Umweltbeihilfe-Leitlinien widersprechen EU-Recht
St. Pölten (ig windkraft) - Die Europäische Kommission schreibt den Mitgliedstaaten seit Juli
2014 mittels der Leitlinien für Umweltbeihilfen für neue Ökostromförderungen spezielle Förderregime
vor und will so eine Harmonisierung erreichen. Anstatt des bewährten Einspeisetarif-Modells sollen zukünftig
nur mehr Ausschreibesysteme zugelassen werden, welche sich jedoch nachweislich in den letzten 15 Jahren nirgends
bewährt haben. Damit greift die Kommission in EU-Primärrecht und geltende EU-Richtlinien ein. "EREF
ist der Meinung, dass die Kommission mit diesen Leitlinien ihre Kompetenzen überschritten hat, und gleich
gegen mehrere Teile des EU-Rechts verstößt", erklärt Dörte Fouquet, Direktorin von EREF
(Europäischer Dachverband der Ökoenergieerzeuger).
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich sind am 1. Juli 2014 in Kraft getreten
und sollen bis Ende 2020 gelten. Neue Fördersysteme der Mitgliedstaaten für Strom aus erneuerbaren Energien
werden anhand dieser Leitlinien von der Kommission überprüft. Auch das in Österreich geltende Ökostromgesetz
2012, das im Lichte der alten EU-Leitlinien geprüft und genehmigt wurde, ist betroffen, sobald es zu einer
substantiellen Änderung kommt. In diesem Fall wäre das Gesetz entsprechend den neuen Leitlinien zu gestalten.
Anstatt des bewährten Einspeisetarifsystems müsste auf ein Prämiensystem umgestellt werden, ab 2017
wäre ein technologieneutrales Ausschreibungssystem zur Vergabe der Fördermittel verpflichtend. "Dies,
obwohl die Erfahrungen der letzten 15 Jahre klar gezeigt haben, dass Ausschreibungssysteme sich zur Förderung
erneuerbarer Energien nicht bewährt haben", erklärt Ursula Nährer, Rechteexpertin der IG Windkraft.
Erneuerbare Energie Verbände ziehen vor Gericht
Die Leitlinien stellen eine überschießende Reglementierung von Seiten der Europäischen Kommission
dar, die den einzelnen Mitgliedstaaten kaum mehr Gestaltungsspielraum lässt, was die Förderpolitik für
erneuerbare Energien betrifft, ohne dass dafür zwingende Gründe aus dem EU-Recht abgeleitet werden könnten.
Damit widerspricht der Entwurf geltendem EU-Primärrecht und geltenden EU-Richtlinien. Der Europäische
Dachverband der Ökoenergieerzeuger (EREF) hat daher beim Europäischen Gerichtshof die Aufhebung der Leitlinien
für Umweltbeihilfen eingeklagt.
Überschreitung der Kompetenzen
Laut EREF verstößt die Leitlinie nicht nur gegen mehrere Teile des EU-Rechts, sondern die Kommission
überschreitet damit auch klar ihre Kompetenzen. "Die Leitlinie folge auch nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit,
da das vorgeschlagene Fördersystem nachweislich nicht geeignet ist, die Zielsetzung für 2020 zu erreichen.
Die erzwungenen Förderregimeänderungen behindern die Zielsetzung sogar", erklärt Dörte
Fouquet.
Verfahrensverlauf
Vor dem Europäischen Gerichtshof liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Beihilfesachen zwischen
30 Monaten und 2 Jahren. Sollten Rechtsmittel zum EUGH eingelegt werden verlängert sich die Verfahrensdauer
im Schnitt um weitere 17 Monate. "Bei einem Erfolg wird das Gericht vermutlich in seinem Urteil die Kommission
auffordern, den eingeklagten Teil der Leitlinien zu überarbeiten", erklärt Fouquet und Nährer
ergänzt abschließend: "Der Ausbau erneuerbarer Energien hat in der EU sehr hohe Priorität.
Die Kommission sollte dieses Ziel ernst nehmen und den Ausbau wieder vorantreiben und nicht behindern.
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