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Generelles Rauchverbot in Gastronomie beschlossen
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erstellt am
13. 04. 15
11.00 MEZ
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Oberhauser:
Österreich ist beim NichtraucherInnenschutz in Europa angekommen
Ab Mai 2018 generelles Rauchverbot in Gastronomie – Anreizprämie für frühere
Umstellung auf NichtraucherInnenlokal – Präventionsmaßnahmen begleiten Rauchverbot
Wien (sk) - Ab Mai 2018 gilt in der gesamten Gastronomie ein generelles Rauchverbot. Gesundheitsministerin
Sabine Oberhauser hat am 10.04. bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Mitterlehner den
Begutachtungsentwurf für eine entsprechende Novelle des Tabakgesetzes vorgestellt. Für Oberhauser, die
schon als SPÖ-Gesundheitssprecherin seit Jahren für ein komplettes Rauchverbot eingetreten war, ist der
heutige Tag ein erfreulicher: "Wir sind beim NichtraucherInnenschutz endlich in Europa angekommen." Lokale
müssen ab Mai 2018 rauchfrei sein. Eine NichtraucherInnenschutz- Prämie soll möglichst viele Gastronomiebetriebe
schon früher zur Umstellung bewegen. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.
Die Gesundheitsministerin betonte, dass mit dem Rauchverbot vor allen Dingen die vielen in der Gastronomie beschäftigten
Menschen geschützt werden. "Gastronomie-MitarbeiterInnen sind besonders belastet, das Rauchverbot ist
daher ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz", so Oberhauser. Aber auch viele Jugendliche
hätten dann weniger Gelegenheit zu rauchen, denn "weniger Möglichkeiten führen zwangsläufig
zu einer Reduktion des Konsums", sagte die Gesundheitsministerin.
"Ein generelles Rauchverbot dient aber nicht nur der Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Menschen, die
in der Gastronomie arbeiten, sondern es ist auch ein Rückgang der RaucherInneninzidenz im Allgemeinen zu erwarten",
so Oberhauser. In Ländern, die bereits ein generelles Gastro-Rauchverbot umgesetzt haben, hat sich gezeigt:
In den ersten Monaten war bereits eine deutliche Reduktion von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verzeichnen.
Das Rauchverbot gilt für Gastronomiebetriebe, aber auch für Vereine und bei Zeltfesten. In Hotels darf
in eigenen RaucherInnenbereichen geraucht werden, dort dürfen aber weder Speisen noch Getränke konsumiert
werden. Das Verbot gilt für alle Räume, in denen Speisen verarbeitet und verabreicht werden. "Um
möglichst viele Gastronomiebetriebe schon früher zur Umstellung auf rauchfrei zu bewegen, schaffen wir
einen besonderen Anreiz: Die WirtInnen erhalten, wenn sie ihren Betrieb schon bis Juli 2016 rauchfrei halten, eine
Prämie im Ausmaß von zehn Prozent des Restwerts der Investitionen, die sie in den vergangenen Jahren
zur Trennung von RaucherInnen- und NichtraucherInnenbereich getätigt haben. Darüber hinaus können
sie den Restwert auf einen Schlag abschreiben." Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten, denn auch
diese seien gesundheitsschädlich und hätten Suchtpotential, so die Ministerin.
Das Rauchverbot ist ein großer, aber nicht der einzige Schritt für den NichtraucherInnenschutz. Begleitend
sollen weitere Präventionsmaßnahmen gesetzt werden. Als eine ihrer ersten Aufgaben als Ministerin hat
Oberhauser eine Präventionskampagne, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, in Auftrag gegeben,
die rund um den WeltnichtraucherInnentag am 31. Mai präsentiert wird. Da das Thema Rauchen im Sinne des "Health-in-All-Policies"-Ansatzes
ein ressortübergreifendes ist, finden daher auch mit anderen Ministerien Gespräche über Möglichkeiten
sowohl der Prävention als auch von Ausstiegshilfen aus der Sucht statt. Im Gesundheitsministerium wird darüber
hinaus derzeit an einer nationalen Suchtpräventionsstrategie gearbeitet.
Die Ministerin sprach dem Koalitionspartner und allen Beteiligten ihren Dank für die ruhige, konstruktive
Zusammenarbeit in dieser wichtigen Angelegenheit aus.
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Mitterlehner: Rauchfreiheit in der Gastronomie stärkt Nichtraucherschutz
Die gesetzlichen Regelungen für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie sollen
noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden.
Wien (övp-pd) - Der Nichtraucherschutz in Österreich wird gestärkt! Vizekanzler Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner hat gemeinsam mit der Gesundheitsministerin die gesetzlichen Regelungen für ein generelles
Rauchverbot in der Gastronomie in Begutachtung geschickt. Noch vor der Sommerpause soll das Paket im Nationalrat
beschlossen werden, ab Mai 2018 werden alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein. Das Rauchverbot wird aber auch
in Räumen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken
gelten. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, schließt die neue gesetzliche Regelung auch Mehrzweckhallen,
Vereinslokalen und Festzelte mit ein. Im Rahmen dieser tragfähigen Lösung wurden auch die Anliegen der
Wirtschaft berücksichtigt. So ist eine eigene Regelung für Hotels vorgesehen, die einen Raucherraum für
ihre Gäste einrichten können, allerdings ohne Service von Speisen und Getränken. Die Rauchfreiheit
in der Gastronomie entspricht den europäischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und stellt die Gesundheit
der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund.
