Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Der Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags behandelte am 22.04.
unter Vorsitz von Ing. LAbg. Manfred Sampl (ÖVP) einen Antrag der FPÖ betreffend die Generationengerechtigkeit
von Gesetzen. Zu diesem Antrag wurde der Bericht von Landeslegist Dr. Paul Sieberer einstimmig zur Kenntnis genommen.
Der Leiter des Legislativ- und Verfassungsdiensts, Dr. Paul Sieberer, erläuterte, dass bei Gesetzesmaterien,
bei denen die Generationenfrage von Bedeutung sei, bereits ohnedies bei der Formulierung entsprechend geprüft
werde. Einen Automatismus, jedes Gesetzesvorhaben dahingehend zu prüfen, sieht er als nicht zielführend
an.
Im ursprünglichen Antrag wurde gefordert, alle Gesetzesvorhaben auf ihre Generationengerechtigkeit zu prüfen.
Für die Antragsteller argumentierte LAbg. Marlies Steiner-Wieser, dass es in Salzburg Nachholbedarf in puncto
Generationengerechtigkeit gebe. LAbg. Othmar Schneglberger (SPÖ) sagte, die Gesetzgebung müsse auf die
sich rasch ändernden Gesellschaftsbedingungen reagieren, allerdings sei die konkrete Umsetzung dieser berechtigten
Forderung unklar. Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf (ÖVP) hielt fest, dass für die Anliegen
des Antrags das Begutachtungsverfahren ein wichtiges und notwendiges Instrument sei.
Zweite Landtagspräsidentin Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) betonte die Wichtigkeit der Transparenz
der Gesetzgebung und der Expertise von außen, damit die Gesetze nachhaltig gemacht werden. Ähnlich wie
Landeslegist Sieberer argumentierte LAbg. Simon Hofbauer (Grüne). Die Zielüberprüfung werde in der
politischen Diskussion vorgenommen. LAbg. Otto Konrad (Team Stronach) stimmte der Intention des ursprünglichen
Antrags grundsätzlich zu, würde sich aber konkretere Maßnahmen wünschen.
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