Justizminister Brandstetter eröffnete die bundesweit erste gemeinsame „Familien- und Jugendgerichtshilfe“
in Graz
Graz/Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter möchte Jugendliche im Strafverfahren besser
unterstützen. Dazu werden straffällige Jugendliche künftig von Psychologen und Sozialarbeitern der
neuen Jugendgerichtshilfe betreut, die bei der Familiengerichtshilfe angesiedelt wird. Am 24.04. eröffnete
Justizminister Brandstetter den österreichweit ersten gemeinsamen Standort der "Familien- und Jugendgerichtshilfe"
in Graz, wo dieses Pilotprojekt seit Jahresbeginn erfolgreich erprobt wird. Die in der Steiermark gesammelten Erfahrungen
sollen dabei in den bundesweiten Ausbau, der im Dezember 2015 startet, einfließen und diesen wesentlich vorantreiben.
Die Jugendgerichtshilfe: Unterstützung für Jugendliche
"Jugendliche im Strafverfahren brauchen die bestmögliche Betreuung. Die Jugendgerichtshilfe ist hier
eine wichtige Stütze - eine Win-win-Situation für Jugendliche und die Justiz", betont Brandstetter.
Die Jugendgerichtshilfe führt im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft Jugenderhebungen durch,
leistet Kriseninterventionsarbeit oder Haftentscheidungshilfe. Dazu erhebt sie das familiäre, schulische und
berufliche Umfeld. In akuten Krisen der Jugendlichen werden die notwendigen sozialarbeiterischen oder psychologischen
Sofortmaßnahmen getroffen. Besonders bedeutend sind Erhebungen für die Gerichte zur Entscheidung in
Haftsachen, womit die Jugendgerichtshilfe zur Verkürzung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen beiträgt.
Das Team am Grazer Standort betreut die Bezirksgerichte Deutschlandsberg, Graz-Ost, Graz-West, Leibnitz und Voitsberg.
Innerhalb der ersten Monate erhielten die vier Jugendgerichtshelfer bereits rund 70 Aufträge.
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