Klare Regelung unter Berücksichtigung der Anliegen der Wirtschaft
Viele Gastwirte sagen, dass ihnen eine klare Regelung lieber ist als halbe Lösungen, die immer wieder
neu diskutiert werden. Mit dem generellen Rauchverbot in der Gastronomie sorgt die Bundesregierung für klare
Verhältnisse. Gleichzeitig hat sich die ÖVP dafür eingesetzt, dass die Anliegen jener Betriebe berücksichtigt
werden, die in eine räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern investiert haben. Dazu wird es entsprechende
Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten 2018, eine steuerliche Nichtraucherschutz-Prämie für Betriebe
sowie vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten für bisherige Investitionen geben. Betriebe, die freiwillig
bereits bis zum 1. Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können demnach als besonderen Anreiz eine "Nichtraucherschutz-Prämie"
in Höhe von zehn Prozent des Restbuchwertes erhalten. Zudem besteht für Betriebe weiterhin die Möglichkeit
der vorzeitigen Abschreibung.
Nichtraucherschutz muss breit greifen
Die ÖVP ist überzeugt, dass die neue, klare Regelung vom Großteil der Bevölkerung gewünscht
und mitgetragen wird. Denn der weitaus größte Teil wünscht sich endlich eine klare Linie beim Nichtraucherschutz.
Die gesellschaftliche Entwicklung geht in Richtung Nichtrauchen und diese Einstellung wird in den nächsten
Jahren weiter voranschreiten. Die zeitliche Übergangsfrist, soll es daher auch ermöglichen, eine bessere
Kultur des Nichtrauchens in Österreich zu etablieren. Nichtraucherschutz darf aber nicht nur auf Lokale und
Gaststätten begrenzt werden, sondern muss deutlich breiter greifen: Beginnend bei der Prävention bei
Jugendlichen, bis hin zur Hilfe zur Entwöhnung und Aufklärung über die gesundheitsschädlichen
Folgen des Rauchens.
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Strache: Generelles Rauchverbot ist Armutszeugnis für Regierung
Bürgerbevormundung und Bestrafung der Wirte
Wien (fpd) - "Während die Regierung bei allen Reformen und Entlastungen für die Bürger
und die Wirtschaft kläglich gescheitert ist, hat sie sich offenbar jetzt darauf verlegt, die Menschen zu bevormunden",
kommentierte der freiheitliche Bundesparteiobmann HC Strache die Vorlage des Anti-Rauchergesetzes. "Einziger
positiver Punkt ist, dass dieses unnötige Gesetz erst 2018 in Kraft treten soll, denn so besteht die Chance,
dass die FPÖ bei den Nationalratswahlen 2018 dieses Gesetz mit einem Wahlsieg noch verhindern kann",
betonte Strache.
Es sei festzustellen, dass die ÖVP, entgegen der Beteuerungen ihrer Wirtschaftskammer, die Wirte verraten
habe und diese vermutlich auf ihren Kosten sitzenbleiben würden, so Strache. Weiters ergebe sich die skurrile
Situation, dass Grüne und Neos für die Freigabe von Haschzigaretten seien, aber für dieses Rauchverbot
stimmen werden, zeigte Strache die Bigotterie der Befürworter dieses Gesetzes auf.
Die FPÖ sei jedenfalls die einzige Partei in Österreich, die auf der Seite der Wirte stehe und mit der
derzeit noch geltenden Regelung keine Probleme habe. "Es ist doch wirklich kein Problem, wenn die Bürger
frei wählen dürfen, ob sie in ein Raucher-, Nichtraucher oder in ein gemischtes Lokal gehen. Zwangsbeglückungen
wie dieses misslungene Gesetz brauchen wir nicht", so Strache.
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Glawischnig: Verschiebung von rauchfreier Gastronomie ist inakzeptabel
Grüne kritisieren Politik auf Basis von Lobbying statt Gesundheitsfakten
Wien (grüne) - "Aus Grüner Sicht ist es inakzeptabel, dass der Schutz von NichtraucherInnen
in der Gastronomie auf 2018 verschoben wird. Das ist mit keinem Argument zu rechtfertigen. Jeder Monat ohne derartige
Maßnahmen ist verloren, weil dadurch nicht zu weniger Todes- oder Krankheitsfällen beigetragen wird.
Das ganze kommt einem Kniefall vor der Wirtschaftskammer gleich. Und das auf Kosten der Gesundheit", sagt
die Grüne Bundessprecherin und Klubobfrau, Eva Glawischnig.
"Jetzt geht der momentan geltende Gesetzespfusch also noch drei Jahre weiter. Es ist offensichtlich, dass
diese Verschiebung nur bei einer Politik möglich ist, die nicht auf Basis von Fakten agiert, sondern sich
von Lobbyisten hintertreiben lässt. Dafür gibt es aus Grüner Sicht absolut kein Verständnis",
stellt Glawischnig klar.
