Haslauer: Neues Interreg-Programm Österreich-Deutschland/Bayern läuft bis 2020
Rosenheim/Salzburg (lk) - Das Interreg V-A Programm Österreich-Deutschland/Bayern 2014 bis 2020 ist
eines von 60 grenzüberschreitenden Strukturfonds-Förderprogrammen der Europäischen Union: Insgesamt
54,5 Millionen Euro stellt die EU bis zum Jahr 2020 für die Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten
zwischen Österreich und Bayern zur Verfügung.
In der betroffenen Region besteht bereits eine lange Tradition grenzübergreifender Zusammenarbeit, die nun
weiter vertieft und in seiner Qualität und Sichtbarkeit gesteigert werden soll. Dies wird vor allem durch
eine stärkere thematische Konzentration angestrebt, die es in dieser Form in den bisherigen Förderperioden
nicht gab. "Der Begriff Interreg steht für den sprichwörtlichen Brückenbau zwischen den Mitgliedsstaaten
und ist im Laufe der Jahre zum Markennamen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit geworden. Mit dem
neuen Kooperationsprogramm zwischen Österreich und Deutschland/Bayern können nun die grenzüberschreitenden
Herausforderungen für den österreichisch-bayerischen Grenzraum auch in den kommenden Jahren in Angriff
genommen werden", erklärte Europa- und Wirtschaftsreferent Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 15.04.
anlässlich einer Auftaktveranstaltung in Rosenheim (Bayern).
Über einen Zeitraum von zwei Jahren ist unter Einbeziehung der beteiligten Programmregionen Oberösterreich,
Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Niederbayern, Oberbayern und Schwaben sowie zahlreicher privater und öffentlicher
Organisationen das neue grenzüberschreitende Kooperationsprogramm erarbeitet worden. Es soll dazu beitragen,
die identifizierten grenzüberschreitenden Herausforderungen für den gemeinsamen österreichisch-bayerischen
Grenzraum in den kommenden Jahren bestmöglich zu bewältigen. Dabei wird jeweils auf die besonderen Bedürfnisse
und Potenziale der Programmregion aufgebaut. Folgende drei ausgewählte Schwerpunkte werden dabei als zentral
für eine positive Entwicklung des österreichisch-bayerischen Grenzraums erachtet:
- Verbreiterung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Forschungs-, Entwicklungs-
und Innovationstätigkeit (Auf- und Ausbau gemeinsamer, grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs-
und Innovationskapazitäten im Hochschulsektor und bei Kompetenzzentren, Erhöhung der unternehmensbezogenen
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten durch Stärkung geeigneter Unterstützungsstrukturen)
- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
wie Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes in Hinblick auf eine nachhaltige touristische Entwicklung, Verbesserung
der Biodiversität durch grenzüberschreitende Managementstrukturen von Schutzgebieten, Biodiversitätspartnerschaften,
Arten- und Bodenschutzprojekte, Schutz des Lebensraums und der Biodiversität durch Auf- und Ausbau der grünen
Infrastruktur
- Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit
zwischen Bürgerinnen bzw. Bürgern und Institutionen (Stärkung von grenzübergreifenden Strukturen
zur Unterstützung der regionalen Governance sowie eines Instruments zur Förderung grenzübergreifender
Initiativen und Projekte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Aufbau und Intensivierung langfristiger und
struktureller grenzübergreifender Kooperationen zur stärkeren sozialen und ökonomischen Integration
sowie zum Abbau von administrativen und legistischen Barrieren)
Startschuss für die Projekteinreichung
Bei der Auftaktveranstaltung in Rosenheim fiel heute der offizielle Startschuss für die Projekteinreichung.
Über die ersten eingereichten Förderprojekte entscheidet ein bilateraler Begleitausschuss. Grundsätzlich
ist für alle in Frage kommenden Projektträger fortlaufend eine Antragstellung möglich.
Zusätzlich besteht für Projektträger die Möglichkeit, Kleinprojekte (Kosten bis maximal 25.000
Euro) einzureichen. Eine Antragstellung ist hier aber voraussichtlich erst ab September 2015 möglich – Ansprechpersonen
sind die Euregios.
Bei der heutigen Veranstaltung wurden die genannten Programminhalte im Detail vorgestellt. Zudem erfolgt eine detaillierte
Erläuterung zur Antragstellung und über förderfähige Kosten.
Wesentliche Eckpunkte des neuen Interreg-Programmes
- Das Programm wurde europaweit als zweites grenzüberschreitendes Interreg-Programm
für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 durch die Europäische Kommission am 3. Dezember 2014 genehmigt.
- Antragstellung ist mit dem heutigen Tag der Auftaktveranstaltung über das
elektronische Portal (ems.interreg-bayaut.net) möglich. Zuvor ist ein Erstkontakt mit der jeweiligen regional
zuständigen antragsbearbeitenden Stelle (Regionale Koordinierungsstellen) erforderlich. Die Ansprechpartner
sind auf der Programm-Homepage unter www.interreg-bayaut.net/interreg_V/programm.html ersichtlich.
- Seit der Programmgenehmigung wurden die Förderfähigkeitsregeln und
die administrativen Voraussetzungen (Programmierung ems.interreg-bayaut.net; Ausarbeitung des Antragstellungs-
und Antragsprüfungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsprocedere) für die Antragstellung geschaffen.
- Förderwürdige Projekte können bis zu 75 Prozent aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden (bis zu 85 Prozent sind für den Auf- und Ausbau
gemeinsamer, grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten im Hochschulsektor
und bei Kompetenzzentren möglich).
- Förderwürdige Projekte müssen sich auf die Prioritäten bzw.
Schwerpunkte beziehen und es bedarf eines grenzüberschreitenden Ansatzes bzw. einer grenzüberschreitenden
Herausforderung/Problemstellung (mindestens ein Projektpartner beidseits der Grenze) – die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit soll dadurch sichtbar intensiviert werden.
- Erstmals ist im Interreg-Programm die Förderung von Einzelunternehmen möglich
aber nur im Bereich von Forschung & Entwicklung und bei einer Kooperation mit geeigneten Unterstützungsstrukturen,
um die Forschungsentwicklung in Unternehmen grundsätzlich zu verbessern.
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