Sicheres Wohnen

 

erstellt am
21. 04. 15
11.00 MEZ

Neue Förderungen tragen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung
Eisenstadt (blms) - Das Burgenland hat österreichweit die beste Wohnbauförderung aller Bundesländer. Von 2010 bis 2014 wurden mit einem Budget von mehr als 655 Millionen Euro fast 20. 000 Wohneinheiten im Land gefördert. 2015 stehen für die Wohnbauförderung mehr als 124 Millionen Euro zur Verfügung. „Das Burgenland ist aber europaweit auch eines der sichersten Länder! Das Land Burgenland investiert jährlich rund 21,5 Millionen Euro in die Sicherheit. Diese Investitionen ermöglichen eine intakte und äußerst effiziente Einsatzstruktur, zu der Polizei, Feuerwehren, Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund und andere Einrichtungen ihren Beitrag leisten. Wir wollen aber den BurgenländerInnen weiter ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Deshalb unterstützen wir nicht nur die Polizei bei ihren ausgezeichneten Leistungen, sondern unterstützen über unsere Initiative ‚Sicheres Wohnen‘ im Burgenland die Bevölkerung auch über die Wohnbauförderung bei der Installierung von Alarmanlagen und Sicherheitstüren“, betonte Landesrat Helmut Bieler in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landespolizeidirektor Mag. Hans Peter Doskozil und Claudia Pingitzer, Leiterin der Wohnbauförderung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, in Oberwart.

Das Land Burgenland stellt für die burgenländischen Haushalte bereits seit dem Jahr 2008 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung. Nunmehr wurden die Kriterien für die Beantragung dieses Zuschusses per Beschluss der Burgenländischen Landesregierung geändert. Mit dieser Novellierung ist es ab sofort möglich, dass der Einbau einer Sicherheitstüre nicht nur bei Wohnungen, sondern auch bei Eigenheimen und Reihenhäusern gefördert wird. Bis jetzt wurde der Einbau einer Sicherheitstüre nur bei Wohnungen gefördert. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, wurde diese Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen.

Der Einbau einer Sicherheitstüre bei einem Eigenheim oder Reihenhaus kann jedoch nur dann gefördert werden, wenn gleichzeitig eine Alarmanlage errichtet wird. Wird bei einem Haus mit bereits bestehender Alarmanlage - egal ob mit oder ohne Videoüberwachungsanlage - der Einbau einer Sicherheitstüre nachgerüstet, kann für diese Nachrüstung ebenfalls eine Förderung, d.h. ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Einbau einer Sicherheitstüre ohne zeitgleiche Errichtung einer Alarmanlage oder ohne bereits installierte Alarmanlage bei Eigenheimen und Reihenhäusern kann nicht gefördert werden. Bei einer Wohnung genügt der Einbau einer Sicherheitstüre, um einen Zuschuss beantragen zu können. Hier ist keine weitere Sicherheitsmaßnahme erforderlich. Die Sicherheitstüre muss eine Widerstandsklasse von mindestens drei haben, und es muss der Nachweis über den fachgerechten Einbau erbracht werden.

Der Antrag kann spätestens 6 Monate nach Einbau der Sicherheitstüre bzw. nach Inbetriebnahme der Alarmanlage eingereicht werden. Es ist eine saldierte Originalrechnung und ein Abnahmeprotokoll vorzulegen. Antragsteller können natürliche Personen, die den Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt haben (Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Pächter), österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte, wie beispielsweise EU-Bürger, sein. Die Förderhöhe ist gestaffelt und beträgt 30 % der anerkannten Gesamtbaukosten, jedoch maximal die festgelegte Zuschusshöhe, wobei bei Durchführung aller möglichen Fördermaßnahmen, d.h. Alarmanlage, Videoüberwachung und Sicherheitstüre, der maximale Zuschussbetrag 2.000 Euro beträgt.

Der Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD-RO-Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen. Informationen und Anträge sind bei den Gemeindeämtern oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD-RO-Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel.: 057 600 DW 2800 erhältlich. Eine kostenlose Beratung wird bei der Landespolizeidirektion Burgenland, Kriminalprävention, 7000 Eisenstadt, Bundesamtsgebäude und bei jedem Bezirkspolizeikommando durchgeführt.

 

 

 

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