"Nur eine vollständig rauchfreie Gastronomie kann nichtrauchende Gäste und die MitarbeiterInnen
der Gastronomie wirkungsvoll vor den Gefahren des Passivrauchens schützen", sagt die Gesundheitssprecherin
der Grünen, Eva Mückstein, und ergänzt: "Rauchfreie Lokale bringen allen etwas, vor allem den
ca. 250.000 Beschäftigten, die in Österreichs Gastronomie-Betrieben arbeiten. Das deutsche Krebsforschungszentrum
hat die Auswirkungen der deutschen Nichtraucherschutzregelungen untersucht und festgestellt, dass sich die Lungenfunktion
bei GastronomiemitarbeiterInnen signifikant verbessert hat. Dass wir in Österreich weitere drei Jahre darauf
warten müssen, ist völlig unverständlich."
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Dietrich: Rauchverbot ist Angriff auf Wahlfreiheit der Bürger und der Wirte
Wien (str) - "Dieser Gesetzesentwurf ist ein Angriff auf die Wahlfreiheit der Bürger und der Wirte",
kommentiert Team Stronach Klubobfrau Waltraud Dietrich die Vorlage des Anti-Rauchergesetzes. Statt weiterer staatlicher
Bevormundung und Freiheitsbeschränkung, befürworte sie die Beibehaltung der seit 2009 geltenden Regelung.
Dietrich kündigt an, "diesen Gesetzesentwurf genauestens zu prüfen, ob bei Umsetzung die versprochene
Abgeltung der Wirte auch wirklich 1:1 passiert. Die österreichischen Gastronomen und Wirte sind ja gebrannte
Kinder, was Versprechen der rot-schwarzen Regierung angeht, daher werden wir Minister Mitterlehner genau auf die
Finger schauen!", so die Team Stronach Klubobfrau.
Rund 100 Millionen Euro haben Lokalbesitzer in Österreich bis heute in Umbauten für abgetrennte Raucher-
und Nichtraucherbereiche investiert - dazu kommen die Kosten für die aufwendige Umsetzung der Allergeninformationsverordnung.
"Österreichs Wirte wurden in letzter Zeit genug gequält - genug ist genug!", fordert Dietrich.
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Loacker: Der Pfusch geht in die Verlängerung
Gerald Loacker: „Mit dem neuen Gesetz wird den Betrieben bereits das nächste Problem
um den Hals gehängt“
Wien (neos) - "Der Pfusch geht in die Verlängerung: Nach dem gepfuschten Rauchverbotsgestz 2009,
nimmt die Bundesregierung schon wieder eine halbherzige Reparatur des Gesetzes vor", stellt NEOS-Gesundheitssprecher
Gerald Loacker anlässlich der Präsentation des Gesetzesnovelle zum Rauchverbot fest. "Die alte Lösung
war vom Anfang an nicht zukunftsfähig und hat die Wirte viel Geld gekostet. Nicht nur, dass die Investitionen,
die aufgrund der alten Regelung getätigt wurden, nur zu einem Bruchteil abgegolten werden sollen - mit dem
neuen Gesetz wird ihnen bereits das nächste Problem um den Hals gehängt." Denn es sei klar, dass
Gäste jetzt draußen auf der Straße rauchen werden und Nachbarn mit höherem Lärm zu rechnen
hätten. "Ein solider Gesetzesvorschlag hätte diese Aspekte auch mitberücksichtigen müssen.
Als Lärmdämmung müssten beispielsweise überdachte Schanigärten rund um das Jahr erlaubt
werden - nicht nur im Sommer", fordert Loacker.
Dazu kommt die Hinhaltetaktik der Regierung, da das Rauchverbot erst 2018 in Kraft treten soll. "Will die
Regierung die Wirte nach der Aufregung rund um die Steuerreform nicht noch weiter verärgern", wundert
sich Loacker. Wenn die Regierung endlich bereit ist, ein ernsthaftes Raucherverbot einzuführen, warum dann
noch drei Jahre warten? Vor diesem Hintergrund wäre die angekündigte "Prämie" für
die Wirte, die die Umstellung schon während 2016 schaffen, begrüßenswert. Wobei diese "Prämie"
den Namen eigentlich nicht verdient: Betriebe, die schon in der ersten Jahreshälfte 2016 auf rauchfrei umstellen,
erhalten laut dem Vorschlag eine "Nichtraucherschutz-Prämie" in Höhe von zehn Prozent des Restbuchwertes.
"Wie hoch ist der Restbuchwert überhaupt noch, wenn ein Wirt vor fünf Jahren umgebaut hat",
so Loacker. "Das Rauchverbot ist grundsätzlich gut und das begrüßen wir. Die Uneinigkeit der
Regierung und ihr Zaudern in dieser Sache hat aber die Gastronomie schon sehr viel Geld gekostet. Der neue Gesetzesentwurf
stellt unsere Wirte vor neue Probleme, auf die nicht eingegangen wird", so Loacker abschließend.
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Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.
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