Landtagswahl 2015: Burgenland-Premiere für den „Zeiten Wahltag“
Eisenstadt (blms) - Bei der Landtagswahl 2015 gibt es erstmals einen zweiten Wahltag. Dieser wird am Freitag,
22. Mai, stattfinden. „Der zweite Wahltag neben dem bestimmenden Wahlsonntag ist eine Reverenz an die Wählerinnen
und Wähler. Das demokratische Wahlrecht wird erweitert. Wer am Wahlsonntag nicht wählen kann, hat eine
zusätzliche Möglichkeit von seinem direkten Wahlrecht vor einer Wahlkommissionen Gebrauch zu machen“,
so Landtagspräsident Gerhard Steier. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
Damit mehr Bürger das geheime und persönliche Wahlrecht als Alternative zur Briefwahl nutzen können,
besteht die Möglichkeit, am vorletzten Freitagabend vor der Wahl zu wählen. „Jede Gemeinde muss ein Wahllokal
zumindest zwei Stunden offen halten, jedenfalls aber von 18 bis 19 Uhr. Die Gemeinden haben bis 17. Mai Zeit, Wahllokal
und Zeit festzulegen. Wir rechnen damit, dass sich die Zeiten zwischen 17 und 20 Uhr einpendeln“, erklärt
Landeswahlleiter Erich Hahnenkamp. In der Steiermark habe man bereits gute Erfahrungen mit dem zweiten Wahltag
gemacht. Vier Prozent der steirischen Wahlberechtigten haben diese Möglichkeit genutzt. Stimmen werden am
zweiten Wahltag nicht ausgezählt, so Hahnenkamp: „Die Stimmzettel bleiben versiegelt bis zum eigentlichen
Wahltag in den Gemeinden und werden dann gemeinsam mi den anderen Stimmzettel vor Ort in den Gemeinden ausgewertet.
Das gilt auch für die per Briefwahl abgegebenen Stimmen. Damit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.“
„Wir werden rund 250.600 Wahlberechtigte haben, das ist ein Plus von 2000 Wahlberechtigten im Vergleich zur Wahl
2010“, so der Wahlleiter. Die endgültige Zahl der Wahlberichtigten steht erst fest, wenn sämtliche Einsprüche
vom Landesverwaltungsgericht behandelt wurden. 2010 waren 248.694 Burgenländerinnen und Burgenländer
wahlberechtigt. Ziel des zweiten Wahltages ist es auch, die Wahlbeteiligung zu steigern. Diese lag 2010 bei 77,3
Prozent, 2005 bei 81,38 Prozent.
Proporz fällt, Persönlichkeitswahlrecht ausgebaut
Eine der wichtigste Änderungen sei die Abschaffung des Proporzes, so Steier: „Die Abschaffung des Proporzes
ist eine Zäsur. Anders als bisher sind Parteien nicht mehr ab einer bestimmten Größe automatisch
in der Landesregierung vertreten, sondern ausschließlich aufgrund des Wahlergebnisses und der freien Koalitionsbildung.
Die bisherige Hürde von 15 Prozent für das Vorzugsstimmenmandates in den Regionalwahlkreisen wird abgeschafft.
„Das Vorzugstimmenmandat – immer das letzte Grundmandat des Wahlkreises – geht automatisch an die Kandidatin oder
den Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden in allen Bezirken
direkt über die Vergabe des Vorzugsstimmenmandats“, betont Steier den Ausbau des Persönlichkeitswahlrechts.
Volksbegehren für eine Gesetzesinitiative werden erleichtert und sind bei übereinstimmenden Beschlüssen
von zehn Gemeinden im Landtag zu behandeln. Es gilt aber die Einschränkung, dass diese keine negativen finanziellen
Auswirkungen auf den Landeshaushalt zur Folge haben dürfen.
Mehr Transparenz und Kontrolle
Zusätzlich wurden Möglichkeiten für mehr Transparenz und Kontrolle geschaffen. U-Ausschüsse
können bereits von einem Viertel der Abgeordneten eingesetzt werden, den Vorsitz führt ein unabhängiger
Richter. Dieser legt auch die Verfahrensordnung fest. Anders als in Tirol oder Vorarlberg gibt es keinerlei Einschränkungen
dieses Minderheitenrechtes durch die Landtagsmehrheit.
Die Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes wird auf Gemeinden und deren ausgelagerte Unternehmen ab einer
Beteiligung von 50 Prozent ausgeweitet.
Die Hürde zum Einzug in den Burgenländischen Landtag bleibt bei vier Prozent der Stimmen. Für den
Klubstatus sind nunmehr drei statt bisher zwei Mandate notwendig.
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