Weitere Maßnahme um Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten
Wien (bmask) - "Die Teilpension ging am 16.04. Tag in die Begutachtung. Die Begutachtungsfrist wird
bis 28.Mai laufen und der Beschluss im Parlament soll noch vor dem Sommer erfolgen", berichtete Sozialminister
Rudolf Hundstorfer. "Mit der Teilpension, die wir nach der Logik einer erweiterten Altersteilzeit organisiert
haben, können wir einen weiteren Schritt setzen, um ältere Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten",
unterstrich der Minister. Mit dem nun in Begutachtung gesandten Entwurf wird die im Regierungsprogram vereinbarte
Form einer Teilpension ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension umgesetzt."
Das ausgearbeitete Modell ist im Wesentlichen ein Altersteilzeitgeldmodell in der kontinuierlichen Variante, so
Hundstorfer. Anstatt in Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit bis
zum Regelpensionsalter gefördert. Es ist eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent
möglich. Die Pensionen bleiben damit abschlagsfrei. Um die Teilpension bekommen zu können, muss man die
Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllen.
Der Arbeitnehmer bekommt für die entfallene Arbeitszeit 50 Prozent Lohnausgleich, dieser wird durch das AMS
bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent des vorhergehenden Lohns entrichtet.
Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent abgegolten. Die Administration erfolgt durch das AMS
- ein Verwaltungskostenersatz wird durch die PVA geleistet.
Die durch die Teilpension erwirkten Einsparungen bei der Korridorpension und den zusätzlichen Sozialversicherungsabgaben
durch längere Beschäftigung überwiegen die Ausgaben durch Teilpensionsleistung deutlich. Bei rund
900 jahresdurchschnittlichen Bezügen werden die jährlichen Einsparungen rund 16 Millionen Euro ausmachen,
so Hundstorfer. "Die Mehrkosten durch abschlagsfreie Pension werden durch die Einsparungen abgedeckt",
schloss Hundstorfer.
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