EU-Ausschuss des Bundesrats nimmt Vorschläge der Kommission unter die Lupe
Wien (pk) – Die EU will nun weitere Schritte zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Steuervermeidung
und Steuerhinterziehung setzen. Dazu hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Steuertransparenz
vorgelegt. Dieses Paket enthält zum Beispiel den Vorschlag zur Aufhebung der Zinsbesteuerungs-Richtlinie,
die von der überarbeiteten Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit überholt wurde. Mit dieser
Richtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten entsprechend dem neuen internationalen OECD-Standard zum automatischen
Austausch von steuerrelevanten Informationen, die das gesamte Spektrum der Finanzinformationen abdecken, verpflichtet.
Weiters denkt die Kommission eine mögliche weitere Transparenzinitiative für multinationale Unternehmen
sowie eine Reform des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung an und plant eine bessere Quantifizierung
der Steuerlücke und die Förderung der Steuertransparenz auf internationaler Ebene.
Ein wichtiger Punkt dieses Pakets ist die Änderung der Amtshilferichtlinie. Demnach sollen die Mitgliedstaaten
in Zukunft dazu verpflichtet werden, automatisch Basisinformationen über Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen,
die Auswirkungen in anderen Staaten haben könnten - sogenannte "Rulings" - bekannt zu geben. Damit
soll die Verwaltungszusammenarbeit der einzelnen Steuerbehörden umfassender und effektiver gestaltet werden.
Unter Rulings versteht man verbindliche Zusagen der Finanzbehörden, dass ein bestimmter Tatbestand auch in
Zukunft in gleicher Weise behandelt wird. Das bringt für Unternehmen Rechtssicherheit, kann aber auch zu einer
doppelten Nichtbesteuerung führen.
Dies ist auch der Grund für den Vorstoß der Kommission. Wie der Begründung des Richtlinienentwurfs
zu entnehmen ist, entwickeln die Unternehmen immer ausgefeiltere Strategien zur Steuerplanung, die darauf abzielen,
zu versteuernde Gewinne in Staaten mit günstigen Steuerreglungen zu verlagern. Die Kommission spricht von
einer "aggressiven Form der Steuerplanung". Derartige steuerschonende Konstrukte wie etwa die "Luxleaks-Affäre"
haben zu massiven Steuerersparnissen von zahlreichen internationalen Konzernen geführt. Der bereits jetzt
geltenden Bestimmung, wonach ein Mitgliedsland ein anderes spontan über möglichen Risiken eines "Rulings"
informieren sollte, kam man in der Praxis bislang kaum nach.
EU-Maßnahmen gegen Steuerumgehung werden nicht in allen Ländern gerne gesehen
Sowohl die Mitteilung über das genannte Maßnahmenpaket der Kommission als auch die Änderung der
Amtshilferichtlinie wurden heute im EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert. Von Österreich wird diese Initiative
sehr positiv gesehen und auch unterstützt, erfuhren die Bundesrätinnen und Bundesräte seitens des
Finanzministeriums. Es seien aber große Widerstände von einigen Ländern zu erwarten, die vom unfairen
Steuerwettbewerb profitieren.
Was die Frage der Transparenz, des Verhaltenskodex und der Quantifizierung der Steuerlücke betrifft, so bleibe
die Kommission viel zu vage, bemerkte der Vertreter des Finanzressorts kritisch. Auch würden einige Problemfelder
nicht angegriffen wie beispielsweise Lizenz-Konstrukte. Derartige Regime würden großen Schaden anrichten,
einen größeren sogar als die immer wieder zitierten Steueroasen, stellte er klar. Die OECD setze aber
zahlreiche Initiativen, um die Verlagerung von Gewinnen zu vermeiden. Nicht betroffen von dem Paket sei auch die
Frage des Mehrwertsteuerabzugs beim Internethandel, betonte er gegenüber Bundesratspräsidentin Sonja
Zwazl (V/N), es gehe lediglich um die Körperschaftssteuer.
Vorrangiges Ziel der Initiative ist es, den Ort der Besteuerung wieder mit dem Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit
zusammen zu führen, was auch unisono von den Bundesrätinnen und Bundesräten als notwendig erachtet
wird. In den Wortmeldungen von Ingrid Winkler (S/N), Stefan Schennach (S/W), Edgar Mayer (V/V), Monika Mühlwerth
(F/W) und Heidelinde Reiter (G/S) wurde immer wieder Kritik an den Steuerkonstrukten und damit an der Steuervermeidung
durch große internationale Konzerne laut. Das führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der
kleineren und mittleren Betriebe, hieß es unisono. Transparenz sei wichtig, aber nicht alles, meinte auch
Stefan Schennach (S/W) und drängte darauf, im Sinne der Fairness Steuerjongleuren, Briefkastenfirmen und Steueroasen
den Kampf anzusagen.
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