Präsidiale legt Tagesordnungen der Plenarsitzungen am 22. und
23. April fest
Wien (pk) – Wie soll der Budgetkonsolidierungspfad weitergehen? Wie werden sich in den kommenden Jahren
voraussichtlich die Einnahmen und Ausgaben entwickeln und wie wird sich darin die geplante Steuerreform widerspiegeln?
Kann man mit einer Erholung der Wirtschaft rechnen und welche Maßnahmen setzt die Politik zur Ankurbelung
der Konjunktur? Welche Auswirkungen kann das auf den Arbeitsmarkt und das Sozialsystem auch angesichts der demografischen
Entwicklung haben? In der Plenarsitzung des Nationalrats vom 22. April 2015 werden diese Fragen sicherlich aufgeworfen,
wenn die Abgeordneten den von Finanzminister Hans Jörg Schelling vorgelegten Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2016 bis 2019 in Erster Lesung einer grundsätzlichen Analyse unterziehen. Die Präsidiale des Nationalrats
hat sich am 16.04. auf die Tagesordnungen der Plenarsitzungen am 22. und 23. April geeinigt.
Mittwoch, 22. April
Der Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 steht im Mittelpunkt des ersten Plenartages. Er wird im
Rahmen einer Ersten Lesung diskutiert, um dann dem Budgetausschuss zugewiesen zu werden. Vor dieser Debatte findet
eine Aktuelle Stunde statt, deren Thema diesmal die FPÖ auswählt.
Ein völlig anderes Blickfeld bietet dann der außenpolitische Themenblock. Dabei geht es zunächst
um ein Abkommen mit Deutschland, das für BürgerInnen beider Staaten Erleichterungen bei Passanträgen
bringt. Ferner erhält das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) in Wien ein
internes Steuersystem. Österreich spricht sich zudem gegen den Beitritt Burundis zum Haager Übereinkommen
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung aus und zieht den Vorbehalt gegen
die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes
von Frauen zurück. Initiativen von Abgeordneten beziehen sich auf die Ausweitung des Mandats der UNO-Mission
MINURSA in der Westsahara, um auch die dortige Menschenrechtslage überprüfen zu können. Sie drängen
zudem darauf, eine nationale entwicklungspolitische Gesamtstrategie zu erarbeiten und setzen sich für den
saudischen Blogger Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abulkhair ein.
Die Erteilung von Konzessionen für Dienstleistungen im Busverkehr wird durch Änderungen im Kraftfahrliniengesetz
an das EU-Recht angepasst. EU-Konformität wird auch im Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz
hergestellt, und zwar in Bezug auf die Vorgaben Brüssels für eine transparente Gewährung von Ausgleichszahlungen
der öffentlichen Hand. Um alternative und flexible Verkehrsformen im öffentlichen Verkehr und um die
Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes beim öffentlichen Verkehr in den Ballungsräumen außerhalb
Wiens geht es in zwei Anträgen, die ebenfalls zur Diskussion stehen. Der Verkehrsausschuss hat zudem grünes
Licht für die Passagier- und Fahrgastrechteagentur als unabhängige, verkehrsträgerübergreifende
Schlichtungsstelle gegeben, die sich in Zukunft der Fahrgastrechte annehmen wird. Mitverhandelt werden Forderungen
nach günstigeren Tarifen bei Fahrten zwischen den Verkehrsverbünden und nach einer automatisierten Datenübertragung
für das Eisenbahnwesen über sicherheitsrelevante Abläufe. Rechtssicherheit für Grundeigentümer
bei der Bewilligung von Schifffahrtsanlagen ist schließlich die Stoßrichtung einer Novelle zum Schifffahrtsgesetz.
Auch die Vignettenpflicht wird das Plenum beschäftigen, nachdem dazu drei Anträge zur Diskussion stehen.
Die Einführung einer gelben Mittellinie auf den Straßen und die Benutzung der Busspur durch einspurige
Kraftfahrzeuge runden die umfangreichen Verkehrsthemen ab.
Auch Rechnungshofberichte bieten Diskussionsstoff, geht es doch bei den vorgenommenen Prüfungen unter anderem
um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, den Arbeitnehmerschutz, die Neue Mittelschule, intransparente Zahlungsströme
zur Finanzierung von Pensionen für BundesbeamtInnen und die Entwicklung der durchschnittlichen Einkommen der
Bevölkerung.
