Stadt Wien investiert weiter in Öffi-Ausbau, Vertrag definiert Qualitätskriterien
Wien (rk) - Die Stadt Wien und die Wiener Linien haben in den vergangenen Monaten die Grundlagen für
die weitere Finanzierung der öffentlichen Verkehrsmittel erarbeitet. Dieser „Finanzierungsvertrag“ steht am
24.04. im Wiener Gemeinderat zur Abstimmung. Bei dem Vertrag handelt es sich um die wirtschaftliche Grundlage für
den weiteren Öffi-Ausbau und -Betrieb bei gleichbleibend hoher Qualität. Er soll 2017 in Kraft treten
und dann für 15 Jahre gelten.
Schon seit 2002 bildet ein solcher Finanzierungsvertrag die wirtschaftliche Basis für den öffentlichen
Verkehr in Wien. Seither ist das Öffi-Angebot in Wien laufend gewachsen. Das U-Bahn-Netz wuchs um 18 Kilometer
an (Ausbau U1 und U2), neue barrierefreie Fahrzeuge wurden angeschafft, Straßenbahnlinien ausgebaut (25er,
26er, D-Wagen), die Nacht-U-Bahn eingeführt, Stationen und Strecken saniert, Intervalle verdichtet, das Haltestellennetz
ist auf über 5.300 angewachsen und vieles mehr. Die Anzahl der verkauften Jahreskarten hat sich auf über
650.000 Stück mehr als verdoppelt, die Fahrgastzahlen haben sich um über 25 Prozent auf 931Millionen
gesteigert. Und der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Modal Split ist seit 1993 von 29 Prozent auf 39 Prozent
angewachsen.
Vertrag ist Grundlage für Top-Qualität beim öffentlichen Verkehr
„Wer leistungsfähige Öffis möchte, die U-Bahn ausbauen und die Intervalle verdichten will, braucht
eine gesicherte Finanzierung. Wir begrüßen es sehr, dass sich die Stadt Wien so deutlich dazu bekennt,
den öffentlichen Verkehr weiter zu stärken“, erklärt Alexandra Reinagl, Geschäftsführerin
der Wiener Linien. Und weiter: „Der Finanzierungsvertrag macht es möglich, die führende Rolle des öffentlichen
Verkehrs in Sachen urbaner Mobilität weiter auszubauen. Schon in den letzten Jahren ist das Angebot stetig
gewachsen und die Qualität erhöht worden bei gleichzeitig sehr günstigen Preisen.“
Als Ziel haben die Wiener Linien bis 2020 eine Milliarde Fahrgäste sowie einen Anteil von 40 Prozent am Modal
Split im Visier. Der Finanzierungsvertrag ist dafür eine zentrale Grundlage, gerade auch angesichts der Herausforderungen
einer wachsenden Stadt und dem Ziel, das Angebot weiter zu optimieren und auszubauen.
Stadt Wien investiert weiter ins Öffi-Angebot – 2017 knapp 500 Mio. Euro
Rund 60 Prozent der Kosten für den laufenden Betrieb erwirtschaften die Wiener Linien selbst, die weitere
Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Stadt Wien. Die Stadt Wien leistet einen finanziellen Ausgleich für Verkehrsdienstleistungen,
also den laufenden Betrieb von U-Bahnen, Straßenbahnen und Autobussen durch die Wiener Linien. Für Investitionen
in die Verkehrsinfrastruktur gibt es darüber hinaus eine Kapitalzufuhr, etwa um Strecken und Gleisanlagen
instand zu halten oder den Fuhrpark laufend zu erneuern.
Für 2017 ist als Richtwert ein finanzieller Ausgleich der Stadt Wien von insgesamt knapp 500 Millionen für
Verkehrsdienstleistungen und Verkehrsinfrastruktur vereinbart. Stadt Wien und Wiener Linien verhandeln in den Folgejahren
jährlich den finanziellen Ausgleich im Detail. Der Finanzierungsvertrag definiert Leistungen und Pflichten
zwischen Stadt Wien und Wiener Linien als Verkehrdienstleister.
Wiener Linien bieten öffentlichen Verkehr „aus einer Hand“
Die Wiener Linien fungieren für die Stadt Wien als Gesamtanbieter und liefern den gesamten öffentlichen
Verkehr aus einer Hand. Das reicht vom täglichen Betrieb, bis zur Planung neuer Linien, dem Neubau der U-Bahn
(gesonderte Finanzierung Stadt Wien und Bund zu je 50%), der Intervallplanung bis hin zur Fahrplangestaltung, dem
Ticketverkauf, Kundenservice und Winterdienst oder auch die Betriebslenkung.
Neues Bonus-/Malus-System im Vertrag
Fester Bestandteil des neuen Finanzierungsvertrages sind neben einem definierten Angebot an Plätzen und
Kilometern auch zahlreiche Qualitätskriterien, die seitens der Wiener Linien zu erfüllen sind. So etwa
in den Bereichen Pünktlichkeit, Sauberkeit, Kundenzufriedenheit, Sicherheit oder auch Barrierefreiheit.
Jedes Jahr werden die erbrachten Leistungen evaluiert. Werden die vorgegebenen Ziele nicht erreicht, führt
das zu einer Reduktion des finanziellen Ausgleichs. Bei Übererfüllung sind hingegen Bonuszahlungen als
Anreiz vorgesehen. Diese Qualitätskriterien machen die Vergabe der Mittel noch effizienter und transparenter.
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