Alternativfinanzierungsgesetz in Begutachtung - Finanzierung von Startups und KMU erleichtern
- Unternehmergeist in Österreich stärken
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer haben am
14.04. das neue Alternativfinanzierungsgesetz in die Begutachtung versandt. "Wir wollen Crowdfunding als sinnvolle
Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierung etablieren und damit den Unternehmergeist im Land stärken.
Vor allem Start-Ups und KMU erhalten dadurch Starthilfe bis der Motor läuft. Ein weiterer Vorteil ist, dass
junge Unternehmer schon in einer sehr frühen Phase Feedback zu ihrer Produktidee direkt vom Markt erhalten",
sagt Mitterlehner. Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen Gesetz: "Wir wollen
Österreich wieder an die Spitze bringen. Die neuen Crowdfunding-Regeln sind ein mutiges, sehr kompetitives
Modell, bei dem wir in Europa eine Vorreiterrolle einnehmen. Damit schaffen wir den Nährboden für nachhaltige
Gründungen und zukünftige Arbeitsplätze."
Gemäß dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist in Zukunft erst ab einem Emissionsvolumen
von fünf Millionen Euro der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze noch bei 250.000
Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und fünf Millionen Euro ist in Zukunft nur noch
ein vereinfachter Prospekt zu erstellen (Prospektpflicht light).
Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese 5.000 Euro-Grenze kann aber überschritten
werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient - dann kann das Zweifache
des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro
Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist.
Emittenten dürfen binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro - abzüglich der
bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge - über das AltFG aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten,
muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder über
Crowdfunding-Plattformen.
"Das neue Gesetz unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort
für junge Unternehmen noch attraktiver. Wir haben eine ausgewogene Lösung erarbeitet, die auch Anlegerschutz-Interessen
berücksichtigt", betont Mitterlehner. "Mit dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz wird einerseits
neuer Zugang zu Kapital für Unternehmen, andererseits Rechtssicherheit und der notwendige Anlegerschutz gewährleistet.
Es ist ein wichtiger Meilenstein, damit Österreich nachhaltig zu einem echten Gründerland wird",
so Mahrer.
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