Liechtenstein und Österreich ziehen positive Zwischenbilanz
Vaduz (ikr) - Das mit Österreich abgeschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der
Steuern (Abgeltungssteuerabkommen) ist seit 1. Januar 2014 in Kraft. Auf dieser Grundlage wurden in der Vergangenheit
unversteuerte Vermögenswerte von österreichischen Steuerpflichtigen regularisiert und damit die Erfüllung
der Steuerpflicht österreichischer Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein sichergestellt. Erfasst wurden dabei
nicht nur liechtensteinische Bankkonten, sondern auch Vermögenswerte, die von österreichischen Steuerpflichtigen
über Stiftungen oder andere Vermögensstrukturen gehalten werden. Das Abkommen sieht zur Regularisierung
entweder die Meldung von Namen und Vermögenswerten oder die Leistung einer pauschalen Abgeltungssteuer vor.
Für die Zukunft wird mittels dieser beiden Möglichkeiten des Abgeltungssteuerabkommens die Erfüllung
der Steuerpflicht österreichischer Kunden in Liechtenstein sichergestellt.
Von Juli 2014 bis Juni 2015 erfolgen monatlich Zahlungen von Liechtenstein nach Österreich zur Regularisierung
von unversteuerten Vermögen sowie Meldungen von offengelegten Vermögen. Bis Ende Dezember 2014 wurden
rund 242,8 Millionen Euro an Österreich überwiesen. Im Rahmen der 7'288 freiwilligen Meldungen wurden
Vermögenswerte von rund 850,7 Millionen Euro offengelegt.
Liechtenstein und Österreich stellen in einer ersten Zwischenbilanz das gute Funktionieren des Abkommens fest.
Beide Länder zeigen sich zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen. Liechtenstein und Österreich haben
zudem vereinbart, über die Frage, welche Bestimmungen im Abkommen aufgrund des anstehenden Übergangs
zum automatischen Informationsaustausch nicht mehr erforderlich sind Gespräche zu führen.
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