EU-Assoziierungsabkommen mit Ukraine, Moldawien und Georgien, Abkommen mit Frankreich über
Bundesheer-Ausbildung in Französisch-Guyana
Wien (pk) – Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien sollen den Weg
ebnen für einen weiteren Ausbau der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Ein Abkommen
mit Frankreich wiederum bildet den rechtlichen Rahmen für die Dschungelausbildung von Angehörigen des
österreichischen Bundesheers im Überseedepartement Französisch-Guyana zur Vorbereitung auf Auslandseinsätze
im Rahmen des internationalen Krisenmanagements.
EU will Beziehungen zur Ukraine, Moldawien und Georgien intensivieren
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, Moldawien und Georgien, die bisher auf Grundlage
von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1998 geregelt waren, sollen nun weiter verstärkt
werden. Drei Assoziierungsabkommen ( 579, 580, 581 d.B.) eröffnen in diesem Sinn eine Perspektive für
den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit – dies auch im Hinblick auf eine geplante Freihandelszone – und
enthält darüber hinaus auch verbindliche Bestimmungen zur schrittweisen Angleichung der jeweiligen nationalen
Rechtsvorschriften an die europäischen Standards. Im Fokus hat das Abkommen vor allem handelsbezogene Bereiche
wie Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, Rechte an geistigem Eigentum oder öffentliche Auftragsvergabe.
Die Vertragsparteien gehen dabei von dem Ziel aus, ihre Beziehungen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte weiterzuentwickeln.
Bundesheer trainiert im Dschungel Französisch-Guyanas
Die Teilnahme des Bundesheers an Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements der Vereinten Nationen
und der Europäischen Union macht es notwendig, die Soldatinnen und Soldaten speziell auch auf die klimatischen
Gegebenheiten des Dschungels vorzubereiten. Österreich plant nun, die entsprechenden Ausbildungen und Übungen
in Französisch-Guyana und nützt dabei auch die bestehende Kooperation mit dem französischen Verteidigungsministerium.
Ein Abkommen mit Frankreich (507 d.B.) soll die dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingung schaffen
und insbesondere die Rechtsstellung der Angehörigen des österreichischen Bundesheers in dem französischen
Überseedepartement regeln.
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