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Über 11.400 Anrufe beim Opfer- |
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Wien (bmj) - „Opferschutz hat in Österreich Priorität. Verbrechensopfer müssen oftmals schwerwiegende körperliche und seelische Folgen bewältigen. Der Opfer-Notruf ist eine erste wichtige Anlaufstelle und vermittelt die Hilfe, die Betroffene brauchen. Auch der Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gibt Opfern eine Stimme und sorgt dafür, dass sie in Gerichtsverfahren gehört werden“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Im Jahr 2014 gingen 11.442 Anrufe beim Opfer-Notruf ein (im Jahr 2013: 12.251). Im Schnitt wurden täglich rund 29 Gespräche geführt, pro Monat gab es mehrere Spitzentage mit 50 - 80 Gesprächen. 62 % der AnruferInnen waren Frauen, 38 % Männer. Meist sind die AnruferInnen selbst Opfer einer Straftat (im Jahr 2014 67 % der AnruferInnen) oder Angehörige von Opfern (ca. 12 %). Die restlichen 21 % verteilten sich auf allgemein Ratsuchende, AnruferInnen von anderen Institutionen, ArbeitgeberInnen von Opfern und - in geringem Ausmaß - Angehörige von Beschuldigten und Beschuldigte selbst. Die meisten Anrufe betrafen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (23%), gegen fremdes Vermögen (21%), gegen die Freiheit (17 %), Gewalt in der Familien (9%) und strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (8 %). Die Hauptaufgabe der MitarbeiterInnen des Opfernotrufs liegt dabei in Entlastungsgesprächen (emotionale
Entlastung der AnruferInnen; 29 %), in der Information der AnruferInnen, Strukturierung und Planung der weiteren
Vorgangsweise (32 %) und in der Vermittlung an die passenden (Beratungs-)Stellen (38 %). Leistungen des Opfer-Notrufs
Nähere Informationen zum Opfer-Notruf, der im Auftrag des Justizministeriums vom Weißen Ring betrieben wird, finden Sie auf der Homepage des Opfer-Notrufs http://www.opfer-notruf.at/. Das Bundesministerium stellt jährlich € 342.000 für die Finanzierung des Opfer-Notrufs zur Verfügung. |
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