Landes-Hypothekenbanken und Gewährträger stellen Geldmittel zur Verfügung
Wien (chapter4) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat bekanntermaßen am 01.03.2015
einen Mandatsbescheid erlassen, wonach die Fälligkeiten der von der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA")
ausgegebener Schuldtitel und anderer Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgeschoben werden. Die Änderung
der Fälligkeiten betrifft auch die Forderungen der Pfandbriefbank (Österreich) AG, der Pfandbriefstelle
der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, der Mitgliedsinstitute der Pfandbriefstelle der österreichischen
Landes-Hypothekenbanken und deren Gewährträger gegenüber der HETA.
Nun wurde die Liquidität der Pfandbriefbank (Österreich) AG vertraglich sichergestellt und die dafür
notwendigen Beschlüsse eingeholt. "Die Verträge sind unterzeichnet und sichern die Zahlungsfähigkeit
der Pfandbriefbank langfristig und über das HETA Moratorium hinaus" freut sich Kurt Sumper, Vorstand
der Pfandbriefbank AG.
Dies sei nur möglich gewesen, da die österreichischen Landes-Hypothekenbanken sowie der Großteil
der Gewährträger nunmehr vertraglich garantierten, die Pfandbriefstelle mit der notwendigen Liquidität
auszustatten. "Das ist unser Beitrag, um für den Finanzplatz Österreich wieder das Vertrauen bei
in- und ausländischen Investoren zurück zu gewinnen" so Sumper abschließend.
Die operative Umsetzung obliegt nun der Pfandbriefbank (Österreich) AG. Diese organisiert die Zahlungswege,
auf denen die von den Landes-Hypothekenbanken und dem Land Kärnten bereitgestellten Finanzmittel bei Fälligkeit
an die Anleihezeichner zurückbezahlt werden.
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