2014: 19.648 Beschwerden, 9.473 Prüfverfahren, 1.814 Missstände, 428 Präventivkontrollen
Wien (pk) - Menschenrechte blieben ein politisches Lippenbekenntnis, solange keine verbindlichen Konsequenzen
daraus gezogen würden. Was Volksanwältin Gertrude Brinek in ihrem Vorwort zum Volksanwaltschaft-Tätigkeitsbericht
2014, der kürzlich im Parlament eingelangt ist, betont, macht sie mit ihren Kollegen Günther Kräuter
und Peter Fichtenbauer an konkreten Fällen der Verwaltungs- und Menschenrechtskontrolle fest. Beispielsweise
sind das Probleme im Fremden- und Asylrecht wie verschleppte Asylverfahren oder mangelhafte Sicherstellung der
Grundversorgung von minderjährigen Flüchtlingen. Aber auch in anderen Bereichen des Rechtsstaats, vom
Strafvollzug bis zur Pflege, sind laut Volksanwaltschaft (VA) Lücken vorhanden. Kindern als besonders schutzbedürftigen
Mitgliedern der Gesellschaft widmete die Ombudsstelle mit "Kinderrechte" im Vorjahr einen eigenen Schwerpunkt.
Für 2014 weist die Volksanwaltschaft einen neuerlichen Beschwerderekord aus: insgesamt gingen 19.648 Beschwerden
bei der Kontrollinstanz ein, in 9.473 Fällen wurde ein formelles Prüfverfahren gestartet. Die ersten
Plätze im Beschwerdeaufkommen belegten nahezu gleichauf die Bereiche Inneres (27,48%) und Soziales (27,19%),
gefolgt von Justiz (16,57%). Abgeschlossen wurden insgesamt 10.598 Prüffälle, wobei 17 Prozent der erledigten
Beschwerden - 1.814 Fälle – auf Missstände in der Verwaltung basierten.
Im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM), mit dem die Volksanwaltschaft seit 2012 ihren verfassungsrechtlichen
Auftrag zu Schutz und Förderung der Menschenrechte wahrnimmt, fanden im Berichtsjahr insgesamt 428 Einsätze
statt. Die VA-Kommissionen besuchten dabei Einrichtungen wie Justizanstalten, Jugend-, Behinderten-, und Pflegeheime
sowie Polizeianhaltezentren zur Klärung der menschenrechtlichen Situation. Aus den Kommissionsberichten ergibt
sich, dass vor allem mangelnde Personalressourcen zu verschärften Bedingungen in vielen dieser Institutionen
führen – beispielsweise schlechte Gesundheitsversorgung in Haftanstalten. Unverändert aufrecht bleibt
zudem die Forderung der Volksanwaltschaft, Misshandlungsvorwürfen gegenüber der Polizei rascher nachzugehen.
Bundeseinheitliche Mindeststandards für Flüchtlingsgrundversorgung verlangt
Beschwerden zum Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht machten 2014 den größten Teil (59,1%)
im Vollzugbereich des Innenministeriums aus, vor allem wegen der langen Dauer von Asylverfahren beim Bundesamt
für Fremdenrecht und Asyl (BFA) sowie von asylrechtlichen Rechtsmittelverfahren beim Bundesverwaltungsgericht.
So ließ der Volksanwaltschaft zufolge das BFA in einem Asylverfahren insgesamt 37 Monate verstreichen, ohne
Verfahrensschritte zu setzen. Eine Verfahrensbeschleunigung habe sich durch die Einrichtung des BFA anstelle des
Bundesasylamts nicht ergeben, lautet die Analyse der Volksanwaltschaft, die auf einen Beschwerdeanstieg um fast
das Vierfache hinweist.
Die Grundversorgungen von Asylwerbenden sollte aus Sicht der Volksanwaltschaft in mehreren kleinen Erstaufnahmestellen
– jeweils angebunden an die Regionaldirektion des BFA – erfolgen. Ein amtswegiges Prüfverfahren im Erstaufnahmezentrum
des Bundes in Traiskirchen hatte durch die hohe Unterbringungszahl drastisch verschlechterte Wohn- und Betreuungsverhältnisse
ergeben. Insgesamt kritisiert die Volksanwaltschaft die Verländerung von Teilen der Flüchtlingsgrundversorgung
in Österreich, da bundeseinheitliche Versorgungsstandards fehlen und einer Erfüllung der entsprechenden
15a-Vereinbarung häufig Länderinteressen entgegenstünden.
