Kommission will mehr Flexibilität für den EU-Weinsektor zur Deckung der gestiegenen
Nachfrage auf dem Weltmarkt
Brüssel (ec) - Am 09.04. hat die Kommission Vorschriften für ein neues Genehmigungssystem für
Rebpflanzungen veröffentlicht, das eine begrenzte jährliche Ausdehnung der Rebflächen in der EU
zulässt. Wie im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2013 vereinbart, wird die neue Regelung
ab 1. Januar 2016 gelten und die bisherige vorübergehende Pflanzungsrechtsregelung ersetzen.
Hierzu erklärte Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: „Durch das
neue System erhält der europäische Weinsektor Flexibilität, um die Erzeugung allmählich auszuweiten
und so der wachsenden Nachfrage auf dem Weltmarkt gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten
eine Reihe von Schutzmechanismen anwenden, um möglichen sozialen und ökologischen Risiken in bestimmten
Weinbaugebieten zu begegnen.“
Eine aktuelle externe Studie kam zu dem Ergebnis, dass die EU trotz des Anstiegs ihrer Ausfuhren nach Drittländern
seit 2008 und einer deutlichen Verbesserung der Handelsbilanz weiterhin Marktanteile auf den Weltmärkten verliert.
Außerdem dürfte Prognosen zufolge der weltweite Gesamtverbrauch bis 2025 ansteigen, während er
gleichzeitig innerhalb der EU weiter zurückgeht. Aus diesem Grund wird der EU-Weinsektor in Zukunft verstärkt
von Ausfuhren abhängen.
Mit den heute veröffentlichten Texten werden Regeln festgelegt, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch
vom Europäischen Parlament einstimmig angenommen wurden. Darin wird festgelegt, wie die Mitgliedstaaten (auf
nationaler Ebene) das System kostenloser, nicht übertragbarer Anpflanzungsgenehmigungen verwalten sollen.
Außerdem beschreiben sie den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen: Die Genehmigungen sind so ausgelegt,
dass die Ausdehnung der Rebfläche eines Mitgliedstaats auf 1 % jährlich begrenzt wird. Hierbei besteht
die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten diesen Flächenzuwachs – in ausreichend begründeten Fällen
- auf nationaler oder regionaler Ebene oder für Gebiete mit bzw. ohne geografische Angabe einschränken.
In den neuen Vorschriften wird außerdem erläutert, wie der Übergang vom derzeitigen System auf
die neue Regelung erfolgt und wie gültige Pflanzungsrechte in Genehmigungen umgewandelt werden können.
Rechte aus der Reserve, die den Erzeugern nicht bis Ende 2015 erteilt werden, verfallen.
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