Genehmigungsfreistellungs-Verordnung in Kraft - 20 Prozent der Verfahren entfallen - Bis zu
90.000 Betriebe profitieren langfristig von weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit
Wien (bmwfw) - Die von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erlassene Genehmigungsfreistellungs- Verordnung
wurde am 16.04.im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. "Dadurch verringert sich
der bürokratische Aufwand für tausende Klein- und Kleinstbetriebe, weil die bisher notwendigen Anlagengenehmigungen
entfallen. Denn die Betriebe sollen wieder einfacher wirtschaften können und mehr Freiheit für ihr eigentliches
Geschäft haben", sagt Mitterlehner. "Wirtschaft und Behörden ersparen sich aufgrund der Verordnung
zahlreiche gewerberechtliche Bagatellverfahren, der Kostenvorteil liegt bei rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Langfristig
profitieren bis zu 90.000 Unternehmen von weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit", betont Mitterlehner.
Pro Jahr entfallen künftig rund 2.800 gewerberechtliche Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren. Das
entspricht rund 20 Prozent aller jährlich durchgeführten Verfahren in diesem Bereich. Die Ersparnisse
ergeben sich aus den Vorbereitungs- und Folgekosten, die ein Unternehmer für ein Verfahren aufzuwenden hat,
sowie durch weniger Personal- und Verwaltungsaufwand auf Behördenseite. Zum Beispiel erspart sich ein Friseur,
der einen neuen Betrieb eröffnen möchte, durchschnittliche Kosten für ein Genehmigungsverfahren
in Höhe von rund 2.300 Euro. Bei einem Malerbetrieb sind es im Schnitt 2.400 Euro, bei einem Installateur-Betrieb
2.700 Euro und bei einem Floristen 2.100 Euro.
Die Verordnung sieht vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 Quadratmetern
(mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels) vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt werden.
Die Erleichterung gilt unter anderem für Textilhandel, Floristik, Drogerien, Uhren- und Schmuckhandel, Foto/Optik,
Spielwarenhandel, sowie den Elektroartikel-Handel. Ebenfalls freigestellt sind Bürobetriebe (hier gilt keine
Flächenbegrenzung) wie Reisebüros, Versicherungsdienstleister, Immobilienverwalter, Bauträgerbüros,
Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen und Werbegrafikbüros; weiters Lagerbetriebe
für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche bis 600 Quadratmetern sowie Änderungsschneidereien,
Schuhservicebetriebe, Fotografenbetriebe, Kosmetik- Fußpflege-, Massage-, Bandagisten- und Frisörbetriebe.
Entlastung für Gründer - Rechtssicherheit für bestehende Unternehmen
Die Verordnung beendet die länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden
und schafft durch den klar definierten Entfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Betriebstypen mehr Rechtssicherheit.
Gewerbebehörden können damit die für komplexere Betriebsanlagenverfahren notwendigen Ressourcen
umschichten. Auch die Verwaltungsabläufe beschleunigen sich. Insgesamt werden daher bis zu 90.000 bestehende
Unternehmen von der neuen Verordnung profitieren: Einerseits müssen 20.000 kleinere Unternehmen, die bereits
über eine Genehmigung verfügen, bei Änderungen an ihrer Betriebsanlage kein gewerberechtliches Verfahren
mehr führen. Andererseits besteht für rund 70.000 Betriebe künftig die Rechtssicherheit, dass bei
ihnen kein gewerberechtliches Genehmigungs-Verfahren mehr erforderlich ist, weil österreichweit die gleiche
Regelung gilt.
Viele Anliegen umgesetzt, weitere Schritte notwendig
"Mit dieser Verordnung lösen wir ein konkretes Problem vieler Wirtschaftstreibender, das sie im Vorjahr
über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben. Die weiteren bisher umgesetzten Schritte
umfassen zum Beispiel die Streichung von Beauftragten, das neue elektronische Gewerbeinformationssystem GISA, weniger
Meldepflichten und Entlastungen bei den Arbeitszeit- und Pausenaufzeichnungen", so Mitterlehner. "Weitere
Schritte müssen folgen. Daher wird der Bürokratieabbau weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt sein",
bekräftigt Mitterlehner.
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