In diesem Zusammenhang wird der je nach Bundesland unterschiedliche Umgang mit unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen aufgezeigt, weil die Länder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Bund selbst
für diese Personengruppe noch keine einheitlichen Betreuungsstandards festgelegt haben. Im Februar 2015 warteten
750 Flüchtlinge unter 18 Jahren in verschiedenen Bundesbetreuungsstellen oft schon seit Monaten auf ihre Zuweisung
in Grundversorgungseinrichtungen der Bundesländer. Kommissionsbesuche der Volksanwaltschaft in solchen Einrichtungen
ergaben teils unzureichende Betätigungsmöglichkeiten und fehlende psychologische Betreuung für die
oft schwer traumatisierten Minderjährigen, in einem Fall wurden unzumutbare hygienische Verhältnisse
festgestellt. Eingeräumt wird aber, dass vielfach die mangelhafte Versorgung minderjähriger Flüchtlinge
in den Bundesländern aus den zu niedrigen Kostenersätzen des Bundes resultiert.
Arbeitsgruppe zu Anhaltebedingungen im Polizeibereich
In Bezug auf die Polizei wandten sich 23,9% der Hilfssuchenden in Angelegenheiten des Innenministeriums an die
Volksanwaltschaft. Exemplarisch nennt die Ombudsstelle als Gründe eine unangemessene Festnahme, zur strafrechtlichen
Verjährung führende Behördenfehler der Kriminalpolizei oder die nicht ordnungsgemäße
Zustellung amtlicher Schriftstücke wie Verkehrsstrafen, woraus mitunter finanzielle Nachteile für die
Betroffenen erwuchsen. 65 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus in Polizeieinrichtungen wie Polizeianhaltezentren
(PAZ) und Polizeiinspektionen brachten zudem Schwachstellen der Anhaltebedingungen zutage, z.B. mangelnde Hygienestandards.
Verbesserungsvorschläge der Volksanwaltschaft konnten zwar wegen finanzieller und personeller Ressourcenknappheit
teilweise nicht umgesetzt werden, eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums überarbeitet aber gemeinsam mit
VertreterInnen der Volksanwaltschaft speziell die Praktiken der Schubhaft, um einheitliche Standards zu entwickeln
– beispielsweise für Einzelzellen und den offenen Schubhaftvollzug. Überdies habe das Ministerium einen
Basisbildungslehrgang für Exekutivbedienstete in PAZ zugesagt, heißt es im VA-Bericht, der unbenommen
der Kritik das persönliche Engagement von PAZ-MitarbeiterInnen bei der Erfüllung ihrer belastenden Tätigkeit
lobt.
Nach wie vor bestehen laut Volksanwaltschaft die schon vor einigen Jahren vom Menschenrechtsbeirat aufgezeigten
Defizite bei der Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei. Verlangt wird daher eine grundlegende
Reform der Ermittlungen hin zu unabhängigen, raschen Verfahren. Außerdem missbilligten die VA-Kommissionen
des Nationalen Präventionsmechanismus den Verlauf vieler Abschiebungen, besonders von Familien mit kleinen
Kindern, nachdem bei mehreren beobachteten Familienrückführungen nicht ausreichend Dolmetsch- bzw. Betreuungspersonal
zugegen war bzw. die Trennung von Familien in Kauf genommen wurde.
Sachwalterschaft: 25%-Steigerung bei Beschwerden
Von den insgesamt 1.056 Beschwerden über Justizangelegenheiten, die 2014 an die Volksanwaltschaft herangetragen
wurden, betrafen 233 Fälle die Sachwalterschaft, also um 25% mehr als 2013. Obwohl die Gerichtsbeschlüsse
zu Bestellung oder Abberufung von SachwalterInnen nur im gerichtlichen Instanzenzug aber nicht von der VA überprüft
werden können, wandten sich die VolksanwältInnen immer wieder mit konkreten Beschwerden an das Justizministerium.
Unzureichende Betreuung besachwalteter Personen, große finanzielle Einschränkungen der Betroffenen und
freihändige Immobilienverkäufe durch SachwalterInnen waren häufig wiederkehrende Kritikpunkte. Laut
Volksanwaltschaft arbeitet das Justizministerium an einer Reform der Sachwalterschaft, mit Fokus auf die Persönlichkeitsrechte
der von Sachwalterschaft betroffenen Personen – von medizinischer Behandlung bis Eheschließung – gemäß
der UN-Behindertenrechtskommission.
