Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Sozialhilfegesetz,
das Salzburger Pflegegesetz und das Salzburger Behindertengesetz 1981 geändert werden, wurde am 15.04. im
Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags unter Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP)
einstimmig angenommen.
Zu dieser Gesetzesvorlage brachte die SPÖ einen Antrag für die Abschaffung der Sozialhilfebeiräte
in den Bezirken ein. Diese Forderung aus dem Antrag wurde in die Gesetzesvorlage aufgenommen.
LAbg. Mag. Dr. Kimbie Humer-Vogl (Grüne) sagte, das Gesetzesvorhaben diene der Qualitätssicherung der
sozialen Dienste, der Berücksichtigung des Hausgemeinschaftsmodells bei Seniorinnen- und Seniorenpflegeheimen
und der redaktionellen Anpassung der einschlägigen Kostentragungsbestimmungen für Hilfen nach dem Salzburger
Behindertengesetz 1981 und Geldleistungen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung.
Nach der Gesetzesnovelle sollen als Maßnahme der Qualitätssicherung der sozialen Dienste Leistungen
an oder für die Träger von Pflegeeinrichtungen nur noch dann erbracht werden dürfen, wenn diese
dem Salzburger Pflegegesetz unterliegen. Zu dessen Mindeststandards soll künftig auch gehören, dass die
Träger und Einrichtungen im Regelbetrieb über ausreichend Personal verfügen müssen.
Nach dem Gesetz können Seniorinnen- und Seniorenpflegeheime auch in Form von Hausgemeinschaften errichtet
und betrieben werden. Das Konzept der Hausgemeinschaften bedeutet eine Änderung der Strukturen in Richtung
kleinerer überschaubarerer Einheiten mit wohnlichem Charakter und stellt nicht mehr so sehr die Pflege, sondern
das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Bedürfnisse nach Selbstbestimmtheit und Normalität
im Tagesablauf in den Vordergrund.
Die Kostentragungsbestimmung wird angepasst, ohne dass sich daraus inhaltliche Änderungen für die geltende
Kostenaufteilung ergeben. Gleiches gilt für die Kostentragungsbestimmung betreffend Geldleistungen zur Förderung
der 24-Stunden-Betreuung, die in das Pflegegesetz überstellt wird.
Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn ist es ein großes Anliegen, dass das Hausgemeinschaftsmodell durchgesetzt
werde. Zum SPÖ-Antrag für die Abschaffung der Sozialhilfebeiräte in den Bezirken informierte Schellhorn,
dass es bereits die Zusage des Gemeindeverbandes für die Abschaffung gebe.
Der SPÖ-Antrag wurde aufgrund der Berücksichtigung in der Gesetzesnovelle formell zurückgezogen.
LAbg. Ingrid Riezler (SPÖ) verwies darauf, dass durch die Einführung des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes
die Bedeutung des Bezirks-Sozialhilfebeirates auf ein Mindestmaß reduziert worden sei. Deshalb sei im Sinne
einer Verwaltungsvereinfachung die Sinnhaftigkeit dieses Gremiums zu hinterfragen. Bei der Gesetzesnovelle sind
ihr vor allem Qualitätssicherung und die Zusicherung von ausreichend Personal sehr wichtig.
Für Klubobfrau LAbg. Mag. Daniela Gutschi (ÖVP) ist das Hausgemeinschaftsmodell ein Modell, das Menschen
in kleinen Wohneinheiten ähnlich wie in ihrer gewohnten Umgebung leben können und gut betreut werden.
Das Personal könne so einen besseren Überblick über kleinere Wohneinheiten bekommen. Das erhöhe
die Qualität der Betreuung.
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