Neues Gesetz erleichtert Crowdfunding

 

erstellt am
15. 04. 15
11.00 MEZ

Alternativfinanzierungsgesetz in Begutachtung - Finanzierung von Startups und KMU erleichtern - Unternehmergeist in Österreich stärken
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer haben am 14.04. das neue Alternativfinanzierungsgesetz in die Begutachtung versandt. "Wir wollen Crowdfunding als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierung etablieren und damit den Unternehmergeist im Land stärken. Vor allem Start-Ups und KMU erhalten dadurch Starthilfe bis der Motor läuft. Ein weiterer Vorteil ist, dass junge Unternehmer schon in einer sehr frühen Phase Feedback zu ihrer Produktidee direkt vom Markt erhalten", sagt Mitterlehner. Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen Gesetz: "Wir wollen Österreich wieder an die Spitze bringen. Die neuen Crowdfunding-Regeln sind ein mutiges, sehr kompetitives Modell, bei dem wir in Europa eine Vorreiterrolle einnehmen. Damit schaffen wir den Nährboden für nachhaltige Gründungen und zukünftige Arbeitsplätze."

Gemäß dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist in Zukunft erst ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze noch bei 250.000 Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und fünf Millionen Euro ist in Zukunft nur noch ein vereinfachter Prospekt zu erstellen (Prospektpflicht light).

Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese 5.000 Euro-Grenze kann aber überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient - dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist.

Emittenten dürfen binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro - abzüglich der bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge - über das AltFG aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder über Crowdfunding-Plattformen.

"Das neue Gesetz unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver. Wir haben eine ausgewogene Lösung erarbeitet, die auch Anlegerschutz-Interessen berücksichtigt", betont Mitterlehner. "Mit dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz wird einerseits neuer Zugang zu Kapital für Unternehmen, andererseits Rechtssicherheit und der notwendige Anlegerschutz gewährleistet. Es ist ein wichtiger Meilenstein, damit Österreich nachhaltig zu einem echten Gründerland wird", so Mahrer.

 

 

 

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