Personalmangel in Justizanstalten widerspricht Strafvollzugsgesetz
Der Großteil an Justizbeschwerden kam aus dem Bereich Strafvollzug, was die Volksanwaltschaft auf ihre Kontrolltätigkeit
als Nationaler Präventionsmechanismus in Justizanstalten zurückführt. Bei 30 Besuchen von NPM-Kommissionen
in Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzugs zeigten sich neuerlich auf Personalengpässen beruhende
Problemfelder wie lange Einschlusszeiten, die mit unstrukturierten Tagesabläufen bzw. Überbelag von Hafträumen
einhergingen. Verschärfend wirken sich aus Sicht des NMP die zu geringen Beschäftigungsmöglichkeiten
der Häftlinge aus, zumal laut Volksanwaltschaft die Personalvertretung gegen die Aufnahme zusätzlicher
Fachkräfte wie LehrlingsausbildnerInnen auftritt und nur Neuaufnahmen von JustizwachebeamtInnen gutheißt.
Inakzeptabel nennen die VolksanwältInnen die bestehenden Haftbedingungen mit Verweis auf das Strafvollzugsgesetz
und raten dem Justizministerium, gegebenenfalls erneut von seiner Entscheidungsbefugnis, die Einstellung von HandwerkerInnen
in Gefängnissen zu ermöglichen, Gebrauch zu machen. In den Justizanstalten Gerasdorf, Graz-Karlau, Stein
und Wien-Simmering ist im Oktober 2014 per Ministerentscheid handwerkliches Personal für ein Jahr befristet
zur Hebung der Beschäftigungsquote aufgenommen worden.
Die erschreckende Verwahrlosung eines Insassen des Maßnahmenvollzugs Stein hat im Vorjahr nicht nur zu einer
Sonderprüfung der Volksanwaltschaft geführt, das Justizministerium kündigte umgehend eine Reform
des Maßnahmenvollzugs an. Aufgegriffen wurden dabei die Anregungen der NPM-Kommissionen, sowohl die Pflege
als auch die ärztliche Kontrolle besonders gefährdeter Personengruppen auszubauen. Zur Gewährleistung
hygienischer Standards soll es in jeder Justizanstalt einen Hygieneverantwortlichen geben. Weiters umgesetzt wurde
die Forderung der Volksanwaltschaft nach einem Warnsystem an die Chefärztin für jene Insassen, die medizinische
Behandlung wiederholt verweigern. Sichergestellt wissen will die Volksanwaltschaft bei der Gesundheitspflege in
Gefängnissen auch die psychiatrische Versorgung und regelmäßigen Aufenthalt im Freien. Gegen die
Bediensteten im Verwahrlosungsfall von Stein führt die Staatsanwaltschaft derzeit Ermittlungen wegen des Vergehens
des Quälens oder Vernachlässigens eines Gefangenen.
Schwere Vorwürfe erhebt die Volksanwaltschaft gegen die Sonderkrankenanstalt in Stein, wo die Kommissionen
über massive Versorgungsmängel in pflegerischer und medizinischer Hinsicht berichteten. Das Justizministerium
weist jedoch die Vorhaltungen, eine grundrechtskonforme Gesundheitsversorgung der Insassen fehle hier, mit dem
Verweis auf Einzelfälle zurück.
Föderale Pflegestrukturen brauchen verbindliche Qualitätsstandards
Die länderspezifischen Regelungen für den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen hinsichtlich Pflegestandards,
Ausstattung, Personalschlüssel oder Rechte der BewohnerInnen sieht die Volksanwaltschaft als entscheidendes
Hemmnis für bundesweite Qualitätsstandards. Zwar bietet seit 2013 das nationale Qualitätszertifikat
für Alten- und Pflegeheime ein einheitliches Bewertungssystem, dennoch bedürfe es einer bundeseinheitlichen
Grundlage, insbesondere zur Berechnung des Personalbedarfs, folgert der Nationale Präventionsmechanismus.
