Öffnung des Papamonats für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern ist wichtiger
Schritt um verschiedenen Lebensrealitäten gerecht zu werden
Wien (bmbf) - Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigt sich erfreut über die Ausweitung des Papamonats
auf gleichgeschlechtliche Paare im Rahmen der am 20.04. im Ministerrat beschlossenen Beamten-Dienstrechtsnovelle.
"Der Papamonat für heterosexuelle Paare war ein erster wichtiger Schritt, ein Babymonat für homosexuelle
Paare ist die logische Konsequenz, um auch der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden",
so Heinisch-Hosek, die sich seit jeher für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren einsetzt.
"Die ersten Wochen mit dem Kind gemeinsam zu verbringen wird in Zukunft auch für gleichgeschlechtliche
Paare und Adoptiveltern möglich sein", so Heinisch-Hosek zur Novelle, die auch für Personen die
ein Kind adoptieren, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Möglichkeit der Inanspruchnahme
eines Frühkarenzurlaubs schafft. "Mit dem Babymonat geben wir beiden PartnerInnen die Möglichkeit,
von Anfang an Verantwortung für das gemeinsame Kind zu übernehmen.
Die Ministerin sieht auch die Privatwirtschaft gefordert, einen Papamonat zu ermöglichen. Im Bundesdienst
gibt es diesen bereits seit 2011. Väter haben damit einen Rechtsanspruch auf eine solche bis zu vier Wochen
dauernde Freistellung während des Mutterschutzes. Bezahlt werden die Beamten und Vertragsbediensteten während
dieser Zeit nicht, man bleibt aber krankenversichert, und der Monat zählt voll für die Pension. Auch
der Anspruch auf eine spätere Karenz wird nicht geschmälert. Im Jahr 2014 haben 353 Väter nach der
Geburt ihrer Kinder den Papa-Monat im Öffentlichen Dienst in Anspruch genommen. Seit Beginn des Rechtsanspruchs
2011 waren es 1.083 Fälle. Ungefähr jeder achte Vater geht in Papa-Monat.
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