Am Ende der umfangreichen Tagesordnung stehen Erste Lesungen von Anträgen. Diese betreffen die Abschaffung
des Selbstbehalts im Spital für Kinder, die Streichung der Bestimmung, wonach dem jeweiligen Landeshauptmann
bzw. der jeweiligen Landeshauptfrau ein Anhörungsrecht bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen zukommt,
und die Forderung nach einem Bundesrahmengesetz für die Mindestsicherung.
Donnerstag, 23. April
Dieser Plenartag beginnt mit einer Fragestunde, in der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner den Abgeordneten Rede
und Antwort steht.
Eine dauerhafte Unterstützung von monatlich 425,8 € sollen ab Juli 2015 Personen erhalten, die vom Gesundheitsministerium
aufgrund einer Contergan-Schädigung eine einmalige finanzielle Zuwendung erhalten haben und denen kein Anspruch
auf Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz zusteht. Das sieht das neue Bundesgesetz vor, das an
der Spitze der Tagesordnung steht. Auch wird das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz an das EU-Recht angepasst. Der Sozialausschuss
hat zudem zu zahlreichen Anträgen dem Plenum Berichte vorgelegt. Darunter fällt etwa die Forderung, die
Förderungen für Unternehmen auszubauen und konkret etwa die Einstellungsbeihilfe für behinderte
Menschen auf bis zu ein Jahr zu verlängern. Eine Initiative zielt auf die Einführung einer Mindestpension
von 1.200 €, die automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegelds an die Inflation, eine jährliche
Pensionserhöhung nach dem so genannten Pensionistenpreisindex und einen rückwirkenden Inflationsausgleich
für die Jahre 2013 und 2014 auf Basis des Pensionistenpreisindex ab. Auch sollen nach Ansicht von Abgeordneten
Eltern im Fall von Fehl- und Totgeburten und Kindstod sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert werden. Ein Antrag
zielt auf ein Anti-Mobbing-Gesetz ab. Eine Debatte über Kammerbeiträge ist zu erwarten, nachdem einige
Abgeordnete es für erforderlich halten, die Beiträge an die Arbeiterkammer gesondert am Gehaltszettel
auszuweisen und die Arbeiterkammerumlage schrittweise zu senken. In einem weiteren Antrag treten MandatarInnen
dafür ein, die Familienbeihilfe bei der Mindestsicherung nicht anzurechnen, andere Abgeordnete sorgen sich
nach dem neuen Ärztearbeitszeitgesetz wiederum um die Gesundheitsversorgung in Wien. In einem weiteren Antrag
wird ein Bericht über sämtliche Auftragsvergaben der Pensionsversicherungsanstalt in den Jahren 2009
bis 2015 eingefordert.
Zwölf Anträge hat auch der Gesundheitsausschuss für das Plenum fertig vorberaten. Diese betreffen
die Ärzteausbildung, die nach Meinung von einigen Abgeordneten eine garantierte Lehrpraxisausbildung mit einer
Dauer von 12 Monaten umfassen sollte. Andere MandatarInnen fordern eine bessere Abstimmung der Ärzteausbildung
mit dem Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag, in dem die Stärkung der Primärversorgung sowie der Ausbau
der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit verankert ist. Auf eine bessere stationäre
Versorgung von SchmerzpatientInnen, die Einführung einer Bundesqualitätsleitlinie für Schmerztherapie
sowie die Wiedereinführung der Statistik über Versorgung psychisch kranker Menschen zielen weitere Initiativen
ab. Diskutiert werden zudem Anträge auf statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen und auf
Neudefinition des Begriffs Embryo. Vier Initiativen betreffen den Tierschutz. So soll es einen höheren Strafrahmen
für Tierquälerei und verbesserte Haltungsbedingungen für Mastgeflügel, speziell auch für
Puten, geben, meinen Abgeordnete. Die Interessen der Tiere in Strafverfahren sollen durch den Verband der Österreichischen
Tierschutzorganisationen vertreten werden, so ein weiterer Vorschlag.
Thema an diesem Plenartag ist aufgrund eines Antrags auch die Menschenrechtslage im Straf- und Maßnahmenvollzug.
Eine größere Debatte ist über den Bericht des Landwirtschaftsministers hinsichtlich der Aktivitäten
der AMA-Marketing zu erwarten. Das Plenum schließt seine Beratungen mit dem Sammelbericht des Petitionsausschusses
ab.
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