Die NPM-Kommissionen stießen bei ihren Besuchen von insgesamt 89 Heimen im Vorjahr zwar meist auf Verbesserungswillen
in den Einrichtungen. Aufgrund von Personalmängeln speziell bei FachärztInnen der Geriatrie, Psychiatrie
oder Neurologie sowie TherapeutInnen wurden aber große Probleme bei der fachgerechten und menschenwürdigen
Betreuung pflegebedürftiger Personen festgestellt.
Genannt werden etwa ein zu unkritischer Umgang mit sedierender Medikation, speziell bei Demenzkranken, und ungenügende
Aktivitätsangebote. Durch den konform geregelten Tagesablauf mit zeitigem Abendessen und Zubettgehen sind
demnach autonome Entscheidungen (Essenszeiten, Schlafenszeiten, Gang in den Garten, eigener Zimmerschlüssel
etc.) oft nicht wahrnehmbar. In zwei privaten Seniorenheimen zeitigten die Erhebungen der Kommissionen die behördliche
Schließung der Einrichtungen wegen untragbarer Lebensbedingungen. Mehrmals bemerkten die KontrollorInnen
Altenheim-BewohnerInnen, die jünger als 60 Jahre waren, aber erhöhten pflegerischen oder medizinischem
Bedarf hatten. Für diese jungen behinderungsbedingt eingeschränkten Menschen drängt die Volksanwaltschaft,
leistbare Wahlmöglichkeiten ausgerichtet auf Pflege in der eigenen Wohnung zu schaffen.
Einen Teilerfolg verzeichnet die Volksanwaltschaft in Sachen Netzbetten: bis 1. Juli 2015 muss die die Nutzung
dieser käfigähnlichen Betten in Heimen bzw. psychiatrischen Spitalsabteilungen zur Ruhigstellung von
PatientInnen endgültig der Vergangenheit angehören. Vergangenes Jahr hatte die Volksanwaltschaft erreicht,
dass Gesundheitsministerium und Justizministerium den Gebrauch von Netzbetten als verfassungswidrig untersagten.
Wichtig ist den VolksanwältInnen allerdings, dass zur Patientenberuhigung künftig alternative Formen
der Deeskalation anstatt mechanischer Fixierung angewandt werden. Eingemahnt wird zudem, den Einsatz von privaten
Sicherheitsdiensten als Unterstützungskräfte bei der Patientenbehandlung zu unterbinden. Nur eigens geschulte
Kräfte seien für Pflegemaßnahmen – zu denen auch die Beruhigung als Teil der psychiatrischen Gesundheitspflege
zählt – heranzuziehen, hält die Volksanwaltschaft im Einklang mit einer Grundsatzentscheidung des Obersten
Gerichtshofs fest.
"Rehabilitation statt Pension" schürt Verunsicherung
Die letztes Jahr herbeigeführten Änderungen im Pensionsrecht, wonach befristete Pensionsleistungen für
unter-50-Jährige durch Rehabilitations- oder Umschulungsgeld ersetzt worden sind, haben vielfach zu Verunsicherung
geführt. Die Volksanwaltschaft begrüßt zwar die Änderungen im Invaliditätsrecht generell,
weist aber auf das Problem hin, dass mit dem Rehabilitationsgeld eine Mischleistung zwischen Kranken- und Pensionsversicherung
besteht. Gehäuft erreichten die VA Beschwerden über die Höhe dieser Leistung, wenn sie nur dem Ausgleichszulagen-Richtsatz
für Einzelpersonen entsprach, ohne die familiäre Situation zu berücksichtigen.
Zum Anspruch auf Pensionsvorschuss sicherte das Sozialministerium eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
zu, sodass Personen mit gerichtlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit diese Leistung vom Arbeitsmarktservice
erhalten, auch wenn die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension
abgelehnt hat.
An den gesetzlichen Änderungen bei der Pflegevorsorge begrüßt die Volksanwaltschaft die Konzentration
der Zuständigkeit für das Pflegegeld beim Bund und den Ausbau von Unterstützungsmaßnahmen
für pflegende Angehörige, auch wenn in letzterem Bereich noch Informationsbedarf unter den Betroffenen
herrsche. Auf VA-Kritik stößt allerdings, dass seit Anfang des Jahres der Zugang zu den ersten beiden
Pflegestufen erschwert worden ist, um die 2%-ige Valorisierung des Pflegegelds nächstes Jahr zu finanzieren.
