Sobotka: Großes Einvernehmen und gemeinsamer Schulterschluss
Waidhofen an der Ybbs/St. Pölten (nlk) - Von großem Einvernehmen und einem gemeinsamen Schulterschluss
in allen Punkten sprach Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka, derzeit Vorsitzender der Landesfinanzreferentenkonferenz,
nach einer Sitzung des Gremiums am 22.04. in Waidhofen an der Ybbs.
Unter den wesentlichen Beschlussfassungen ging Sobotka zunächst auf den Finanzausgleich ein: "Der Aufteilungsschlüssel
67:22:11 ist, trotz großer zusätzlicher Aufgabenfelder, zu akzeptieren, die Struktur der 15a-Vereinbarungen
ist aber ganzheitlich zu erfassen. Sechs mit Experten besetzte Untergruppen zu Themen wie Steuerhoheit, Einspruchsrecht,
Transferzahlungen u. a. sollen verhindern, dass der ‚graue Finanzausgleich‘ immer mehr zu Lasten der Länder
und Gemeinden geht. Zudem ist der Finanzausgleich nur im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Pflegevorsorge und
der Krankenanstaltenfinanzierung zu sehen."
Hinsichtlich der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung (VRV) gehe er, so der Landeshauptmann-Stellvertreter
weiter, davon aus, dass die noch offenen Punkte geklärt werden. Es sei eine lange bestehende Forderung der
Länder, die Haushalte vergleichen zu können. Bezüglich des Stabilitätspaktes gebe es eine klare
Position im Hinblick auf die strukturellen Defizite: "Was für die Zeit ab 2017 ausgemacht ist, muss weiter
gelten, daran gibt es nichts zu rütteln."
Nach einer Aufforderung, angesichts von einer zuletzt zu Tage getretenen Differenz von rund 600 Millionen Euro
mit den von der Statistik Austria nach Brüssel zu meldenden Länderzahlen sorgsamer umzugehen, forderte
Sobotka abschließend unverzügliche Verhandlungen mit dem Bund über das Wohnbaupaket: "Es ist
wesentlich, dass die Wohnbau-Kompetenz in Händen der Länder bleibt. Der Bund soll nur für die strategischen
Vorgaben, nicht für die operative Umsetzung zuständig sein. Die Länder und Gemeinden sind viel näher
am Bürger."
Kärntens Landeshauptmannstellvertreterin Dr. Gabriele Schaunig sagte zur Kinderbetreuung, dass man hier Finanzierungssicherheit
und planbare Daten benötige. "Beim Wohnbau ist jeder investierte Euro 1:1 beschäftigungswirksam.
Wir brauchen zusätzliche Mittel, aber keine Parallelstrukturen."
Oberösterreichs Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer merkte hinsichtlich der VRV an: "Die Länder
scheuen die Vergleichbarkeit nicht. Unsere Sorge ist aber, dass überbordender Bürokratismus die Minibudgets
von Klein- und Kleinstgemeinden überstrapaziert." Es sei unabdingbar, meinte Pühringer weiter, Finanzausgleich,
Pflegefonds und Krankenanstaltenfinanzierung in einem zu sehen, alle drei Töpfe müssten gleich geregelt
werden. Der Pflegefonds benötige angesichts des überproportionalen Anwachsens der demographischen Entwicklung
eine höhere Dotierung, die Palliativ- und Hospiz-Finanzierung brauche eine Finanzierungssicherheit, bei der
nicht nur die Gebietskörperschaften gefordert seien. In Bezug auf die Wohnbauförderung erinnerte der
Landeshauptmann abschließend daran, dass seinerzeit die Zweckbindung gefallen sei, um den Ländern mehr
Spielraum bei der Infrastruktur-Finanzierung zu ermöglichen: "Gegen eine Wiedereinführung der Zweckbindung
ist nichts einzuwenden, dafür muss es aber auch eine Gegenleistung des Bundes geben."
|