Online-Versteigerungen von gepfändeten Gegenständen
Wien (bmj) - Nach einer einfachen Anmeldung auf http://www.Justiz-Auktion.at
kann das Bieten beginnen. Seit Kurzem versteigert die österreichische Justiz Gegenstände, die bei Exekutionen
gepfändet wurden, auch online. Insbesondere Tablets, Handys und Laptops samt Zubehör sind für die
Online-Versteigerung besonders geeignet.
Vorteile der Online-Versteigerung
Das Vollstreckungsorgan hat mit der Online-Versteigerung ein modernes, zielgerichtetes und einfaches Mittel
in der Hand, um möglichst hohe Zahlungen für den Gläubiger zu erreichen. Dieses Tool hat sich bereits
in Deutschland sehr bewährt, wo es seit 2006 im Einsatz ist. Die Erfahrungen zeigen, dass durch die Versteigerung
im Internet ein ungleich größerer Bieterkreis erreicht wird, Preisabsprachen nicht möglich sind
und dadurch ein Mehrerlös gegenüber den bislang üblichen Versteigerungsformen erzielt werden kann.
Ob die bei einer Exekution gepfändeten Gegenstände im Internet versteigert werden sollen, entscheidet
der Gerichtsvollzieher. Er hat den geeigneten Versteigerungsort auszusuchen, bei dem erwartungsgemäß
der höchste Erlös zu erzielen ist und die niedrigsten Kosten anfallen.
Die technische Abwicklung erledigt das Kompetenzzentrum beim Oberlandesgericht Innsbruck. Die Gerichtsvollzieher
schicken nach der Pfändung Fotos und Daten der Objekte, die versteigert werden sollen, an das Kompetenzzentrum,
diese pflegen sie in die Versteigerungsplattform ein.
Erfahrungen aus Deutschland
Bei der Justiz-Auktion arbeitet die österreichische Justiz mit der seit Jahren erfolgreich betriebenen
deutschen Justiz-Internetversteigerungsplattform justiz-auktion.de zusammen.
Die Plattform hat zwischen 2006 und 2013 bundesweit in Deutschland einen Umsatz von mehr als 11,3 Mio. Euro
erzielt. Im vergangenen Jahr (2014) sind bundesweit in Deutschland 9.398 Auktionen mit einem Gesamtumsatz von über
drei Millionen Euro durchgeführt worden.
In Deutschland gelangten neben Bekleidung, Schmuck, Büchern, Münzen (z.B. Golddukaten), Kameras, Laptops
oder Smartphones auch schon eine Trompete, Traktoren oder Schweißgeräte zur Versteigerung. Es wurden
aber auch schon hochwertige Herrenarmbanduhren, ein PKW (Fluchtauto nach einem Raubüberfall), der gesamte
Warenbestand eines Reformhauses, ein Motorrad oder eine Schneefräse versteigert.
Wie kommt es zu einer Versteigerung?
Bezahlt der Schuldner trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidung den zugesprochenen Betrag nicht an den
Gläubiger, kann dieser einen Antrag auf (u.a. Fahrnis-)Exekution (Zwangsvollstreckung) stellen. Nachdem das
Gericht diesen Antrag bewilligt hat, begibt sich der Gerichtsvollzieher in die Wohnung des Schuldners, um verwertbare
Dinge zu pfänden. Zum Verkauf der Gegenstände ist (auf Antrag des Gläubigers) eine Versteigerung
anzuberaumen; diese kann im Internet, vor Ort beim Schuldner, in einem Versteigerungshaus oder in einer Auktionshalle
(gibt es nur mehr beim Bezirksgericht Donaustadt) erfolgen.
Der Schuldner kann eine Versteigerung seiner Gegenstände verhindern, wenn er bis zur Abgabe des ersten
Gebots alle Forderungen bezahlt.
Im Jahr 2014 gab es österreichweit 818.607 Anträge auf Fahrnisexekution (2013: 837.205).
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