Statt einer derartigen Umschichtung der Mittel braucht es in den Augen der VolksanwältInnen eine gesetzlich
festgeschriebene jährliche Valorisierung des Pflegegelds zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens
nach der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Behindertenhilfe erfuhr im Berichtszeitraum ebenfalls geänderte Rahmenbedingungen, so ist nunmehr das
Sozialministerium anstelle der Bezirkshauptmannschaften für die Ausstellung von Parkausweisen zuständig,
wodurch Anspruchsberechtigte eine längere Bearbeitungsdauer bemerkten. Neu sind außerdem Förderleistungen
für Blindenhunde, bei Erkrankung oder Verletzung eines Hundes ist aber keine Unterstützung vorgesehen,
rügt die Volksanwaltschaft.
Viele Beschwerden im Bereich Soziales ergingen an die Kontrollinstanz im Zusammenhang mit Entschädigungsanträgen
ehemaliger Heimkinder, die in staatlichen und kirchlichen Heimen misshandelt worden sind und deren langwierige
Verfahren nach dem Verbrechensopfergesetz wegen der vor Jahrzehnten erlittenen Missbräuche erneute Traumatisierungen
verursachten. Die Volksanwaltschaft fordert daher eindringlich, zur Bearbeitung solcher Entschädigungsanträge
besonders geschultes Personal einzusetzen bzw. schon vorhandene Daten – erhoben etwa von der Opferschutzkommission
– bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
Nationaler Präventionsmechanismus urgiert zahlreiche Gesetzesänderungen
Von den insgesamt 42 neuen Vorschlägen für Gesetzesänderungen, die dem Gesetzgeber seitens der Volksanwaltschaft
vorliegen, stammen 31 aus den Zuständigkeitsbereichen des Nationalen Präventionsmechanismus. Urgiert
werden vor allem bundeseinheitliche Leistungsstandards, unter anderem bei Alten- und Pflegeheimen, persönlicher
Assistenz für Menschen mit Behinderung und sozialpädagogischen Pflegeheimen. Als umgesetzte Gesetzesnovellen
weist der Bericht 9 VA-Anregungen aus, die meisten davon betreffen die Regelungen zur Studienbeihilfe.
Umfassende Kontaktpflege im Land und weltweit
Ihre Präsenz in der Öffentlichkeit verstärkte die Volksanwaltschaft 2014 in mehrfacher Hinsicht:
das Besucherzentrum VA.TRIUM öffnete am VA-Hauptsitz in der Wiener Singerstraße als Bildungsstätte
für Menschenrechte seine Tore, die Website der Ombudsstelle wurde noch bürgernäher gestaltet und
der Austausch mit SchülerInnen, Studierenden und öffentlichen Stellen weiter forciert. Für die Vorarbeiten
zum "Nationalen Aktionsplan Menschenrechte", in dem die Bundesregierung bis 2018 Maßnahmen zur
Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zusammenführen will, hat die Volksanwaltschaft auf ihrer Homepage
eine eigene Kommunikationsplattform für Informationen und Beiträge der Zivilgesellschaft eingerichtet
und beteiligt sich an entsprechenden Workshops und Veranstaltungen mit RegierungsvertreterInnen und NGOs.
Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft, seit 2009 Sitz des International Ombudsman Institute (IOI), Verbindungsstelle
von rund 170 unabhängigen Ombudsmann-Einrichtungen in über 90 Ländern weltweit. Neben zahlreichen
Projekten des IOI erwähnt der Bericht ein im Vorjahr vom IOI-Vorstand verabschiedetes Grundsatzpapier betreffend
Privatisierung öffentlicher Leistungen, weil diese Entwicklung es BürgerInnen verunmögliche, bei
staatlichen Ombudsstellen Hilfe zu suchen. Enge Kooperationen, auch in Verbindung mit der Menschenrechtsforschung,
pflegt die Volksanwaltschaft nicht nur mit anderen Ombudseinrichtungen, sondern auch mit den Vereinten Nationen,
wo die VA als nationale Menschenrechtsinstitution im International Coordinating Committee of National Human Rights
Institutions mit einem Beobachter-Status vertreten ist. Beteiligt am Verbindungsnetzwerk der Europäischen
Union arbeitet die VA ab heuer acht Monate lang in einem Twinning-Projekt mit Mazedonien zur Unterstützung
der dortigen Ombudsstelle zusammen.
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