Gesundheitssprecherin des Pensionistenverbandes Österreichs, wurde die Initiative am 31.03. im Rahmen einer
Pressekonferenz vorgestellt.
Ziel ist, die bestehenden rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten - die Angehörigenvertretung, die Vorsorgevollmacht
und die Patientenverfügung - verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. "Rechtzeitige
rechtliche Vorsorge sichert Selbstbestimmung für ältere und leidende Menschen - auch wenn sie nicht mehr
autonom handlungsfähig sind", so Steinacker.
Die parlamentarische Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens" hat einen Bericht mit 51 Empfehlungen
präsentiert, der von allen sechs Parlamentsparteien beschlossen und vorige Woche im Nationalrat zur Kenntnis
genommen wurde. Herzstück der Empfehlungen ist die stärkere Verbreitung von Patientenverfügungen
und Vorsorgevollmachten.
"Es gilt, die Bevölkerung für rechtzeitige rechtliche Vorsorge für das Ende des Lebens und
für den Krankheitsfall zu sensibilisieren. Das Thema betrifft jeden von uns und es gibt schon jetzt viele
Möglichkeiten, um wichtige Fragen für den letzten Lebensabschnitt zu klären. Wer soll Entscheidungen
für uns treffen, wenn wir selbst nicht mehr dazu fähig sind? Wer soll sich um Geld und Versorgung kümmern,
wo sollen wir betreut werden - zuhause oder in einer professionellen Einrichtung? Oft geht es hier auch um Dinge
des täglichen Lebens, die aber für die Betroffenen sehr wichtig sind. Letztlich geht es um Selbstbestimmung
und Würde für den letzten Lebensabschnitt", so die Justizsprecherin.
Die bestehenden rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten werden derzeit noch zu wenig genutzt. In den Registern des
Notariats und der Rechtsanwälte sind österreichweit derzeit nur rund 50.000 Vorsorgevollmachten und rund
20.000 Patientenverfügungen registriert. "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sichern die Selbstbestimmung
bis zum Lebensende. Beratung ermöglicht diese bewusste Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb tragen die Notarinnen und Notare gerne zur Informationsoffensive 'Vorsorgeservice' bei", so Bittner.
"Gemeinsam wollen wir Berührungsängste bei den Bürgerinnen und Bürgern abbauen",
erklärte Wolff. Es sei daher notwendig, umfassend und verständlich zu informieren, aber auch die ganz
persönliche Situation im Einzelfall zu berücksichtigen. "Die österreichischen Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte treten für Selbstbestimmung und Rechtssicherheit der Bürger ein. Ich halte die
heute vorgestellte Initiative für ein wichtiges Instrument zur Förderung dieser so wesentlichen Aspekte
eines eigenständigen und würdevollen Lebens."
Ab April starten im Rahmen des "Vorsorgeservice" österreichweit kostenlose Beratungsgespräche
und Veranstaltungen von Notaren und Rechtsanwälten in den Bezirkshauptstädten Österreichs gemeinsam
mit Partnerorganisationen wie beispielsweise dem Roten Kreuz und Seniorenorganisationen. Der Österreichische
Seniorenrat begrüßt diese Informationsinitiative ausdrücklich und stellt es seinen Mitgliedern
frei, hierzu Kooperationen einzugehen.
"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für jeden Menschen wichtig: die Patientenverfügung,
weil nur so Selbstbestimmung im Krankenhaus möglich ist, und die Vorsorgevollmacht, weil Partner, Kinder oder
eine Person des eigenen Vertrauens statt dem Betroffenen handeln können - in seinem Geist und Auftrag und
nicht vom Gericht bestellte fremde Personen. Dies betrifft Gesundheit und Vermögen", erläuterte
Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes. Die Werbung soll über die jährliche Mitteilung
über die Pensionsanpassung sowie bei Informationen über das Pensionskonto erfolgen. Die Kosten soll der
Hauptverband übernehmen, bei Rechtsanwälten und Notaren für Beratung und Abschluss, bei Ärzten
für Beratung. Khol sprach sich zudem für eine Speicherung sowohl in ELGA als auch auf der e-card aus.
"Wir Senioren werden dafür werben und umfassend informieren", so der Bundesobmann.
"Aufklärung und Information zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wichtig,
da hier in Österreich starker Nachholbedarf herrscht. Der Pensionistenverband Österreichs begrüßt
daher die verstärkte Informationsarbeit, fordert aber auch weitere Schritte", erklärte Pittermann,
Gesundheitssprecherin des Pensionistenverbandes Österreichs in der Pressekonferenz. "Denn das Wissen,
dass es die Möglichkeit einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt, ist alleine nicht ausreichend.
Vielmehr muss hier die Informationsarbeit auch dahingehend verstärkt werden, dass man die Menschen objektiv
über alle Facetten des Abschlusses einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufklärt. Und
jedenfalls muss der Zugang deutlich niederschwelliger gestaltet werden. Derzeit ist der bürokratische Aufwand
zu hoch und die Formulare viel zu kompliziert. Dies schafft Barrieren und führt zu Unklarheiten, Unsicherheiten
und Missverständnissen." Der Pensionistenverband Österreichs fordert daher, dass der Zugang zu Patientenverfügungen
und Vorsorgevollmachten einfacher, unbürokratischer und kostenschonender gestaltet werden muss.
Die Kampagne ist in einem ersten Schritt für einen Zeitraum von sechs Monaten geplant. Ein Handbuch für
die Partnerorganisationen soll bei der Organisation unterstützen, solche Veranstaltungen mit Notaren und Rechtsanwälten
in der Heimatgemeinde oder Heimatstadt durchzuführen: mit einem Überblick über die Inhalte, den
Zielen der Kampagne sowie einigen Tipps und Informationen in organisatorischen Fragen
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