Wien (bmj) - „Bei meinem Amtsantritt habe ich versprochen, mich um das Weisungsrecht zu kümmern, am 08.04.
ging der Entwurf in Begutachtung“, freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Ziel der Reform ist, das Vertrauen
der Bevölkerung in die österreichische Justiz zu stärken – durch Unabhängigkeit und größtmögliche
Transparenz. „Deshalb werde ich mit Beginn 2016 einen unabhängigen Weisenrat als zusätzliches Kontrollorgan
für Fälle von besonderem öffentlichen Interesse institutionalisieren“, so Brandstetter weiter. Inkrafttreten
soll das neue Gesetz mit 1. Jänner 2016.
„Die Öffentlichkeit fordert zu Recht, dass Sachverhalte lückenlos aufgeklärt werden. Und dafür
brauchen wir eine Weisungsspitze, die gegenüber dem Parlament verantwortlich ist. Es geht hier nicht um das
ob, sondern um das wie. Wichtig ist, die Verantwortlichkeit des Ministers gegenüber dem Parlament beizubehalten,
und das Weisungsrecht noch transparenter zu machen. Das werden wir mit unserem Vorschlag jetzt auch sicherstellen
können“, so Minister Brandstetter.
Expertengruppe spricht sich für unabhängigen Weisenrat aus
Um jeglichen Verdacht einer politischen Einflussnahme auszuschließen, hat Bundesminister Brandstetter bereits
sofort nach seinem Amtsantritt provisorisch einen unabhängigen Weisenrat eingerichtet. Gleichzeitig wurde
eine Expertenkommission eingesetzt, die sich überlegt hat, wie das Weisungsrecht langfristig reformiert werden
soll. Die hochkarätigen Strafrechtsexperten haben sich klar für einen unabhängigen Weisenrat ausgesprochen.
Und so wurde ein Modell entwickelt, das größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit garantiert.
Der Weisenrat soll zukünftig aus dem Generalprokurator und zwei weiteren unabhängigen Experten mit langjähriger
Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht bestehen. Um größtmögliche Transparenz sicherzustellen,
soll der Weisenrat alle Entscheidungen veröffentlichen können. „Ich halte den Weisenrat somit als die
beste Lösung, denn mehr Transparenz und Kontrolle ist kaum möglich“, ergänzt Bundesminister Brandstetter.
Die Arbeitsweise des Weisenrats
Der Weisenrat ist für alle Fälle zuständig, wo es um die Involvierung oder Befangenheit von Höchstorganen
oder Mitgliedern gesetzlicher Vertretungskörper in Strafverfahren geht sowie für alle Fälle von
Weisungen des Justizministeriums. Und zusätzlich für alle Fälle von "außergewöhnlichem
öffentlichen Interesse".
Weiters wird es in allen Fällen einer Verfahrenseinstellung, die über den Weisenrat erfolgte, die Möglichkeit
einer gerichtlichen Kontrolle über den Rechtsschutzbeauftragten geben.
Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften
Als eine weitere Maßnahme wird die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften reduziert, um die Verfahrensdauer
zu beschleunigen. „Die Berichtspflicht ist erforderlich, um eine funktionierende rechtliche Kontrolle in ganz Österreich
für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Künftig soll aber nur noch gezielt jenes berichtet
werden, was tatsächlich notwendig ist“, so Brandstetter weiter.
Die Einschränkung der Berichtspflicht für alle Staatsanwaltschaften erfolgt nach dem Vorbild der bereits
für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geltenden Regelung. Damit verbunden ist generell eine
erhebliche Reduzierung von "Weisungsakten".
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